Frühest mögliche Kündigung GKV
Verfasst: 18.09.2008, 14:09
Wir beschäftigen momentan einen Werksstudenten, der Lehramt studiert und bei einer GKV freiwillig versichert ist. Im Februar des kommenden Jahres wird er sein Referendariat beginnen und muss sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Normalerweise besteht nach der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Versicherungsschutz der GKV einen Monat fort. Wie sieht das für den Studenten aus? Könnte er seine Versicherung schon für Ende Dezember 2008 kündigen, ist im Januar 2008 noch "nachversichert" und ab 01.02.09 wieder über die private KV versichert? Oder muss er zwingend bis zum 31.01.09 in der GKV versichert bleiben?
Danke für die Antworten vorab!
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