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Gesetzliche Familienversicherung trotz Vaters PKV im Ausl. ?
Verfasst: 09.06.2008, 16:47
von sarge
Hallo an Alle
ich habe heute erfahren, dass unsere Familienversicherung aufgelöst wurde, da mein Vater sich bei dessen Arbeitsantritt im Ausland privat versichern musste. Eine gesetzliche Familienversicherung über meine Mutter (die noch in Deutschland arbeitet) ist laut DAK in diesem Fall nicht möglich.
Daher nun meine Frage an Euch, was kann man in so einem Fall machen?
Es muss doch irgendwie die Möglichkeit auf eine gesetzliche Familienversicherung bestehen ... ?
Ich hoffe, dass ich mich halbwegs verständlich ausgedrückt habe und Ihr Rat wisst.
Vielen Dank
Verfasst: 09.06.2008, 19:47
von Rossi
Ups, das kann aber interessant werden.
Sind Deine Eltern noch verheiratet?
In welchem Land arbeitet Dein Vater derzeit?
Wer verdient mehr Kohle? Deine Mutter oder Dein Vater?
Verfasst: 09.06.2008, 20:43
von sarge
Meine Eltern sind verheiratet und mein Vater arbeitet seit März in Malaysia. Rein technisch gesehen verdient er mehr als meine Mutter. De facto sieht es aber so aus, dass er auf dem Papier (Lohnsteuer) scheinbar gar nichts verdient, weil er bei einer ausländischen Firma beschäftigt ist und mit dem dortigen lokalen Steuersatz veranschlagt wird.
Verfasst: 09.06.2008, 21:00
von dij
sarge hat geschrieben:Rein technisch gesehen verdient er mehr als meine Mutter.
Das ist das Problem, wegen § 10 Abs. 3 SGB 5:
Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
Hintergedanke dieser Regelung ist, daß eine Familie mit einem Hauptverdiener nicht einerseits diesen Hauptverdiener geldsparend aus der gesetzlichen in eine private Versicherung bugsieren und andererseits über den Nebenverdiener die kostenlose Familienversicherung ausnutzen können soll. Der Gesetzeswortlaut macht aber keinen Unterschied danach, warum der Hauptverdiener die gesetzliche Krankenversicherung verläßt (hier wäre es ja gar nicht möglich gewesen, drinzubleiben).
Nächste Frage wäre, verdient er tatsächlich mehr als die JAEG, d.h. 4012,50 Euro im Monat?
Verfasst: 09.06.2008, 21:13
von Rossi
Hm, auf den Steuersatz in Malaysia kommt es nicht an. Es kommt vielmehr auf die Höhe des Bruttoentgeldes an.
Niedlich die Konstellation. Was es nicht so alles gibt.
Ich denke mal, Dein Vater ist noch in Deutschland gemeldet und Trennungsabsichten zwischen den Eltern bestehen auch nicht.
Sieht nicht gut aus, zumindest im ersten Anlauf.
Du hast nur ne Chance, wenn Du nachweist, dass das Einkommen des Vaters unterhalb von 4.012,50 Euro monatlich liegt.
Ansonsten, klar Du kannst Dich freiwillig versichern (wenn Vorversicherungszeiten erfüllt). Aber das kostet Kohle; ab 130,00 Euronen geht es los.
Verfasst: 10.06.2008, 21:21
von Rossi
Öhm, habe noch einmal nachgebohrt.
Ich würde mal nachfolgendes versuchen.
Die Famlienversicherung über die Mutter ist in dieser Konstellation nicht möglich, wenn:
1. Mami mit Papi des gemeinsamen Kindes verheiratet sind
und
2. wenn einer gesetzlich und der andere privat versichert ist
und
3. das Gesamteinkommen des privat Versicherten oberhalb der JAG liegt.
Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dann ist eine Familienversicherung über die Mutti nicht möglich.!!!
An Nummer 1 und 2 ist wohl nichts zu rütteln.
Aaaaber Nr. 3. Der Gesetzgeber spricht hier von einem Gesamteinkommen oberhalb der JAG!!!
Öhm wat iss denn überhaupt Gesamteinkommen?
Und da gibt es eine Definition im SGB IV:
§ 16 SGB IV Gesamteinkommen
Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.
Also die Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Und das kann ja wohl nur das Einkommensteuerrecht im Sinne des ESTG sein, also das steuerpflichtige Einkommen in Deutschland.
Und hierzu zählen wohl kaum die Einkünfte aus Malaysia, oder?!?
Ferner sollte man unter Umständen den Geltungsbereich der Sozialgesetze sehen. Sowohl das SGB V als auch das SGB IV gilt nur in Deutschland und teilweise auch für die EU oder EWR-Staaten. Aber hierzu zählt Malaysia auch nicht.
Sooh würde ich argumentieren und die KV ein wenig ins grübeln bringen.
Viel Spass
Verfasst: 11.06.2008, 08:35
von sarge
Guten Morgen
danke erstmal für Eure Antworten, die haben mir bereits ein wenig Klarheit verschafft.
Was das Einkommen meines Vaters angeht, der verdient Netto 2800€ + KV + SV + Wohnungszulage. In Summe dann rund 3300€ und liegt damit unterhalb der Bemessungsgrenze von 4000€.
Zum Bruttolohn kann ich leider nichts sagen, da ich keine Ahnung von deren Steuersätzen habe und es dort laut meinem Vater üblich ist, Gehaltsverhandlungen/-zahlung direkt Netto durchzuführen.
Und Trennungsabsichten bestehen momentan auch nicht, damit liegst du goldrichtig
Aber die Idee bzw. die Geschichte mit dem steuerpflichtigen Einkommen laut ESTG finde ich brillant.
Verfasst: 11.06.2008, 12:51
von Rossi
Öhm, nur noch mal zur Klarstellung.
Papi wohnt in Malaysia und ist auch nur in Malaysia steuerpflichtig, richtig?
Verfasst: 11.06.2008, 14:02
von sarge
ja richtig, mein Dad lebt seit April in Malaysia und ist dort Einkommenssteuerpflichtig. (bzw. er zahlt dort einkommensabhängige Abgaben an den Staat)
Die Kasse macht nun aber Schwierigkeiten, weil er in Deutschland ein Haus hat und nach deren Meinung damit ansässig ist ...
Verfasst: 11.06.2008, 17:19
von Rossi
Na ja, habe gerade noch mal den Eingangsthread gelesen. Sorry, ist kein Wunder. Mit denen habe ich auch immer Theater.
Und übrigens, mit dem Haus in Deutschland dürfte das nix zu tun haben. Es kommt einzig und allein darauf an, wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Den hat man dort, wo man nicht nur vorübergehend den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat. Und jenes dürfte doch eindeutig in Malaysia sein.
Wie lange bleibt er dort?!?
Ferner hat er kein Gesamteinkommen im Sinne des deutschen Steuerrechtes, erst recht nicht oberhalb der JAG
Also, Familienversicherung schriftlich beantragen. Auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bestehen und schwups die Klamotte zum Anwalt. Dann kostest es halt noch Geld.
Verfasst: 11.06.2008, 17:26
von sarge
Ok danke Dir vielmals Rossi, werde ich mal so probieren ...
werde bescheid geben, sobald es was neues gibt.
Verfasst: 22.06.2008, 13:20
von sarge
Update: Mein Dad konnte nun einen Bescheid hervorzaubern, aus dem hervorging, dass er in Malaysia regulär Steuern zahlt und damit nicht nur rein steuerrechtlich aus dem deutschen Sozialversicherungssystem ausscheidet.
Schließlich konnten sich die Damen und Herren dazu durchringen, uns wieder in die GKV aufzunehmen.
Danke für Eure Hilfe.

Verfasst: 22.06.2008, 15:53
von Rossi
Da kann man mal sehen, wie innovativ und creativ Krankenkassen sind, um nicht löhnen zu müssen.
Hiergegen muss man dann flankierend reagieren.
Es grüsst der Rossi