Hallo
Ich möchte vollständig zum Daytrading ( Kurzfristspekulant ) überwechseln um meinen Lebensunterhalt damit zu verdienen. Meine Frage ist ob ich meine erzielten Gewinne aus Termingeschäften und Optionen bei der GKV angeben muss damit diese dann meine Beitragshöhe ( ähnlich bei Selbstständigen ) berechnen können?
Danke
Spekultionsgewinne bei Krankenkasse angeben
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
SGB V § 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung durch die Satzung geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt.
Nach meiner Meinung wirst du als normaler Selbständiger nach deinen Bruttoeinkünften (nicht zu versteuerndes Einkommen) beitragsmäßig veranschlagt. Da ist man schnell beim Höchstbetrag. Eine private Versicherung wäre noch eine Alternative. Hier spielt das Einkommen keine Rolle.
(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung durch die Satzung geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt.
Nach meiner Meinung wirst du als normaler Selbständiger nach deinen Bruttoeinkünften (nicht zu versteuerndes Einkommen) beitragsmäßig veranschlagt. Da ist man schnell beim Höchstbetrag. Eine private Versicherung wäre noch eine Alternative. Hier spielt das Einkommen keine Rolle.
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