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Gleitzonenjob und Nebengewerbe, wie versichert?

Verfasst: 01.09.2008, 16:43
von peterpatong
Hallo,

ich bin in der Gleitzone angestellt (410 Euro). Daher bin ich ja auch Kranenversichert usw.
Falls ich nun zusaetzlich ein Nebengewerbe anmelden moechte, wie laeuft das dann mit der Versicherung? Kann ich weiterhin ueber den Job versichert sein oder muss ich dann die Beitraege selbst zahlen. Und wenn ja - was passiert dann mit den Beitraegen die bisher ueber den Job bezahlt werden?
Waere nett wenn jemand helfen koennte.

Gruesse
Peter

Verfasst: 01.09.2008, 21:26
von Rossi
Da würde ich aber sehr aufpassen.

Halte wir fest; Du bist zu einem Minimalbetrag in der GKV.

Jetzt nimmst Du eine nebenberufliche Beschäftigung auf.

Die Krankenkasse wird vermutlich sofort puhlen, ob die Beschäftigung nicht hauptberuflich ist. Denn, wenn Du hauptberuflich selbständig bist, dann ist mit der Pflichtversicherung aus dem Gleitzonenjob sofort Feierabend, da diese dann sozialversicherungsfrei ist.

Verfasst: 01.09.2008, 22:16
von peterpatong
Hi,
danke erst mal.
Das wuerde dann bedeuten das das Gehalt aus dem Gleitzonen-Job Brutto wie Netto ist?
Und alle Beitraege wuerden aus der Selbstaendigkeit bezahlt?
Hab' ich das richtig verstanden?

Peter

Verfasst: 01.09.2008, 22:24
von peterpatong
Oder umgekehrt angenommen:

Wenn ich in der Gleitzone fuer 800 angemeldet waere (ca. 630 Netto) und im Nebengewerbe "nur" 350 - 550 Euro verdienen wuerde. Dann waere doch das hoehere Einkommen das Haupteinkommen und somit waere ich ueber die Gleitzone versichert, waehrend fuer die Selbstaendigkeit dann keine weitern Sozialversicherungbeitraege gezahlt werden muessten?

Oder?

Verfasst: 01.09.2008, 22:47
von Merlin
Ich empfehle deine Fragen schriftlich bei deiner Krankenkasse einzureichen, sicherlich erhältst du dann einen ca. 1-3seitigen Fragekatalog. Mit der Antwort der Krankenkasse hat man erstmal eine Entscheidung und eine gewisse Sicherheit.

Grdsl. kann man sagen, dass das Haupteinkommen maßgebend für den SV-Status in der KV & PV ist, aber... werden Arbeitnehmer beschäftigt, Fördergelder (z.B. Existenzgründerzuschuss) bezogen sieht es meist ganz anders aus.

Auch wichtig: Ist man im Haupterwerb selbständig endet die Pflichtversicherung und der Anspruch auf den KV & PV-Beitragszuschuss des Arbeitgebers erlischt.

Verfasst: 01.09.2008, 23:45
von peterpatong
Danke fuer die Antwort.
Vielleicht sogar noch besser....... Vor dem Schreiben an die Krankenkasse ein paar Euro fuer eine fundierte Beratung bei einem Steuerberater ausgeben. Ansonsten kann so was wie mit dem Fragenkatalog auch nach hinten losgehen.

gruesse