Rueckkehr aus Ausland / Uebergangszeit - wo versichert??
Verfasst: 17.06.2008, 04:28
Halllo,
ich habe viel gelesen, aber meinen speziellen Fall nicht gefunden, daher wende ich mich ans Forum und hoffe auf Eure Unterstuetzung.
Ich lebe seit 4.5 Jahren in China - es besteht ein Abkommen ueber die Sozialversicherung zwischen den Laendern.
Ich habe meine Mitgliedschaft bei der GKV (freiwillig versichert) gekuendigt, als ich nach China gegangen bin.
Es besteht keine Anwartschaft, was ja Dank Gesundheitsreform vom 01.04.2007 kein Problem darstellt.
Jetzt gehe ich nach Deutschland zurueck und habe einen Arbeitgeber, der eine BKK hat, bei der ich mich frewillig gesetzlich versichern moechte.
Diese BKK ist nicht die Kasse bei der ich zuletzt in Deutschland versichert war, sondern eine andere.
Zudem habe ich einen Monat "Versatz" in meiner Planung, wo ich eigentlich arbeitslos bin.
Meine Fragen:
Kann ich mich problemlos bei der neuen BKK versichern, sobald ich dort meine Beschaeftigung aufnehme?
Muss ich zurueck zu meiner alten Kasse?
Wer versichert mich waehrend meiner Leerlaufzeit - muss ich mich fuer einen Monat arbeitslos melden, um ueber das Arbeitsamt versichert zu sein?
Vielen Dank fuer ernst gemeinte Antworten...
ich habe viel gelesen, aber meinen speziellen Fall nicht gefunden, daher wende ich mich ans Forum und hoffe auf Eure Unterstuetzung.
Ich lebe seit 4.5 Jahren in China - es besteht ein Abkommen ueber die Sozialversicherung zwischen den Laendern.
Ich habe meine Mitgliedschaft bei der GKV (freiwillig versichert) gekuendigt, als ich nach China gegangen bin.
Es besteht keine Anwartschaft, was ja Dank Gesundheitsreform vom 01.04.2007 kein Problem darstellt.
Jetzt gehe ich nach Deutschland zurueck und habe einen Arbeitgeber, der eine BKK hat, bei der ich mich frewillig gesetzlich versichern moechte.
Diese BKK ist nicht die Kasse bei der ich zuletzt in Deutschland versichert war, sondern eine andere.
Zudem habe ich einen Monat "Versatz" in meiner Planung, wo ich eigentlich arbeitslos bin.
Meine Fragen:
Kann ich mich problemlos bei der neuen BKK versichern, sobald ich dort meine Beschaeftigung aufnehme?
Muss ich zurueck zu meiner alten Kasse?
Wer versichert mich waehrend meiner Leerlaufzeit - muss ich mich fuer einen Monat arbeitslos melden, um ueber das Arbeitsamt versichert zu sein?
Vielen Dank fuer ernst gemeinte Antworten...