bin neu hier und habe ein riesen Problem.....
Verfasst: 22.07.2008, 10:19
Hallo erst einmal an alle!
Ich befinde mich momentan in einer schwierigen Situation.
Letztes Jahr war ich arbeitslos bis 2.09.07, ab 3.09.07 habe ich mich über den Gründungszuschuß freiwillig bei meiner bisherigen KK pflichtversichert.
Im November 07 habe ich mich von meinem Mann getrennt, konnte für November und Dezember die Krankenkassenbeiträge nicht mehr aufbringen, darum und wg. privater Schulden habe ich zum 15. Januar 08 die Selbständigkeit aufgegeben und bin in Privatinsolvenz gegangen. ( da mein Mann einen Berg Schulden mit dagelassen hat)
Für Januar konnte ich meinen Beitrag auch nicht mehr bezahlen, dadurch wurde mir von der KK der § 16 Abs. 3a SGB V angekündigt.
Drei meiner Kinder leben nun bei mir, zwei bei ihm. Er zahlt keinen Unterhalt, lebt wie ich zwischenzeitlich von Hartz. Nun bin ich bei ihm familienversichert.....wieder bei der gleichen KK wie bisher! Zwischenzeitlich war ich für sechs Wochen sozialversicherungspflichtig in Arbeit, somit für diesen Zeitraum selber versichert, aber eben auch bei dieser KK. Seit 1. Juli beziehe ich wieder mit meinen Kindern Hartz, bin wieder bei dieser KK familienversichert über meinen Mann.
Nun Folgendes: am 15. Juli wurde ich von der Schule verständigt und mußte meinen Sohn abholen, er trägt eine Schiene im Mund, verursacht durch einen Unfall im April 2007, die Wurzel eines Schneidezahns ist durchgebrochen, darum die Schiene um den Zahn zu erhalten, bis er ausgewachsen ist um das Problem dann zu beheben. Die Schiene hatte sich gelöst, er konnte nix mehr kauen oder abbeißen, hatte Schmerzen. Ich ging mit ihm zum Arzt, der entfernte einen Teil der Schiene. Für genau diese Kosten will die KK nun nicht aufkommen, da sie von der Leistung nach §16.....befreit wäre. Ich hab aber genau in diesem § gelesen, daß Hartz-Bezug das Ruhen ausschließt.....wie steht es mit der Übernahme der Medikamente für meinen Sohn, er braucht Medikinet, hat ADHS......
Während der sechswöchigen sozialversicherungspflichtigen Arbeit mußte ich mit meinen Kindern zum Impfen......werden die Kosten dafür jetzt auch nicht übernommen? (das Ruhen der Leistung entstand aus einer freiwilligen Pflichtversicherung.......meine Arbeit war gesetzlich pflichtversichert).
Wie sieht es für mich nach der Scheidung aus....kann ich dann in eine gesetzliche KK mit allen Leistungsansprüchen oder komm ich da rein aber die Leistungen ruhen ebenfalls? Ich bin bereits im gerichtlichen Insolvenzverfahren, die aufgelaufenen Beiträge sind ebenfalls mit im Insolvenzverzeichnis, ich darf also keine Zahlungen an die KK leisten, wenn ich meine Restschuldenbefreiung nicht gefährden will (Gläubigerbevorzugung)
wie sieht es krankenversicherungsmäßig in Zukunft für mich und meine Kinder aus?
Entschuldigung, daß der Text jetzt doch ziemlich lange geworden ist.....und danke fürs lesen....und eventuelle Antworten
LG Iceblue
Ich befinde mich momentan in einer schwierigen Situation.
Letztes Jahr war ich arbeitslos bis 2.09.07, ab 3.09.07 habe ich mich über den Gründungszuschuß freiwillig bei meiner bisherigen KK pflichtversichert.
Im November 07 habe ich mich von meinem Mann getrennt, konnte für November und Dezember die Krankenkassenbeiträge nicht mehr aufbringen, darum und wg. privater Schulden habe ich zum 15. Januar 08 die Selbständigkeit aufgegeben und bin in Privatinsolvenz gegangen. ( da mein Mann einen Berg Schulden mit dagelassen hat)

Für Januar konnte ich meinen Beitrag auch nicht mehr bezahlen, dadurch wurde mir von der KK der § 16 Abs. 3a SGB V angekündigt.
Drei meiner Kinder leben nun bei mir, zwei bei ihm. Er zahlt keinen Unterhalt, lebt wie ich zwischenzeitlich von Hartz. Nun bin ich bei ihm familienversichert.....wieder bei der gleichen KK wie bisher! Zwischenzeitlich war ich für sechs Wochen sozialversicherungspflichtig in Arbeit, somit für diesen Zeitraum selber versichert, aber eben auch bei dieser KK. Seit 1. Juli beziehe ich wieder mit meinen Kindern Hartz, bin wieder bei dieser KK familienversichert über meinen Mann.
Nun Folgendes: am 15. Juli wurde ich von der Schule verständigt und mußte meinen Sohn abholen, er trägt eine Schiene im Mund, verursacht durch einen Unfall im April 2007, die Wurzel eines Schneidezahns ist durchgebrochen, darum die Schiene um den Zahn zu erhalten, bis er ausgewachsen ist um das Problem dann zu beheben. Die Schiene hatte sich gelöst, er konnte nix mehr kauen oder abbeißen, hatte Schmerzen. Ich ging mit ihm zum Arzt, der entfernte einen Teil der Schiene. Für genau diese Kosten will die KK nun nicht aufkommen, da sie von der Leistung nach §16.....befreit wäre. Ich hab aber genau in diesem § gelesen, daß Hartz-Bezug das Ruhen ausschließt.....wie steht es mit der Übernahme der Medikamente für meinen Sohn, er braucht Medikinet, hat ADHS......
Während der sechswöchigen sozialversicherungspflichtigen Arbeit mußte ich mit meinen Kindern zum Impfen......werden die Kosten dafür jetzt auch nicht übernommen? (das Ruhen der Leistung entstand aus einer freiwilligen Pflichtversicherung.......meine Arbeit war gesetzlich pflichtversichert).
Wie sieht es für mich nach der Scheidung aus....kann ich dann in eine gesetzliche KK mit allen Leistungsansprüchen oder komm ich da rein aber die Leistungen ruhen ebenfalls? Ich bin bereits im gerichtlichen Insolvenzverfahren, die aufgelaufenen Beiträge sind ebenfalls mit im Insolvenzverzeichnis, ich darf also keine Zahlungen an die KK leisten, wenn ich meine Restschuldenbefreiung nicht gefährden will (Gläubigerbevorzugung)

Entschuldigung, daß der Text jetzt doch ziemlich lange geworden ist.....und danke fürs lesen....und eventuelle Antworten
LG Iceblue