Angestellt und zusätzlich selbständig
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Angestellt und zusätzlich selbständig
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Zuletzt geändert von tigger am 29.10.2009, 10:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Angestellt und zusätzlich selbständig
Hallo topolina112
Wenn Sie das so machen sind Sie Hauptberuflich Selbstständig.
Das muessen Sie Ihrer Kasse melden, diese macht dann die Einstufung.
Gruß
Wenn Sie das so machen sind Sie Hauptberuflich Selbstständig.
Das muessen Sie Ihrer Kasse melden, diese macht dann die Einstufung.
Gruß
Öhm, das BSG hat in eine RV-Sache entschieden, sofern man 1 Mitarbeiter beschäftigt hat, der mehr als 400,00 Euro verdient, dann ist man hauptberuflich selbständig.
Das hat also dann nichts mit Deinem Aufwand zu tun.
Es gibt aber auch andere Kretieren.
Aber 1 Mitarbeiter mit über 400,00 Euro dürfte schon ausreichen!!!
Das hat also dann nichts mit Deinem Aufwand zu tun.
Es gibt aber auch andere Kretieren.
Aber 1 Mitarbeiter mit über 400,00 Euro dürfte schon ausreichen!!!
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