Versicherungspflicht für Kinder

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Thomas_0401
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Versicherungspflicht für Kinder

Beitragvon Thomas_0401 » 09.05.2008, 09:56

Hallo,

Erstmal eine lange Vorgeschichte als Hintergrund zu meiner Frage:
Ich bin seit vielen Jahren in der PKV (Verdienst liegt über der Beitragsbemmesungsgrenze), meine Frau ist ohne Einkommen und freiwilliges Mitglied in der GKV. Die Kinder waren früher in der Familienversicherung bei meiner Frau kostenfrei mitversichert. Im März 2007 hat uns die GKV mitgeteilt dass die Kinder rückwirkend zum Datum unserer Heirat (08/2004) aus der Familienversicherung ausscheiden und wir rückwirkend eine freiwillige Versicherung für jedes Kind abschliessen müssen. Ich widersprach da ich alle Anfragen zu meinem Einkommen immer im vollen Umfang beantwortet hatte. Es ging hin und her bis April 2008. Nun räumte die GKV ein dass das Verschulden bei Ihr lag und sie mir anbieten die Kinder rückwirkend zum 08/2004 in einer freiwilligen Mitgliedschaft zu versichern und dabei auf die Beiträge bis März 2007 zu verzichten.

Ich hatte die Kinder im September 2007 zu mir in die PKV genommen.

Vorgestern rief mich nun die GKV an und teilte mir mit dass die Kinder rückwirkend für die Zeit vom 01.04.2007 bis zum Eintritt in die PKV bei der bisherigen GKV zu versichern sind. Schriftlich habe ich nichts bekommen aber am Telefon hat sie sich dabei auf den §5 Abs1 Nr. 13 des SGB 5 berufen.
Gestern hatte ich meine PKV dazu befragt welche mir mitteilte dass die Kinder NICHT pflichversichert seien da sie MIR zugeordnet sind auf Grund meines Familienstandes und Verdienstes.
Beim heutigen Gespräch habe ich die GKV über diese Aussage der PKV informiert. Die GKV besteht weiterhin darauf dass die Kinder seit dem 01.04.2007 versicherungspflichtig sind und ich dafür rückwirkend bei der GKV eine Versicherung abschliessen MUSS.

Ich habe mir diese § 5 und 6 des SGB5 im Internet durchgelesen, konnte aber nicht erkennen wie sich das bei Kindern verhält.

Nun zu meiner Frage:
Muss ich meine Kinder von Gesetzes wegen tatsächlich rückwirkend für den Zeitraum 04/2007 bis 09/2008 versichern? Die Kinder sind 4, 6 und 11 Jahre alt.

Vielen Dank im Voraus für nen guten Tip dazu.

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Beitragvon Experte_24 » 09.05.2008, 10:26

Kurze Antwort: Ja. Die Versicherungspflicht gilt auch für Kinder. Für den Zeitraum 01.04.2007 bis 30.08.2007 müssen Sie wohl oder übel nachzahlen.

(PS: Ich Denke einige Zeitangaben sind in Ihrer Beschreibung fehlerhaft, oder?)

Thomas_0401
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Beitragvon Thomas_0401 » 09.05.2008, 10:54

Erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ehrlich gesagt hatte ich mir allerdings schon erhofft das die Aussage der PKV richtig wäre. Doch da hab ich dort wohl offensichtlich keinen kompetenden Ansprechpartner erwischt.

Sorry, mit der Zeitangabe "bis 09/2008" habe ich mich vertippt, richtig ist natürlich 09/2007 bzw. genau genommen der 31.08.2007 da die Kinder seit 01.09.2007 bereits bei der PKV versichert sind.

Habe ich eigentlich die Möglichkeit selbst zu entscheiden ob ich den betreffenden Zeitraum bei der GKV oder bei der PKV versichere?

Gruß Thomas

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Beitragvon DKV-Service-Center » 09.05.2008, 11:02

Hallo Thomas,
wir führen gerade eine ähnliche Diskussion,
Nicht zu schnell nachgeben.
Guggst du unter HILFE HILFE
Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.05.2008, 17:52

Niedlich die Argumentation der Krankenkasse.

Das ist nichts halbes bzw. ganzes. Es ist einfach nur Mischmasch und dürfte nicht Ansatz mit den gesetzlichen Bestimmungen im Einklang stehen.

Was hat die Krankenkasse denn genau im März 2007 geschrieben. Hierauf kommt es nämlich entscheidend an. Und vor allen Dingen, welches Schreiben hast du damals, als die Kid´s in der Familienversicherung aufgenommen wurden, bekommen.

Ich möchte schon jetzt meinen Hintern verwetten, dass das Schreiben aus März 2007 nicht im Ansatz die Bedingungen eines Aufhebungsbescheides erfüllt.

Ansonsten schnüffele mal intensiv diesen Thread durch. Wenn Du dann auch noch das Urteil des LSG liest, dann wirst Du schnell merken, die KV´s haben es nicht so mit den Verfahrensvorschrifen.

Guckst Du hier: http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1156

Problematisch könnte es allerdings mit der Versicherungspflicht ab dem 01.04.2007 geben. Wenn die KV Dir einen Bescheid schickt und den Beitrag fordert, dann musst Du leider Gottes erst einmal löhnen. Ein Widerspruch hat hier nämlich keine aufschiebende Wirkung. Du könntest dann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der KV stellen, dieser aber wird vermutlich abgemeiert. Dann aber hast Du die Möglichkeit den Antrag auf Aufsetzung der Vollziehung beim nächsten Sozialgericht zu stellen. Gehe mal davon aus, wenn Du das machst, dann werden die vielleicht wach.


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