KV nach ALG I
Verfasst: 23.06.2008, 10:58
Zu meiner Situation:
Ich beziehe noch bis Mitte Oktober 2008 ALG I und lebe zusammen mit meiner Freundin und unserem gemeinsamen Kind.
Meine Freundin arbeitet im Moment halbtags und ist pflichtversichert bei der KKH, unser Kind ist bei ihr mitversichert.
Sollte ich bis Mitte Oktober keine Arbeit haben, bin ich ab diesem Zeitpunkt ohne monatliches Einkommen. Hartz IV erhalte ich dann erst mal nicht, da meine Ersparnisse (noch) deutlich über dem Schonvermögen liegen.
Wie sieht es dann mit der Krankenversicherung aus? Ich bin, wie meine Freundin, in der KKH und müsste mich dann dort wohl freiwillig weiterversichern.
Hierzu habe ich einige Fragen, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:
a) Mit welcher Beitragshöhe muß ich bei der KKH rechnen ?
b) Werden bei der KKH zur Bemessung der Beitragshöhe nur Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen), oder auch das Kapitalvermögen selbst (Tagesgeldkonto, Girokonto, Bausparkonto u.s.w.) herangezogen? Ich habe gelesen, daß dies von der Satzung der jeweiligen Krankenkasse abhängt. Aus der Satzung der KKH werde
ich nicht ganz schlau.
c) Wie sieht es bei negativen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung aus?
d) Wird eine Abfindung, die ich im August 2007 von meinem ehemaligen Arbeitgeber erhalten habe, auch zur Beitragsbemessung herangezogen?
e) Spielt das Einkommen meiner Lebensgefährtin (wir sind nicht verheiratet) für die Beitragshöhe eine Rolle?
Danke für eure Antworten !!!
Ich beziehe noch bis Mitte Oktober 2008 ALG I und lebe zusammen mit meiner Freundin und unserem gemeinsamen Kind.
Meine Freundin arbeitet im Moment halbtags und ist pflichtversichert bei der KKH, unser Kind ist bei ihr mitversichert.
Sollte ich bis Mitte Oktober keine Arbeit haben, bin ich ab diesem Zeitpunkt ohne monatliches Einkommen. Hartz IV erhalte ich dann erst mal nicht, da meine Ersparnisse (noch) deutlich über dem Schonvermögen liegen.
Wie sieht es dann mit der Krankenversicherung aus? Ich bin, wie meine Freundin, in der KKH und müsste mich dann dort wohl freiwillig weiterversichern.
Hierzu habe ich einige Fragen, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:
a) Mit welcher Beitragshöhe muß ich bei der KKH rechnen ?
b) Werden bei der KKH zur Bemessung der Beitragshöhe nur Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen), oder auch das Kapitalvermögen selbst (Tagesgeldkonto, Girokonto, Bausparkonto u.s.w.) herangezogen? Ich habe gelesen, daß dies von der Satzung der jeweiligen Krankenkasse abhängt. Aus der Satzung der KKH werde
ich nicht ganz schlau.
c) Wie sieht es bei negativen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung aus?
d) Wird eine Abfindung, die ich im August 2007 von meinem ehemaligen Arbeitgeber erhalten habe, auch zur Beitragsbemessung herangezogen?
e) Spielt das Einkommen meiner Lebensgefährtin (wir sind nicht verheiratet) für die Beitragshöhe eine Rolle?
Danke für eure Antworten !!!