Unfallrentner Pflichtversichert seit 01.04.2007????

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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lyric1981
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Unfallrentner Pflichtversichert seit 01.04.2007????

Beitragvon lyric1981 » 08.05.2008, 18:17

Hallo,

ich hätte da mal einige Fragen zu der seit der seit dem 01.04.2007 bestehenden Versicherungspflicht, von der ich erst heute durch dieses Forum erfahren habe:

1. Ich bin 26 (in ein paar Tagen 27) und beziehe seit meinem 13. Lebensjahr Unfallrente bei einer gesetzlichen Unfallversicherung und habe einen GdB (Grad der Behinderung) von 80 (%). Darüber hinaus habe ich ein Gewerbe angemeldet das allerdings momentan keine Einkünfte liefert. Meine Einnahmen belaufen sich also auf ca. 750€ davon sind Miete, Strom, Lebensmittel usw. zu zahlen. Meine Frage hierrauf bezogen: Bin ich Beitragspflichtig? Wenn ja wie hoch kann mein Beitrag im Höchstfall sein? Gibt es eine Möglichkeit dass der Beitrag vom Sozialamt (oder wer auch immer diese Funktion jetzt innehat) übernommen wird? Ich bin bisher nicht arbeitslos gemeldet, da ich vom Arbeitsamt keine Leistungen beziehen würde.

2. Gesetz den Fall die Versicherung würde meine Mitgliedschaft ruhen lassen, weil ich die Beiträge und/oder evtl. Beitragsrückstände nicht bezahlen kann (ohne von Gras und Spreewasser zu leben :wink: ), welche Leistungen muss die Versicherung dann trotzdem erbringen? Durch andere Threads habe ich schon erfahren dass sie Lebenserhaltende Maßnahmen tragen müssen, aber ich müsste mich mal bei einem Hausarzt vorstellen da ich massiv unter Abszessen und Ödemen leide, was genau genommen auf dauer auch tödlich enden kann. Würden die Kosten für diesen Besuch und die benötigten Medikamente übernommen werden?

Ich hoffe mir kann hier weitergeholfen werden. Schonmal vielen Dank für die Antworten.

lyric1981

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.05.2008, 20:57

Nun denn, sind jetzt wieder ne Menge Fragen:

Bin ich Beitragspflichtig?


Wenn Du zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen bist, also nicht in einer privaten KV, dann bist Du seit dem 01.04.2007 versicherungspflichtig.

Wenn ja wie hoch kann mein Beitrag im Höchstfall sein?


Problem, dürfte Dein Gewerbe sein. Sonst dürfte der Beitrag bei ca. 140,00 Euro losgehen. Bist Du hingegen hauptberuflich selbständig - es geht nicht um die Höhe der Einnahmen aus dieser Tätigkeit, sondern wieviel Stunden Du wöchentlich malochst; dann kann der Beitrag locker ab 260,00 Euro aufwärts losgehen. Also bei 18 Stunden wöchentlich unterstellt die KV eine hauptberufliche Selbständigkeit.



Gibt es eine Möglichkeit dass der Beitrag vom Sozialamt (oder wer auch immer diese Funktion jetzt innehat) übernommen wird? I


Das Sozialamt ist für Dich vermutlich nicht zuständig. Wenn dann überhaupt die ARGE mit dem ALG II. Dieses setzt voraus, dass Du theoretisch in der Lage bist, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten. Also, Du musst einfach nur erwerbsfähig sein. Die Schwerbehinderung und die Unfallrente spielen bzgl. der Erwerbsfähigkeit keine Rolle. Die ARGE muss auch die Erwerbsfähigkeit prüfen. Wenn Du auch nur 1,00 Euro Hartz IV bekommst, dann bist Du automatisch hierdurch auch pflichtversichert und die Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V wird beseitigt. Den Beitragsrückstand zahlt dir keiner. Du kannst allenfalls bei der Krankenkassen einen Antrag gem. § 186 Abs. 11 SGB V zur Stundung, Ermässigung oder Erlass des Beitragsrückstandes beantragen.



2. Gesetz den Fall die Versicherung würde meine Mitgliedschaft ruhen lassen, weil ich die Beiträge und/oder evtl. Beitragsrückstände nicht bezahlen kann (ohne von Gras und Spreewasser zu leben ), welche Leistungen muss die Versicherung dann trotzdem erbringen?


Tja, dat wissen die Krankenkassen auch noch nicht so richtig. Es ist völliges Neuland für die Krankenkasse. Aber es gibt ein Rundschreiben hierzu, wo alternativ auf die Krankenversorgung von Asylbewerbern verwiesen wird. Tja und die erhalten fast alles, da es in der Regel medizinisch notwendig ist. Also, ich denke mal - die von Dir genannten medizinischen Massnahmen, wird die KV übernehmen müssen. Dazu gehören dann auch die Medikamente.

lyric1981
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Beitragvon lyric1981 » 10.05.2008, 08:55

Vielen vielen Dank ersteinmal für deine Antwort Rossi. .-.

Ich war zuletzt bei einer gesetzlichen Krankenkasse (Barmer Ersatzkasse).

s geht nicht um die Höhe der Einnahmen aus dieser Tätigkeit, sondern wieviel Stunden Du wöchentlich malochst


Da liegt ja das Problem. Ich maloche momentan überhaupt nicht. Das Gewerbe ist auf "Internethandel mit Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt" und Telemarketing angemeldet. Beides habe ich aber nachweislich (Einzelverbindungsnachweiß, Verkäuferaccounts etc.) nicht betrieben. Genügen diese Nachweise um aus der Selbständigenklausel zu rutschen?

Wenn dann überhaupt die ARGE mit dem ALG II


Würde ich denn mit den 750€ überhaupt Leistungen beziehen? Bisher war nämlich genau das der Grund dafür, dass ich mich dort nicht gemeldet habe- wozu melden wenns keinen Vorteil bringt :wink:


Also, ich denke mal - die von Dir genannten medizinischen Massnahmen, wird die KV übernehmen müssen


Dann werde ich die Krankenkasse da mal löchern wenn die Kostenfragen geklärt sind.


Nochmal Danke für die Antwort. Ich hoffe ihr seid nochmal so lieb und klärt mich auf. :oops:

Rossi
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Beitragvon Rossi » 12.05.2008, 22:32

Genügen diese Nachweise um aus der Selbständigenklausel zu rutschen?


Tja, kommt wohl darauf an, wie es der Sachbearbeiter der KV sieht.



Würde ich denn mit den 750€ überhaupt Leistungen beziehen? Bisher war nämlich genau das der Grund dafür, dass ich mich dort nicht gemeldet habe- wozu melden wenns keinen Vorteil bringt


Ist ne Milchmädchenrechnung.

Also, zum leben benötigst Du 347,00 Euro. Dann kommt noch die Miete hinzu. Wenn Du 450,00 Euro Miete zahlst hast Du noch einen ergänzenden Bedarf und es wird die SV-Pflicht ausgelöst.

lyric1981
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Beitragvon lyric1981 » 13.05.2008, 10:32

Wenn Du 450,00 Euro Miete zahlst


Witzigerweise kommt das sogar so ziemlich hin. Ich zahle ca. 400€ Miete plus ca. 50€ Strom usw. Werde mir also gleich mal einen Termin beim Amt besorgen und das klären.

Vielen vielen Dank für deine Antworten Rossi .-. :)


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