Krankenversicherung nach Elterngeldzeit
Verfasst: 14.06.2008, 23:44
Hallo,
folgendes zu unserer Situation:
Mein Mann ist in der PKV. Unser Sohn ist bei ihm bereits privat versichert.
Mein Arbeitsvertrag war befristet und ist während des Mutterschutzes ausgelaufen. Ich habe bis zum 15.03.2008 Elterngeld bezogen und war während der Zeit beitragsfrei gesetzlich versichert. ( war vorher auch pflichtversichert) Seit dem 17.03. bin ich auf Lohnsteuerkarte beruflich tätig, also auch pflichtversichert. Der Arbeitsvertrag endet aber zum 30.06.08 ( Anstellung war nur projektbezogen )
Meine Krankenkasse gab mir zur Auskunft, dass ich mich nun freiwillig versichern könnte. Der Beitrag würde sich nach dem Einkommen meines Mannes (?!) berechnen, max. aber EUR 280 betragen...
Nun meine Fragen:
1. stimmt das? Habe in manchen Forenbeiträgen gelesen, dass von einem Beitrag von ca. 130 EUR die Rede ist
2. soll ich mich nun arbeitslos melden? würde das Arbeitsamt den Beitrag übernehmen, wenn ich keine Leistung beziehen will (würde mir den Anspruch eigentlich gerne aufheben, es geht mir mehr um den KV-Beitrag, der unsere Kasse sprengen würde)
3. wie schaffe ich es wieder pflichtversichert zu sein um bei einer erneuten Elterngeldleistung wieder beitragsfrei versichert zu sein?
Vielen Dank für die Antwort
enya
folgendes zu unserer Situation:
Mein Mann ist in der PKV. Unser Sohn ist bei ihm bereits privat versichert.
Mein Arbeitsvertrag war befristet und ist während des Mutterschutzes ausgelaufen. Ich habe bis zum 15.03.2008 Elterngeld bezogen und war während der Zeit beitragsfrei gesetzlich versichert. ( war vorher auch pflichtversichert) Seit dem 17.03. bin ich auf Lohnsteuerkarte beruflich tätig, also auch pflichtversichert. Der Arbeitsvertrag endet aber zum 30.06.08 ( Anstellung war nur projektbezogen )
Meine Krankenkasse gab mir zur Auskunft, dass ich mich nun freiwillig versichern könnte. Der Beitrag würde sich nach dem Einkommen meines Mannes (?!) berechnen, max. aber EUR 280 betragen...
Nun meine Fragen:
1. stimmt das? Habe in manchen Forenbeiträgen gelesen, dass von einem Beitrag von ca. 130 EUR die Rede ist
2. soll ich mich nun arbeitslos melden? würde das Arbeitsamt den Beitrag übernehmen, wenn ich keine Leistung beziehen will (würde mir den Anspruch eigentlich gerne aufheben, es geht mir mehr um den KV-Beitrag, der unsere Kasse sprengen würde)
3. wie schaffe ich es wieder pflichtversichert zu sein um bei einer erneuten Elterngeldleistung wieder beitragsfrei versichert zu sein?
Vielen Dank für die Antwort
enya