Wechsel PKV -> GKV bei Auszeit Pflicht?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

andreas
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 08.05.2008, 12:11

Wechsel PKV -> GKV bei Auszeit Pflicht?

Beitragvon andreas » 08.05.2008, 15:35

Hallo,

Ich habe mich entschieden Arbeit zu wechseln und dabei mir eine Auszeit von etwa 3 Monaten zu leisten um zu verreisen. Ich habe kurz vor den Gesundheitsreform 2007 von GKV zum PKV gewechselt, davor habe ich unter die Versicherungspflichtgrenze verdient. Ich gehe davon aus, dass ich nach meiner Auszeit auch dieses Jahr die Versicherungspflichtgrenze überschreiten werde. Ich möchte deswegen wissen ob ich bei der PKV während der Auszeit bleiben kann oder wie ich am schnellsten und einfachsten wieder in der PKV nach meiner Auszeit wechseln kann.

Ich habe es so verstanden, dass wenn man Arbeitslos ist, Arbeitslosengeld bekommt und weniger als 5 Jahren privat versichert gewesen ist, ist man versicherungspflichtig und muss zurück zum GKV. Da ich aber verreisen werde und damit nicht zur Verfügung für eine Arbeit stehe, habe ich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Bin ich trotzdem Versicherungspflichtig und muss zurück zur GKV?
(Ich werde weiterhin in Deutschland gemeldet sein.)

Ich habe folgende Alternative im Internet gefunden um nach meiner Auszeit privat versichert zu sein. Ich würde gerne wissen welche in meinem Fall möglich sind:

1) Eine Befreiung von der GKV bei einer GKV-Kasse zu beantragen. Ich bin aber weniger als 5 Jahren bei der PKV gewesen.

2) Wer weniger als 12 Monaten arbeitslos ist, darf sofort nach Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze wieder in der PKV einsteigen, vorausgesetzt er war vor die Arbeitslosigkeit in der PKV. Ist diese Regelung nach dem Gesundheitsreform noch gültig? Kann ich diese Regelung benutzen? Ich habe nur in 2006 und 2007 die Versicherungspflichtgrenze überschritten.

3) Die Versicherungspflicht für privat versicherte trifft erst zu ab 01.01.2009. Gilt die Versicherungspflicht für mich dann erst ab 2009?
Ich werde die Auszeit in 2008 nehmen, kann ich damit die Versicherungspflicht umgehen und in der PKV bleiben?

4) Bezüglich die 3-Jahresregelung für die Versicherungspflichtgrenze, ab wann zählen die 3 Jahren in meinem Fall? Ab 2006 als ich zuerst die Versicherungspflichtgrenze überschreiten habe, oder erst ab das Jahr nach meiner Auszeit?

Vielen Dank in Voraus für Hilfe und Ratschläge.

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1453
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 08.05.2008, 16:10

Hallo Andreas,

wenn du in den Monaten wo du in dem Jahr arbeitest, über der Pflichtgrenze verdienst, bleibst du in der PKV.

Das bedeutet, dass du in 9 Monaten des Jahres durch deine Beschäftigungen über 48.150 EUR verdienst. Solltest du doch Arbeitslosengeld erhalten, zählt das ALG1 nicht dazu.

Gruß
Frank

andreas
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 08.05.2008, 12:11

Beitragvon andreas » 08.05.2008, 16:38

Hallo,
Danke für das Antwort.

Ich habe aber eine Folgefrage:
Wann muss ich nachweisen, dass ich im Jahr die 48.150€ überschreiten werde, vor die Auszeit, beim Wiederanfang beim Arbeiten oder erst zum Jahresende?

Es ist nämlich so, dass ich nicht die letzte 3 Monaten dieses Jahr, sondern Mitte des Jahres die Auszeit nehme. Ich werde deswegen beim Anfang der Auszeit die 48.150 € nicht erreicht haben. Ich werde auch kein neues Arbeitsvertrag beim Anfang der Auszeit haben.

Damit kann ich beim Anfang der Auszeit nicht nachweisen dass ich dieses Jahr das Betrag überschreiten werde.

Gruß
Andreas

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 08.05.2008, 17:31

Hallo Andreas,
in dem Moment wo du dich nicht beim Amt meldest
tritt auch keine Versicherungspflicht ein da du durch deine PKV eine ausreichende Absicherung vorweisen kannst.
Allerdings was passiert wenn du wieder anfängst?
Neuer Vertrag? Ich kann es nicht 100 % sagen aber ich sehe dann die Versicherungspflicht.
Werde mich aber noch umhören.
Gruß

andreas
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 08.05.2008, 12:11

Beitragvon andreas » 08.05.2008, 18:04

Hallo,

Danke für die Bemühungen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich vor die Auszeit also nicht zum GKV wechseln. Nur wenn ich nach der Auszeit in der neuen Arbeit "zu wenig" verdiene muss ich zurück zur GKV .

Aber bin ich den Fall rückwirkend versicherungspflichtig auch für die Auszeit?
(Ich habe ja während die Auszeit nichts verdient, sondern nur davor.)

Gruß

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1453
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 08.05.2008, 20:21

Als Arbeitsloser ohne Leistungsbezug wirst du nicht versicherungspflichtig. Wenn zu Beginn des neuen Jobs feststeht, dass du über der Versicherungspflichtgrenze bleibst, wirst du nicht versicherungspflichtig. Du bleibst also versicherungsfrei und somit privat versichert. Während deiner Auszeit mußt du halt den kompletten PKV-Beitrag löhnen. Aber das weißt du ja sicherlich.

andreas
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 08.05.2008, 12:11

Beitragvon andreas » 08.05.2008, 22:14

Hallo,

Vielen, vielen Dank für die Aussage!

Da die Sachbearbeiterin bei meiner Krankenversicherung mir keine Auskunft zu diesem Thema geben konnte, würde es mich sehr interessieren zu wissen wo man darüber nachlesen kann.
(Währe lustig die Frau ein Paar Paragrafen nennen zu können.)

Gruß

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1453
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 08.05.2008, 22:29


andreas
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 08.05.2008, 12:11

Beitragvon andreas » 10.05.2008, 23:22

Vielen Dank!


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 84 Gäste