Hartefallregelung in der GKV - was wird dabei offengelegt?

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Hartefallregelung in der GKV - was wird dabei offengelegt?

Beitragvon NeuDabei » 10.09.2008, 23:53

Hallo,

ich habe das Studium fast hinter mir und werde mich in Kürze als Freiberufler in der GKV freiwillig versichern. Ich werde wohl bei der Krankenkasse bleiben, die ich schon während des Studiums hatte. Nun sieht es so aus, dass ich auf die Härtefallregelung setze, weil ich davon ausgehe, anfangs nach dem Studium eher nicht (und wenn, dann unregelmäßig) an ein Bruttoeinkommen von mehr als 1800 Euro pro Monat heranzukommen.

Ich habe meiner Krankenkasse nun geschrieben und mich erkundigt, was ich dazu einreichen soll. Weiß jemand, wie das konkret läuft? Ich habe angeboten, meine Umsätze und dazu das Bruttoeinkommen der letzten Monate aufzulisten, als ich neben dem Studium tätig war, damit die eine ungefähre Vorstellung haben.

Verlangen die unter Umständen Kontoauszüge? Mein Girokonto sieht zur Zeit nicht so schlecht aus, weil ich mein Geld in der letzten Zeit eben ganz gut zusammengehalten habe. Ansonsten weiß ich nicht, wie entsprechende Nachweise aussehen könnten. Von "Nachweisen" ist zumindest auf dem Vordruck, den ich bekommen habe, die Rede.

Wenn die Kasse sich querstellen sollte, könnte ich immerhin damit drohen, alsbald zur Konkurrenz zu wechseln. Nun ja, vielleicht kann mir jemand seine Erfahrungen mitteilen, ich würde mich darüber freuen!

GS
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Beitragvon GS » 11.09.2008, 00:11

Hallo NeuDabei,

erstmal "Daumendrück" für einen guten Studienanbschluss.

Zu Deiner Frage: Hast Du schon mal in die Satzung deiner Kasse geschaut? Speziell zu deiner Frage müsst da einige zu finden sein..

Die gesetzliche Grundlage findest du mitten im § 240 (4) SGB V:
[... 3Die Satzung der Krankenkasse bestimmt, unter welchen Voraussetzungen darüber hinaus der Beitragsbemessung hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger niedrigere Einnahmen, mindestens jedoch der sechzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße, zugrunde gelegt werden. 4Dabei sind insbesondere das Vermögen des Mitglieds sowie Einkommen und Vermögen von Personen, die mit dem Mitglied in Bedarfsgemeinschaft leben, zu berücksichtigen. 5Veränderungen der Beitragsbemessung auf Grund eines vom Versicherten geführten Nachweises nach Satz 2 können nur zum ersten Tag des auf die Vorlage dieses Nachweises folgenden Monats wirksam werden. ...]

Manche Kassen stellen ihre Satzung ins Internet (z. B. BARMER, TK, KKH). Schau doch mal auf der homepage deiner Kasse nach. Vielleicht wirst du ja fündig.

Frage zum Schluss: Gibt es einen speziellen Grund, warum Du als angehender Freiberufler unbedingt in der gesetzlichen KV bleiben willst?

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon DKV-Service-Center » 11.09.2008, 12:58

Hallo Neu dabei,
ich glaube es wird hier was vermischt
bei einem Einkommen von 1800 spricht mann nicht mehr von der Härtefall regelung :-)
Wenn ich die gesetzlichen Möglichkeiten der Eistenzgründung in anspruch nehme kann es möglichsein das die Kasse für 9 Monate eine Sondervereinbarung trifft.
Bei der Härtefallregelung muss mann ähnlich wie beim Harz 4 Antrag sich vollkommen nackich machen (bildlich :-)

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Beitragvon NeuDabei » 16.09.2008, 16:51

Hallo,

ich danke euch für die Antworten. Na ja, ich rechne anfangs und weiterhin eher mit einem Brutteinkommen bis 1200 Euro monatlich, wovon ich meine gesetzliche Krankenkasse überzeugen möchte.

Eine "Sondervereinbarung" gibt es nicht nur für Leute, die einen Existenzgründerzuschuss oder ähnliche Leistungen vom Staat bekommen. Ich selber kenne Leute, bei denen das nicht der Fall war, und die bei ihrer Krankenkasse trotzdem die Härtefallregelung durchsetzen konnten. Mit diesen mir bekannten Personen kann ich meine Lage zumeist nicht vergleichen, weil ich im Gegensatz zu den meisten Mitstudenten bereits während des Studiums freiberuflich aktiv war.

Ich hatte gehofft, hier einen kurzen Erfahrungsbericht lesen zu können, da ich mal davon ausgehe, dass auch in diesem Forum hier Leute versucht haben werden, eine Härtefallregelung bei Ihrer Kasse durchzusetzen. Vielleicht meldet sich ja noch jemand?

Ich bin mir weiterhin im Unklaren, was ich an "Nachweisen" einreichen könnte. Möglicherweise Kontoauszüge, eine Übersicht meiner Umsätze und Betriebskosten, seit ich als Freiberufler aktiv bin oder ähnliches?

Auch wenn die Verhandlungen zäh werden dürften, hat man zumindest immer die Möglichkeit, mit dem Wechsel der Krankenkasse zu kokettieren.


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