Hallo,
mein Lebenspartner ist EU-Ausländer (Pole) mit Wohnsitz in Deutschland und als Kleinunternehmer hier selbstständig.
Da er hier in Deutschland bisher weder gesetzlich noch privat Krankenversichert war, greift für ihn doch die Versicherungspflicht spätestens zum 01.01.2009?! Wenn ich alles richtig kapiert habe, besteht für ihn auch nur die Möglichkeit in eine PKV einzutreten? Oder kann er auch einer GKV als freiwilliges Mitglied beitreten?
Kann die KK in diesem Fall, die Beiträge rückwirkend vom 01.04.2007 fordern?
Darf eine PKV ihm den Basistarif verweigern oder die Aufnahme ablehnen?
Wie sieht es aus, wenn er in seinem Heimatland eine KV hat und sein Erwerbseinkommen aber in Deutschland ist? Ist dann nicht die Versicherungspflicht für Deutschland erfüllt?
Ich hoffe, es kann jemand Licht in das momentane dunkelgrau bringen.
Vielen Dank für die Hilfe
EU-Ausländer als selbstständiger Kleinunternehmer
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
die polnische Versicherung leistet nicht in Deutschland. Zumindestens nicht in dem Umfang wie es nach dem Gesetz erforderlich ist.
Freiwillig in der GKV kann er sich nicht versichern. Da bleibt nur die private Krankenversicherung. Da kann er sich versichern. Ab 01.01.2009 muss er sich auch versichern. Sollte es wegen Vorerkrankungen Probleme geben, kann er den Basistarif wählen.
Gruß
Frank
die polnische Versicherung leistet nicht in Deutschland. Zumindestens nicht in dem Umfang wie es nach dem Gesetz erforderlich ist.
Freiwillig in der GKV kann er sich nicht versichern. Da bleibt nur die private Krankenversicherung. Da kann er sich versichern. Ab 01.01.2009 muss er sich auch versichern. Sollte es wegen Vorerkrankungen Probleme geben, kann er den Basistarif wählen.
Gruß
Frank
Öhm, sehe ich anders.
Ich gehe mal davon aus, dass der Freund aus Polen zuletzt in dem dortigen System versichert war, richtig?!?
Dann unterliegt er jetzt auch als Kleinunternehmer (hauptberuflich selbständig) der Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Es gibt hierzu ein Besprechungsergebnisse der Spitzenverbände der Krankenkasse, die diese Auffassung auch so vertreten.
Man muss nämlich sehen, dass Polen EU ist. Es gibt hier Sozialversicherungsabkommen. Die Versicherungszeit in Polen (sofern dort gesetzlich) wird dann nämlich mit einer gesetzlichen KV in Deutschland gleichgestellt.
Und schwups war man zuletzt gesetzlich versichert und unterliegt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V der Versicherungspflicht.
Also bei uns in der Region offensichtlich überhaupt kein Problem.
Ich gehe mal davon aus, dass der Freund aus Polen zuletzt in dem dortigen System versichert war, richtig?!?
Dann unterliegt er jetzt auch als Kleinunternehmer (hauptberuflich selbständig) der Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Es gibt hierzu ein Besprechungsergebnisse der Spitzenverbände der Krankenkasse, die diese Auffassung auch so vertreten.
Man muss nämlich sehen, dass Polen EU ist. Es gibt hier Sozialversicherungsabkommen. Die Versicherungszeit in Polen (sofern dort gesetzlich) wird dann nämlich mit einer gesetzlichen KV in Deutschland gleichgestellt.
Und schwups war man zuletzt gesetzlich versichert und unterliegt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V der Versicherungspflicht.
Also bei uns in der Region offensichtlich überhaupt kein Problem.
Vielen Dank erstmal für die Antworten.
soweit ich das weiß, besteht zur Zeit eine Private Familienversicherung. Aus der möchte er nun aus privaten Gründen austreten und sich selber privat in Polen versichern.
Welchen Umfang schreibt denn das Gesetz vor, was eine polnische Versicherung nicht abdecken würde?
Grüße
Christine
soweit ich das weiß, besteht zur Zeit eine Private Familienversicherung. Aus der möchte er nun aus privaten Gründen austreten und sich selber privat in Polen versichern.
Welchen Umfang schreibt denn das Gesetz vor, was eine polnische Versicherung nicht abdecken würde?
Grüße
Christine
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