Bezugsdauer des Krankengeldes bei nacheinanderfolgenden Erkr
Verfasst: 14.05.2008, 21:57
Im Februar 2007 hatte ich eine schwere Bauch-OP mit anschließender AU bis 30. Juni 2007. Ich erhielt Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und anschließend Krankengeld.
Während dieser Erkrankung wurde im Juni 2007 eine neue Erkrankung, Coxarthrose li Hüfte festgestellt, die nicht Folge der OP also der Ersterkrankung war.
Der Facharzt schrieb mich am 30. Juni 2007 für die Ersterkrankung gesund und am gleichen Tage wegen der Coxarthrose erneut arbeitsunfähig. Ich erhielt daraufhin erneut Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber für 6 Wochen und dann wieder Krankengeld.
Wie berechnet sich nun die Bezugsdauer des Krankengeldes?
78 Wochen (incl. Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber) ab Februar 2007 oder 78 Wochen (incl. Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber) ab Juli 2007?
Die Arbeitsunfähigkeit wegen der Bauch-OP endete am 30.06.07. Die Arbeitsunfähigkeit wegen der Coxarthrose begann am 30.06.07.
Während dieser Erkrankung wurde im Juni 2007 eine neue Erkrankung, Coxarthrose li Hüfte festgestellt, die nicht Folge der OP also der Ersterkrankung war.
Der Facharzt schrieb mich am 30. Juni 2007 für die Ersterkrankung gesund und am gleichen Tage wegen der Coxarthrose erneut arbeitsunfähig. Ich erhielt daraufhin erneut Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber für 6 Wochen und dann wieder Krankengeld.
Wie berechnet sich nun die Bezugsdauer des Krankengeldes?
78 Wochen (incl. Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber) ab Februar 2007 oder 78 Wochen (incl. Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber) ab Juli 2007?
Die Arbeitsunfähigkeit wegen der Bauch-OP endete am 30.06.07. Die Arbeitsunfähigkeit wegen der Coxarthrose begann am 30.06.07.