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bin selbständig und privatversichert Lebensgefährtin ....

Verfasst: 18.06.2008, 22:07
von escortler
Hallo
ich bin selbstständig und privatversichert.Lebensgefährtin und Tochter sind freiwillig gesetzlich versichert.
wir wollen die nächste Zeit heiraten. muß ich dann die Frau und Tocher mit privat versichern oder kann Sie weiterhin freiwillig gestzlich versichert bleiben? Sie hat kein eigenes Einkommen

Re: bin selbständig und privatversichert Lebensgefährtin ..

Verfasst: 18.06.2008, 22:23
von dij
escortler hat geschrieben:Hallo
ich bin selbstständig und privatversichert.Lebensgefährtin und Tochter sind freiwillig gesetzlich versichert.
wir wollen die nächste Zeit heiraten. muß ich dann die Frau und Tocher mit privat versichern oder kann Sie weiterhin freiwillig gestzlich versichert bleiben? Sie hat kein eigenes Einkommen


Die Lebensgefährtin, künftig Ehefrau kann in der freiwilligen Versicherung bleiben. Ob die Tochter (unterstellt: gemeinsame Tochter, sonst wäre es anders) in der kostenlosen Familienversicherung bleiben kann oder selbst auch eine kostenpflichtige freiwillige oder eine private Versicherung braucht, hängt von deinem Einkommen ab: Wenn dein "Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt", ist Schluß mit der Familienversicherung.

Verfasst: 18.06.2008, 22:35
von Rossi
Übersetzt heisst der Begriff

Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt"


derzeit monatlich 4.012,50 Euro.

Wenn das Einkommen (Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben) drunter liegt, dann passiert nichts und das (gemeinsame Kind) verbleibt in der Familienversicherung.

Ach ja, es kann natürlich sein, dass der Beitrag für die freiwillige KV für die Holde dann steigt.

Jenes ist nämlich von der Satzung der jeweiligen KV abhängig. In der Regel kann man davon ausgehen, dass 50 % Deines Einkommens der Ehefrau (abzüglich evtl. Freibeträge für Kinder) zugrechnet wird. Und wenn dieser Betrag oberhalb von 828,33 Euro liegt, dann muss man mehr für die freiwillige Kv löhnen.