Selbstständig - GKV-Wechsel, Nachzahlung nach Kündigung?
Verfasst: 03.09.2008, 23:25
Hallo,
ich bin selbständig und bin seit 2005 freiwillig in der GKV versichert. Ich habe vor einigen Monaten die KK gewechselt (immernoch GKV).
Meine Frage ist folgende:
Kann die alte GKV nach der Kündigung (alles bestätigt und Wechsel schon seit 4 Monaten vollzogen) Beitragsnachzahlungen fordern? Denn bei Selbständigen muß man ja den Steuerbescheid einschicken, woraufhin rückwirkend geprüft wird, ob man mehr oder weniger verdient hat als die tatsächlich angesetzten Beiträge. Ich habe mehr verdient, aber müßte doch den Steuerbescheid für letztes Jahr der neuen KK zeigen, nachdem ich ja aktuell bei ihr versichert bin.
Wie verhält sich das mit der Anpassung der Beitragssätze für das vergangene Jahr? Kommt noch eine Anfrage von der alten KK (da die letztjährigen Beiträge ja an diese gezahlt wurden)? Oder geht das jetzt nur über die neue? Dann würde aber ja ein Loch entstehen, in dem nicht geprüft wird, ob die Beiträge korrekt bezahlt wurden.
Wie lange nach Kündigung und KK-Wechsel darf die alte KK Beitrags-Rückzahlungen geltend machen?
Ich hoffe, das war jetzt alles einigermaßen verständlich
ich bin selbständig und bin seit 2005 freiwillig in der GKV versichert. Ich habe vor einigen Monaten die KK gewechselt (immernoch GKV).
Meine Frage ist folgende:
Kann die alte GKV nach der Kündigung (alles bestätigt und Wechsel schon seit 4 Monaten vollzogen) Beitragsnachzahlungen fordern? Denn bei Selbständigen muß man ja den Steuerbescheid einschicken, woraufhin rückwirkend geprüft wird, ob man mehr oder weniger verdient hat als die tatsächlich angesetzten Beiträge. Ich habe mehr verdient, aber müßte doch den Steuerbescheid für letztes Jahr der neuen KK zeigen, nachdem ich ja aktuell bei ihr versichert bin.
Wie verhält sich das mit der Anpassung der Beitragssätze für das vergangene Jahr? Kommt noch eine Anfrage von der alten KK (da die letztjährigen Beiträge ja an diese gezahlt wurden)? Oder geht das jetzt nur über die neue? Dann würde aber ja ein Loch entstehen, in dem nicht geprüft wird, ob die Beiträge korrekt bezahlt wurden.
Wie lange nach Kündigung und KK-Wechsel darf die alte KK Beitrags-Rückzahlungen geltend machen?
Ich hoffe, das war jetzt alles einigermaßen verständlich
