Gekündigt trotz rechtzeitiger Beitragszahlung
Verfasst: 21.07.2006, 10:13
Hallo zusammen,
meinem Freund ist folgendes passiert:
Er ist selbstständig und freiwillig gesetzlich bei der HEK versichert.
Er sollte seinen Beitrag bis 15.07. überweisen. Am 14.07. lag ihm die Buchungsbestätigung seiner Bank über den geforderten Betrag vor.
Nun hat er heute ein Schreiben bekommen, dass ihm die Mitgliedschaft gekündigt wird nach § 191 Satz 1 Nr. 3 des V. SGB. Außerdem wird plötzlich eine Summe gefordert, die ca. 50 Euro höher ist als in der letzten Zahlungsaufforderung.
Im SGB steht aber doch, dass erst nach 2 Monaten Zahlungsverzug gekündigt werden kann, oder?
Ist das rechtens, was die HEK macht?
Gibt es so etwas wie einen Versicherungsombudsmann für GKV?
Vielen Dank für eine Einschätzung!
meinem Freund ist folgendes passiert:
Er ist selbstständig und freiwillig gesetzlich bei der HEK versichert.
Er sollte seinen Beitrag bis 15.07. überweisen. Am 14.07. lag ihm die Buchungsbestätigung seiner Bank über den geforderten Betrag vor.
Nun hat er heute ein Schreiben bekommen, dass ihm die Mitgliedschaft gekündigt wird nach § 191 Satz 1 Nr. 3 des V. SGB. Außerdem wird plötzlich eine Summe gefordert, die ca. 50 Euro höher ist als in der letzten Zahlungsaufforderung.
Im SGB steht aber doch, dass erst nach 2 Monaten Zahlungsverzug gekündigt werden kann, oder?
Ist das rechtens, was die HEK macht?
Gibt es so etwas wie einen Versicherungsombudsmann für GKV?
Vielen Dank für eine Einschätzung!