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Angestellt und zusätzlich selbständig
Verfasst: 26.05.2008, 20:56
von tigger
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Re: Angestellt und zusätzlich selbständig
Verfasst: 26.05.2008, 22:19
von DKV-Service-Center
Hallo topolina112
Wenn Sie das so machen sind Sie Hauptberuflich Selbstständig.
Das muessen Sie Ihrer Kasse melden, diese macht dann die Einstufung.
Gruß
Verfasst: 26.05.2008, 22:30
von tigger
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Verfasst: 26.05.2008, 22:41
von tigger
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Verfasst: 27.05.2008, 08:01
von Rossi
Öhm, das BSG hat in eine RV-Sache entschieden, sofern man 1 Mitarbeiter beschäftigt hat, der mehr als 400,00 Euro verdient, dann ist man hauptberuflich selbständig.
Das hat also dann nichts mit Deinem Aufwand zu tun.
Es gibt aber auch andere Kretieren.
Aber 1 Mitarbeiter mit über 400,00 Euro dürfte schon ausreichen!!!