Wechsel PKV -> GKV bei Auszeit Pflicht?
Verfasst: 08.05.2008, 15:35
Hallo,
Ich habe mich entschieden Arbeit zu wechseln und dabei mir eine Auszeit von etwa 3 Monaten zu leisten um zu verreisen. Ich habe kurz vor den Gesundheitsreform 2007 von GKV zum PKV gewechselt, davor habe ich unter die Versicherungspflichtgrenze verdient. Ich gehe davon aus, dass ich nach meiner Auszeit auch dieses Jahr die Versicherungspflichtgrenze überschreiten werde. Ich möchte deswegen wissen ob ich bei der PKV während der Auszeit bleiben kann oder wie ich am schnellsten und einfachsten wieder in der PKV nach meiner Auszeit wechseln kann.
Ich habe es so verstanden, dass wenn man Arbeitslos ist, Arbeitslosengeld bekommt und weniger als 5 Jahren privat versichert gewesen ist, ist man versicherungspflichtig und muss zurück zum GKV. Da ich aber verreisen werde und damit nicht zur Verfügung für eine Arbeit stehe, habe ich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Bin ich trotzdem Versicherungspflichtig und muss zurück zur GKV?
(Ich werde weiterhin in Deutschland gemeldet sein.)
Ich habe folgende Alternative im Internet gefunden um nach meiner Auszeit privat versichert zu sein. Ich würde gerne wissen welche in meinem Fall möglich sind:
1) Eine Befreiung von der GKV bei einer GKV-Kasse zu beantragen. Ich bin aber weniger als 5 Jahren bei der PKV gewesen.
2) Wer weniger als 12 Monaten arbeitslos ist, darf sofort nach Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze wieder in der PKV einsteigen, vorausgesetzt er war vor die Arbeitslosigkeit in der PKV. Ist diese Regelung nach dem Gesundheitsreform noch gültig? Kann ich diese Regelung benutzen? Ich habe nur in 2006 und 2007 die Versicherungspflichtgrenze überschritten.
3) Die Versicherungspflicht für privat versicherte trifft erst zu ab 01.01.2009. Gilt die Versicherungspflicht für mich dann erst ab 2009?
Ich werde die Auszeit in 2008 nehmen, kann ich damit die Versicherungspflicht umgehen und in der PKV bleiben?
4) Bezüglich die 3-Jahresregelung für die Versicherungspflichtgrenze, ab wann zählen die 3 Jahren in meinem Fall? Ab 2006 als ich zuerst die Versicherungspflichtgrenze überschreiten habe, oder erst ab das Jahr nach meiner Auszeit?
Vielen Dank in Voraus für Hilfe und Ratschläge.
Ich habe mich entschieden Arbeit zu wechseln und dabei mir eine Auszeit von etwa 3 Monaten zu leisten um zu verreisen. Ich habe kurz vor den Gesundheitsreform 2007 von GKV zum PKV gewechselt, davor habe ich unter die Versicherungspflichtgrenze verdient. Ich gehe davon aus, dass ich nach meiner Auszeit auch dieses Jahr die Versicherungspflichtgrenze überschreiten werde. Ich möchte deswegen wissen ob ich bei der PKV während der Auszeit bleiben kann oder wie ich am schnellsten und einfachsten wieder in der PKV nach meiner Auszeit wechseln kann.
Ich habe es so verstanden, dass wenn man Arbeitslos ist, Arbeitslosengeld bekommt und weniger als 5 Jahren privat versichert gewesen ist, ist man versicherungspflichtig und muss zurück zum GKV. Da ich aber verreisen werde und damit nicht zur Verfügung für eine Arbeit stehe, habe ich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Bin ich trotzdem Versicherungspflichtig und muss zurück zur GKV?
(Ich werde weiterhin in Deutschland gemeldet sein.)
Ich habe folgende Alternative im Internet gefunden um nach meiner Auszeit privat versichert zu sein. Ich würde gerne wissen welche in meinem Fall möglich sind:
1) Eine Befreiung von der GKV bei einer GKV-Kasse zu beantragen. Ich bin aber weniger als 5 Jahren bei der PKV gewesen.
2) Wer weniger als 12 Monaten arbeitslos ist, darf sofort nach Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze wieder in der PKV einsteigen, vorausgesetzt er war vor die Arbeitslosigkeit in der PKV. Ist diese Regelung nach dem Gesundheitsreform noch gültig? Kann ich diese Regelung benutzen? Ich habe nur in 2006 und 2007 die Versicherungspflichtgrenze überschritten.
3) Die Versicherungspflicht für privat versicherte trifft erst zu ab 01.01.2009. Gilt die Versicherungspflicht für mich dann erst ab 2009?
Ich werde die Auszeit in 2008 nehmen, kann ich damit die Versicherungspflicht umgehen und in der PKV bleiben?
4) Bezüglich die 3-Jahresregelung für die Versicherungspflichtgrenze, ab wann zählen die 3 Jahren in meinem Fall? Ab 2006 als ich zuerst die Versicherungspflichtgrenze überschreiten habe, oder erst ab das Jahr nach meiner Auszeit?
Vielen Dank in Voraus für Hilfe und Ratschläge.