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Rueckkehr aus Ausland / Uebergangszeit - wo versichert??

Verfasst: 17.06.2008, 04:28
von chinamann
Halllo,

ich habe viel gelesen, aber meinen speziellen Fall nicht gefunden, daher wende ich mich ans Forum und hoffe auf Eure Unterstuetzung.

Ich lebe seit 4.5 Jahren in China - es besteht ein Abkommen ueber die Sozialversicherung zwischen den Laendern.
Ich habe meine Mitgliedschaft bei der GKV (freiwillig versichert) gekuendigt, als ich nach China gegangen bin.
Es besteht keine Anwartschaft, was ja Dank Gesundheitsreform vom 01.04.2007 kein Problem darstellt.

Jetzt gehe ich nach Deutschland zurueck und habe einen Arbeitgeber, der eine BKK hat, bei der ich mich frewillig gesetzlich versichern moechte.
Diese BKK ist nicht die Kasse bei der ich zuletzt in Deutschland versichert war, sondern eine andere.
Zudem habe ich einen Monat "Versatz" in meiner Planung, wo ich eigentlich arbeitslos bin.

Meine Fragen:
Kann ich mich problemlos bei der neuen BKK versichern, sobald ich dort meine Beschaeftigung aufnehme?
Muss ich zurueck zu meiner alten Kasse?
Wer versichert mich waehrend meiner Leerlaufzeit - muss ich mich fuer einen Monat arbeitslos melden, um ueber das Arbeitsamt versichert zu sein?

Vielen Dank fuer ernst gemeinte Antworten...

Verfasst: 17.06.2008, 09:39
von Frank
Hallo,

wenn du eine Beschäftigung aufnimmst bist du automatisch gesetzlich versichert. Du kannst dir die Kasse aussuchen.

Während deiner Arbeitslosigkeit wirst du ja wahrscheinlich von der Agentur für Arbeit keine Leistungen empfangen. Also bist du auch nicht über die Agentur versichert.

Als Auslandsrückkehrer kannst du dich bei deiner alten Kasse wieder versichern. Du bist dann aber 18 Monate gebunden, bevor du dann wieder wechseln darfst.

Gruß
Frank

Verfasst: 17.06.2008, 10:17
von chinamann
Hallo,

Danke fuer die schnelle Antwort. Das heisst dann in Konsequenz, dass ich einen Monat lang nicht krankenversichert bin (da ich keine Leistungen vom Arbeitsamt erhalte).

Kann ich mich bereits einen Monat "freiwillig" bei der neuen Kasse versichern, auch wenn ich noch ueber kein Einkommen verfuege?

Danke

Verfasst: 17.06.2008, 10:47
von Frank
Du mußt dich krankenversichern. Als freiwilliges Mitglied zahlst du dann den Mindestbeitrag, ca. 140 EUR.

Verfasst: 17.06.2008, 10:57
von chinamann
Ok, verstehe.

Das ist die einzige Loesung nehme ich an, da das Arbeitsamt keine Leistungen fuer mich uebernehmen wird, richtig?

Gruss und Dank

Verfasst: 17.06.2008, 11:03
von Frank
Keine Leistung = Keine Krankenversicherung

Verfasst: 17.06.2008, 11:08
von chinamann
Danke,

ich bin jetzt ja schon laenger weg aus Deutschland - nur mal eine Verstaendnisfrage:

Menschen ohne Leistungen vom Arbeitsamt (soll es ja geben) haben also im Ernst keine KV? Was machen die dann im Krankheitsfall? Cash werden sie ja auch kaum zahlen koennen...

Verfasst: 17.06.2008, 11:44
von Frank
Du kannst doch den Beitrag für die KV selbst bezahlen. Wenn man dafür kein Geld hat, kann man einen Antrag auf ALG2 "Hartz4" (früher Sozialhilfe genannt) stellen. Willkommen in Deutschland des 21. Jahrhunderts.

Verfasst: 17.06.2008, 12:04
von Rossi
Öhm, ich würde noch ein wenig weiter puhlen.

Wie Du ja geschrieben hast, hat China mit der BRD ein SV-Abkommen. Jetzt muss man genau gucken, was in diesem SV-Abkommen drinne steht.

Es kann nämlich sein, wenn Du in China AV-pflichtig (Arbeitslosenversicherung) gewesen bist und irgendwann in Deutschland auch mal nur 1 Tag AV-pflichtig, dass Du hier einen Anspruch auf ALG I hast. Hierdurch würde nämlich KV-Pflicht ausgelöst.

Als Auslandsrückkehrer kannst Du dich unter gewissen Voraussetzungen auch freiwillig versichern. Im Bereich der freiwilligen KV hast Du ein Wahlrecht; ergo man kann ne KV aussuchen. Gehst Du hingegen über § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist die letzte KV in Deutschland zuständig.

Als Auslandsrückkehrer besteht die Möglichkeit der freiwilligen KV, wenn Du in Deutschland damals Dein Beschäftigungsverhältnis anlässlich des Auslandsaufenthaltes aufgegeben hast und hier innerhalb von 2 Monaten wieder eine Beschäftigung aufnimmst. Wobei Beschäftigung bedeutet, es kann auch eine geringfügige Beschäftigung sein.

Wenn Du näheres über das SV-Abkommen mit China wissen willst und wie das alles so klappen könnte ich empfehle ich Dir einen Anruf bei der DVKA. Dort sind Speziallisten für die jeweiligen Länder.

Guckst Du hier: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/dvka_home.html