Zahnspangenbehandlung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Apollens
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 10.09.2008, 20:38

Zahnspangenbehandlung

Beitragvon Apollens » 10.09.2008, 20:45

Hi Leute ich hab eine frage, ich bin jetzt momentan in eine Zahnspangenbehandlung. Es gibt aber ein Problem, ich bin jetzt nicht mehr bei AOK Bayern versichert. Es heißt, gilt diese Behandlung immer noch oder ich muss es abbreche, weil ich nicht mehr versichert bin?

mfg Hero

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1453
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 10.09.2008, 21:27

Hallo,

warum solltest du nicht mehr versichert sein?
Es gibt in diesem Land die gesetzliche Pflicht versichert zu sein.

Gruß
Frank

Apollens
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 10.09.2008, 20:38

Beitragvon Apollens » 11.09.2008, 00:41

Hallo,
Ich bin jetzt zu meinem Vater umgezogen und gehe neben bei auf das Abendgym. Ich bekomme keine Leistungen von Agentur für Arbeit bzw. ALG I oder II. Ich habe keine eigene einkomme, deshalb kann ich nicht mit meiner Stiefmutter mit versichert bzw. Familienversicherung. Die AOK Bayern haben gesagt, erst wenn ich eine zumindesten Minijob habe, dann kann ich mit meiner Stiefmutter versichert :(. Ich hab Angst, dass der Behandlung abgebrochen wird :cry: .

mfg Hero

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1453
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 11.09.2008, 10:04

Wenn du nicht familienversichert bist, weil du schon über 23 Jahre alt bist, dann musst du dich freiwillig krankenversichern und du zahlst den Mindestbeitrag. Du bist verpflichtet dich zu versichern und jeden Monat wirst du nachzahlen. Wenn du zuletzt bei der AOK versichert warst müssen sie dich weiterversichern.

Apollens
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 10.09.2008, 20:38

Beitragvon Apollens » 11.09.2008, 10:32

Hi, ich bin 18 :D. Es wird bisschen schwierig mit der freiwillig Krankenversichern, weil momentan keine Minijob gefunden. Der Fakt ist, ob die Zahnspangebehandlung abgebrochen wird, weil ich momentan nirgendwo versichere.

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1340
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Beitragvon GS » 11.09.2008, 10:57

Apollens hat geschrieben:Hi, ich bin 18 :D. Es wird bisschen schwierig mit der freiwillig Krankenversichern, weil momentan keine Minijob gefunden. Der Fakt ist, ob die Zahnspangebehandlung abgebrochen wird, weil ich momentan nirgendwo versichere.

Hallo Hero, wenn du erwerbslos bist, hast du auch als 18-Jähriger noch Anspruch auf Familienversicherung, wenn diese bis zum 18. Wiegenfest zu Recht bestanden hat. Wo liegt das Problem? Was steckt dahinter, dass die AOK es anders sieht? Ein MiniJob als Voraussetzung zur Familienversicherung, die ohne Minijob nicht bestehen dürfte - jomei, dös gibts netemol in Bayern.

Du bist hier übrigens nicht in einer "Vernehmung". D. h., du kannst durchaus auch noch einige Angaben machen, nach denen nicht ausdrücklich gefragt wird. Dann geht's sicher schneller und genauer. :)

Gruß von
Gerhard

Apollens
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 10.09.2008, 20:38

Beitragvon Apollens » 11.09.2008, 16:46

Hi Gehard :d

Wo liegt das Problem? Was steckt dahinter, dass die AOK es anders sieht? Ein Minijob als Voraussetzung zur Familienversicherung, die ohne Minijob nicht bestehen dürfte - jomei, dös gibts netemol in Bayern.

Tja die AOK haben gesagt, es ist nicht möglich mit der Familienversicherung, weil ich kein richtiger Sohn von ihr (bin nur Stiefkind) bin. Es ist nur möglich, wenn meine Vater freiwillig Krankenversichern, dann kann ich mit versichern.
Es ist aber unmöglich, weil mein Vater Rentner ist und zu wenig Geld bekommen, glaube kriegt er auch ALG II.

Es gibt jetzt nur 2 Möglichkeiten, 1. freiwillig Krankenversichern (ist aber schwierig, weil hab jetzt momentan kein Job gefunden), 2. ALG II beantragen bzw. in Bedarfgemeinschaft von Vater aufgenommen werde.
Du bist hier übrigens nicht in einer "Vernehmung". D. h., du kannst durchaus auch noch einige Angaben machen, nach denen nicht ausdrücklich gefragt wird. Dann geht's sicher schneller und genauer. Smilie

:D was soll ich jetzt sagen[/quote]

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1340
Registriert: 18.04.2006, 21:17

z. B. wäre es nicht verkehrt, zu wissen, wie ...

Beitragvon GS » 11.09.2008, 17:09

... und wo dein Vater krankenversichert ist.

Ich kann es mir schon fast denken, lass mich aber gern überraschen.

Dann sehen wir weiter.

Gruß von
Gerhard

Apollens
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 10.09.2008, 20:38

Beitragvon Apollens » 11.09.2008, 17:36

Hi, tja der ist über meiner Stiefmutter versichert :D

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1340
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Deine Stiefmutter hält ...

Beitragvon GS » 11.09.2008, 20:05

... bei euch KV-mäßig also den Laden zusammen, ich hab es schon geahnt.

Die schwarze Dame deckt aber nicht nur ihren (verarmten) Gemahl, den schwarzen König, sondern auch dessen Sohn, auch wenn der schon über 18 ist. Tatsache ist, der schwarze Springer ist noch keine 23 und erwerbslos.

Ich sehe bzgl. der Familienvers. noch nicht alle Felle davongeschwommen.
Darauf komme ich noch einmal zurück.

Aber selbst wenn damit Essig ist: Dann meldest du dich freiwilig bei der AOK an (innerhalb von 1 Monaten) und beantragst wegen eigen Mittellosigkeit ALG II, denn wenn eine (halb)amtliche Strelle von dir den Beitrag haben möchte, und du hast aber kein Geld, muss die andere - die ALGies -dir aus der Patsche helfen. Und wenn die 3 Monmate schon um wären, wärst du "pflichtversichert statt nichtversichert" (§ 5 (1) Nr.13 SGB V).

Auch Frank hatte weiter oben schon darauf verwiesen.

[-o< Ich wollte es wäre Nacht, oder Rossi käme.

Aber der treibt sich hier nicht rum, versteh ich auch, weil das Thema hier unter Zusatzversicherung läuft, die total falsche Baustelle inzwischen. :D

Also, nicht versichert geht nicht - das ist auch der AOK klar - und deshalb sind deine Schneeketten (die Zahnspange) grundsätzlich auch nicht gefährdet, finanziell jedenfalls nicht.

Sie sollen es Dir schriftlich, geben, warum in Deinem Fall die familienversicherung nicht funktioniert. Mit nachvollziehbarer Angabe der rechtlichen Grundlage ihrer Sicht der Dinge natürlich.

Hast du noch deine Versichertenkarte? Und wenn nein, warum nicht?

Gruß von
Gerhard

Apollens
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 10.09.2008, 20:38

Beitragvon Apollens » 11.09.2008, 20:34

Hi GH, vielen Dank für deine Hilfreiche Antwort [-o< , ja ich hab noch meine Versichertenkarte. Er ist aber wahrscheinlich nicht mehr gültig :(.

Dann meldest du dich freiwilig bei der AOK an (innerhalb von 1 Monaten) und beantragst wegen eigen Mittellosigkeit ALG II, denn wenn eine (halb)amtliche Strelle von dir den Beitrag haben möchte, und du hast aber kein Geld, muss die andere - die ALGies -dir aus der Patsche helfen. Und wenn die 3 Monmate schon um wären, wärst du "pflichtversichert statt nichtversichert" (§ 5 (1) Nr.13 SGB V).


Uhm, das verstehe ich nicht ganz. Also ich soll bei der AOK wegen eine Mittellosigkeit ALG II beantrage?

denn wenn eine (halb)amtliche Strelle von dir den Beitrag haben möchte, und du hast aber kein Geld, muss die andere - die ALGies -dir aus der Patsche helfen


und das Sozialamt soll mir helfen?

Und wenn die 3 Monmate schon um wären, wärst du "pflichtversichert statt nichtversichert" (§ 5 (1) Nr.13 SGB V)


Was passiert denn danach? Tut mir leid ich komme mit solche Sache nicht zu recht :(.

Mfg
Hero

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1340
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Die Kehrseite der Medaille

Beitragvon GS » 11.09.2008, 20:54

>Tatsache ist, der schwarze Springer ist noch keine 23 und ewerbslos.<r

Mal angenommen, die AOK hat noch ein Trumpf-Ass im Ärmel und liegt mit ihrem Njet zur Familienversicherung richtig.

Dann spricht aber nichts dagegen, dass du - ob als schwarzer oder weißer - Springer in der Gegend herumhüpfst und z. B. Zeitungen oder Werbeblättchen austrägst. Auch dafür gibt es Geld. Wovon du dann wiederum - du ahnst es schon - auch deinen Krankenversicherungsbeitrag von ca 140 € schultern könntest. Und Bewegung in Personalunion mit frischer Luft hättest du dann auch.

Vielleicht ist es das, was die AOK - die Gesundheitskasse(!) - dir nahebringen möchte? Warum auch nicht, denn Zeit hast du ja.

Dann wärst du, finanziert über deinen MiniJob, entweder "freiwillig" oder "pflicht- statt nichtversichert", nur eben nicht "familienversichert".

So kann man es doch auch sehen - oder nicht?

Gruß von
Gerhard

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1453
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 11.09.2008, 22:13

Apollens hat geschrieben:Tja die AOK haben gesagt, es ist nicht möglich mit der Familienversicherung, weil ich kein richtiger Sohn von ihr (bin nur Stiefkind) bin.


Ob leiblichers Kind oder Stiefkind ist egal.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
§10 SGB V

"Kinder sind versichert ... bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,"

"(4) Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder (§ 56 Abs. 2 Nr. 2 des Ersten Buches). Kinder, die mit dem Ziel der Annahme als Kind in die Obhut des Annehmenden aufgenommen sind und für die die zur Annahme erforderliche Einwilligung der Eltern erteilt ist, gelten als Kinder des Annehmenden und nicht mehr als Kinder der leiblichen Eltern. Stiefkinder im Sinne des Satzes 1 sind auch die Kinder des Lebenspartners eines Mitglieds."

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1340
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Prima, Frank, dort...

Beitragvon GS » 11.09.2008, 23:05

unter Allgemeines gehört der Thread auch schon längst hin.

Und in de Sache liegtst du genau richtig, es sei denn die Stiefmutter "unterhält" nicht überwiegend. Sowas solls ja geben, und sogar solche, die das der Kasse auch stecken.

Immerhin war unser Hero ja so auskunftsfreudig, dass er jetzt zu seinem Vater zieht, der zwar -auch das wissen wir inzwischen - familienversichert über seine 'Stieffrau' ist, aber offenbar einem anderen Haushalt lebt. Und genau da wird die AOK ansetzen.

Mal sehen - und mich würde es nicht wundern, wenn auch Rossi schon die Fährte aufgenommen hätte - jetzt, wo der Thread vor seiner Haustür liegt.

Gruß von
Gerhr

Apollens
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 10.09.2008, 20:38

Beitragvon Apollens » 12.09.2008, 12:25

Hi Leute :D

Der AoK hat gesagt: Stiefmutter ist ALG II - Empfängerin => überwiegende Unterhalt nicht möglich :(.

Dann spricht aber nichts dagegen, dass du - ob als schwarzer oder weißer - Springer in der Gegend herumhüpfst und z. B. Zeitungen oder Werbeblättchen austrägst. Auch dafür gibt es Geld. Wovon du dann wiederum - du ahnst es schon - auch deinen Krankenversicherungsbeitrag von ca 140 € schultern könntest. Und Bewegung in Personalunion mit frischer Luft hättest du dann auch.


Also, das möchte ich auch gern mache. Nur das Problem ist, dass ich bis jetzt noch kein Job bzw. Zeitungsträger :( gefunden. Es ist schwierig ein Job zufinden, der nur Vormittag ist. Auf Nacht muss ich ja auf das Abendgym. gehe.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 45 Gäste