Eigenbeteiligung
Verfasst: 02.08.2008, 20:30
Von September 2007 wurde mein Mann schwer krank. Da er sich vorher gesund fühlte und auch eine gewisse Aversion gegen Ärzte hatte, brauchte er keinen Hausarzt.
Ende November nach diversen Krankenhausaufenthalten suchte er sich einen Hausarzt, der ihn auch heute noch zwischen seinen weiteren Krankenhausaufenthalten betreut.
Im Dezember 2007 ließ er die Höhe für die Eigenbeitiligung bei der AOK feststellen. Die AOK berechnete als Höhe 2% von unser beider Einkommen.
Auf Anfrage teilte die AOK mit, dass 1% des Einkommens als Eigenanteilsgrenze nur berechnet werden, wenn mein Mann einen Nachweis vom Hausarzt brächte, dass er chronisch krank sei. Das leuchtete ein.
Wir bemühten uns also um die Bestätigung - doch weit gefehlt. Mein Mann muss erst 1 Jahr Patient des Hausartes sein, um die Bescheinigung zu bekommen.
Inzwischen wurde meinem Mann ein GdB von 100% und die Pflegestufe I zugesprochen.
Auf Anfrage, ob auf Grund der o.a. Bescheide jetzt noch die Jahresfrist gelte, teilte die AOK mit, dass die Bescheide nicht ausreichen würden, der Hausarzt müsse die chronische Krankheit bescheinigen. Der Hausarzt will die Bescheinigung aber nur nach Rückmeldung der AOK vorzeitig ausstellen. Die AOK sieht keinen Handlungsbedarf, da sie sich an Gesetze halten muss.
Eine Katze, die sich in den Schwanz beißt oder der Amtsschimmel läßt grüßen. Und so dürfen wir uns weiter dumm und dusselig zahlen. Unser Ausgaben über Zuzahlungen in 2008 liegen mit heutigem Stand bei 975 €. Und das ist leider noch nicht das Ende der Fahnenstange. Der Hausarzt würde die Bescheinigung sofort ausstellen und wir könnten die Unterlagen jetzt schon bei der AOK einreichen, so dass die Grenze neu berechnet werden könnte bzw. wir in 2008 nicht noch weiter zuzahlen müssten.
Gibt es Ausnahmen von der Jahresregelung?
Wenn der Arzt Ende November die Bescheinigung ausstellt und alle Unterlagen zur AOK gehen, wird die Grenze für die Eigenzuzahlung rückwirkend für 2008 berechnet?
Ende November nach diversen Krankenhausaufenthalten suchte er sich einen Hausarzt, der ihn auch heute noch zwischen seinen weiteren Krankenhausaufenthalten betreut.
Im Dezember 2007 ließ er die Höhe für die Eigenbeitiligung bei der AOK feststellen. Die AOK berechnete als Höhe 2% von unser beider Einkommen.
Auf Anfrage teilte die AOK mit, dass 1% des Einkommens als Eigenanteilsgrenze nur berechnet werden, wenn mein Mann einen Nachweis vom Hausarzt brächte, dass er chronisch krank sei. Das leuchtete ein.
Wir bemühten uns also um die Bestätigung - doch weit gefehlt. Mein Mann muss erst 1 Jahr Patient des Hausartes sein, um die Bescheinigung zu bekommen.
Inzwischen wurde meinem Mann ein GdB von 100% und die Pflegestufe I zugesprochen.
Auf Anfrage, ob auf Grund der o.a. Bescheide jetzt noch die Jahresfrist gelte, teilte die AOK mit, dass die Bescheide nicht ausreichen würden, der Hausarzt müsse die chronische Krankheit bescheinigen. Der Hausarzt will die Bescheinigung aber nur nach Rückmeldung der AOK vorzeitig ausstellen. Die AOK sieht keinen Handlungsbedarf, da sie sich an Gesetze halten muss.
Eine Katze, die sich in den Schwanz beißt oder der Amtsschimmel läßt grüßen. Und so dürfen wir uns weiter dumm und dusselig zahlen. Unser Ausgaben über Zuzahlungen in 2008 liegen mit heutigem Stand bei 975 €. Und das ist leider noch nicht das Ende der Fahnenstange. Der Hausarzt würde die Bescheinigung sofort ausstellen und wir könnten die Unterlagen jetzt schon bei der AOK einreichen, so dass die Grenze neu berechnet werden könnte bzw. wir in 2008 nicht noch weiter zuzahlen müssten.
Gibt es Ausnahmen von der Jahresregelung?
Wenn der Arzt Ende November die Bescheinigung ausstellt und alle Unterlagen zur AOK gehen, wird die Grenze für die Eigenzuzahlung rückwirkend für 2008 berechnet?