Unfallrentner Pflichtversichert seit 01.04.2007????
Verfasst: 08.05.2008, 18:17
Hallo,
ich hätte da mal einige Fragen zu der seit der seit dem 01.04.2007 bestehenden Versicherungspflicht, von der ich erst heute durch dieses Forum erfahren habe:
1. Ich bin 26 (in ein paar Tagen 27) und beziehe seit meinem 13. Lebensjahr Unfallrente bei einer gesetzlichen Unfallversicherung und habe einen GdB (Grad der Behinderung) von 80 (%). Darüber hinaus habe ich ein Gewerbe angemeldet das allerdings momentan keine Einkünfte liefert. Meine Einnahmen belaufen sich also auf ca. 750€ davon sind Miete, Strom, Lebensmittel usw. zu zahlen. Meine Frage hierrauf bezogen: Bin ich Beitragspflichtig? Wenn ja wie hoch kann mein Beitrag im Höchstfall sein? Gibt es eine Möglichkeit dass der Beitrag vom Sozialamt (oder wer auch immer diese Funktion jetzt innehat) übernommen wird? Ich bin bisher nicht arbeitslos gemeldet, da ich vom Arbeitsamt keine Leistungen beziehen würde.
2. Gesetz den Fall die Versicherung würde meine Mitgliedschaft ruhen lassen, weil ich die Beiträge und/oder evtl. Beitragsrückstände nicht bezahlen kann (ohne von Gras und Spreewasser zu leben
), welche Leistungen muss die Versicherung dann trotzdem erbringen? Durch andere Threads habe ich schon erfahren dass sie Lebenserhaltende Maßnahmen tragen müssen, aber ich müsste mich mal bei einem Hausarzt vorstellen da ich massiv unter Abszessen und Ödemen leide, was genau genommen auf dauer auch tödlich enden kann. Würden die Kosten für diesen Besuch und die benötigten Medikamente übernommen werden?
Ich hoffe mir kann hier weitergeholfen werden. Schonmal vielen Dank für die Antworten.
lyric1981
ich hätte da mal einige Fragen zu der seit der seit dem 01.04.2007 bestehenden Versicherungspflicht, von der ich erst heute durch dieses Forum erfahren habe:
1. Ich bin 26 (in ein paar Tagen 27) und beziehe seit meinem 13. Lebensjahr Unfallrente bei einer gesetzlichen Unfallversicherung und habe einen GdB (Grad der Behinderung) von 80 (%). Darüber hinaus habe ich ein Gewerbe angemeldet das allerdings momentan keine Einkünfte liefert. Meine Einnahmen belaufen sich also auf ca. 750€ davon sind Miete, Strom, Lebensmittel usw. zu zahlen. Meine Frage hierrauf bezogen: Bin ich Beitragspflichtig? Wenn ja wie hoch kann mein Beitrag im Höchstfall sein? Gibt es eine Möglichkeit dass der Beitrag vom Sozialamt (oder wer auch immer diese Funktion jetzt innehat) übernommen wird? Ich bin bisher nicht arbeitslos gemeldet, da ich vom Arbeitsamt keine Leistungen beziehen würde.
2. Gesetz den Fall die Versicherung würde meine Mitgliedschaft ruhen lassen, weil ich die Beiträge und/oder evtl. Beitragsrückstände nicht bezahlen kann (ohne von Gras und Spreewasser zu leben

Ich hoffe mir kann hier weitergeholfen werden. Schonmal vielen Dank für die Antworten.
lyric1981