Beitragsnachzahlung
Verfasst: 20.08.2008, 13:03
Ich habe folgende Frage:
Ich bin seit 2001 Halbwaise und bekomme seit dem Tod des Elternteils eine Halbwaisenrente da ich noch Student bin. Im damaligen Gespräch mit der Krankenkasse wurde meine Familienversicherung aufgehoben und ich wurde allein versichert. Die Mitarbeiter meiner Krankenkasse sagten mir damals, dass die Versicherungsbeiträge von meinem gesetzlichen Rentenversicherer (BfA) übernommen werden. Meine Halbwaisenrente wird jedoch nicht über die BfA geleistet sondern über die Unfallkasse, welche wiederum nicht verpflichtet ist gesetzliche Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Vor kurzem hat die BfA meine Akte geschlossen, und dies rückwirkend auch meiner Krankenkasse weitergeleitet. Diese hat sich jetzt bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, dass ich keinen Versicherungsschutz habe, da keiner die Beiträge gezahlt hat und verlangt nun rückwirkend die Zahlung der Beiträge für die vergangenen 7 Jahre.
Sind die Forderungen der Krankenkasse gerechtfertigt? Wie kann es sein, dass ich Krankenkassenbeiträge für die vergangenen 7 Jahre nachzahlen soll, obwohl das Versäumnis doch auf Seite der BfA (für unterlassene Mitteilung an meine Krankenkasse) bzw. auf Seiten meiner Krankenkasse liegt (für mangelhafte Kontrolle meiner Akte) und nicht bei mir?
Unterliegt die Forderung nicht den Verjährungsvorschriften von 2 Jahren oder greift das Gesetz nicht an dieser Stelle?
Vielen Dank für die Hilfe!
Ich bin seit 2001 Halbwaise und bekomme seit dem Tod des Elternteils eine Halbwaisenrente da ich noch Student bin. Im damaligen Gespräch mit der Krankenkasse wurde meine Familienversicherung aufgehoben und ich wurde allein versichert. Die Mitarbeiter meiner Krankenkasse sagten mir damals, dass die Versicherungsbeiträge von meinem gesetzlichen Rentenversicherer (BfA) übernommen werden. Meine Halbwaisenrente wird jedoch nicht über die BfA geleistet sondern über die Unfallkasse, welche wiederum nicht verpflichtet ist gesetzliche Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Vor kurzem hat die BfA meine Akte geschlossen, und dies rückwirkend auch meiner Krankenkasse weitergeleitet. Diese hat sich jetzt bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, dass ich keinen Versicherungsschutz habe, da keiner die Beiträge gezahlt hat und verlangt nun rückwirkend die Zahlung der Beiträge für die vergangenen 7 Jahre.
Sind die Forderungen der Krankenkasse gerechtfertigt? Wie kann es sein, dass ich Krankenkassenbeiträge für die vergangenen 7 Jahre nachzahlen soll, obwohl das Versäumnis doch auf Seite der BfA (für unterlassene Mitteilung an meine Krankenkasse) bzw. auf Seiten meiner Krankenkasse liegt (für mangelhafte Kontrolle meiner Akte) und nicht bei mir?
Unterliegt die Forderung nicht den Verjährungsvorschriften von 2 Jahren oder greift das Gesetz nicht an dieser Stelle?
Vielen Dank für die Hilfe!