Hallo,
bin nach Beendigung meines Studiums bei der TK als freiwillig Selbstständiger versichert. mit Aussicht auf nicht vorhersehbare Einnahmen, wurde ich zum Mindesttarif eingestuft, in dem ich nach zwölf Jahren immer noch bin und nun zu riesigen Nachzahlungen geprüft werde, fürchte ich!
Nach dem einlesen in diese Forum werden mir ein paar Dinge klar, die mich bisher nicht großartig interessierten, muss ich gestehen. Leider, wie es scheint.
Bisher war ich zum so genannten "Hausfrauentarif" versichert.
Dies ist der Mindestbetrag, liegt bei ca. 130€. Bis 2003 gab ich im Vorfeld mein zu erwartendes Einkommen an, welches sich am unteren Beitrags Bemessungssatz orientierte.Ich muss hinzufügen, dass ich als Freiberufler, nicht ohne Zukunftsängste, mein Einkommen eher niedrig angegeben habe, da meine Beschäftigungen starken Schwankungen ausgesetzt sind, (Medienbranche) und ich meine Festkosten monatlich gering halten muss. Eine gewisse Bequemlichkeit und Naivität zum Thema Steuern, Versicherungen, Rente und allem bürokratischen kann ich nicht leugnen. Alle genannten Bereiche erfordern Fachwissen, welches ich nur von einem Steuerberater in Anspruch nehme.
Ich arbeite zwischen 15 bis 30 Arbeitstagen, Projektgebunden und verdiene relativ gute Gagen bei Beschäftigung.
Kann aber nie sagen wie es wirklich wird. Muss also auch mal ein halbes Jahr von meinen Rücklagen überbrücken.
Irgendwann fragte die Tk zum ersten mal nach Steuerbescheiden .
2006 habe ich dann den ersten Bescheid von 2004 eingereicht, der im minus lag und mich die TK somit weiter, zum niedrigsten Tarif versichert hat.
Der Bescheid von 2005, den ich nun einreichen muss, weisst eindeutig ein plus aus und so steht es auch mit 2006/7/8.
Nach telefonischer Beratung zur Weiterversicherung kündigte man mir bereits eine Prüfung an, wenn ich richtig verstanden habe.
Frage: Sollte ich mir in dieser Angelegenheit einen Anwalt nehmen?
Ist es richtig das nur bis zu vier Jahren Nachgefordert werden kann?
Wie kann die KV einem Vorsätzlichkeit nachweisen? (Verfolgung bis zu 30 Jahren?!)
Was gibt es für Regelungen und Gesetzes Grundlagen, in meinem Fall?
Z.B. hatte ich meine Tätigkeit als Nebenberuflich deklariert, da ich ja weniger als 15 Stunden wöchentlich tätig bin. Auf Grund meines Einkommens gilt die Tätigkeit als Hauptverdienst!
Habe also ca. die letzten 6 bis 8 Jahre den Mindestbetrag bezahlt, obwohl ich, wie ich nun weiss, mindestens 350-400 Euro hätte zahlen müssen.
Nun erwarte ich ein dickes Ende mit Nachzahlungen bis zu 15-20000€ wenn ich das so überschlage!? (Je nach Zeitraum der Nachforderung)
Hoffe man kann mein Anliegen nachvollziehen und mir sagen was wirklich auf mich zukommt, bitte um Tips und Erfahrungen wie ich mich nun verhalten soll???
Viele Grüße und Dank im voraus,
Jannek
GKV freiwillig zu gering eingestuft und nun???
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hi Jannek,
ich sehe nicht nur blauäugigkeit sondern auch den Vorsatz. Jeder Versicherte ist bei Änderung der Verhältnisse verpflichtet dieses zu melden.
Das der Hausfrauentarif nicht greift leuchtet glaube ich ein, das eine Nebenberufliche Tätigkeit auch nicht mehr vorliegt auch. Auf einen Anwalt würde ich vorerst verzichten. Ich würde aber das Gespräch mit der TK suchen. In diesem würde ich meinen guten Willen bekunden und erstmal für 2008 alles ins reine bringen. Mit ein wenig Guten Willen findet mann für 2006 und 2007 eine Lösung.
Viel Erfolg
Gruß
ich sehe nicht nur blauäugigkeit sondern auch den Vorsatz. Jeder Versicherte ist bei Änderung der Verhältnisse verpflichtet dieses zu melden.
Das der Hausfrauentarif nicht greift leuchtet glaube ich ein, das eine Nebenberufliche Tätigkeit auch nicht mehr vorliegt auch. Auf einen Anwalt würde ich vorerst verzichten. Ich würde aber das Gespräch mit der TK suchen. In diesem würde ich meinen guten Willen bekunden und erstmal für 2008 alles ins reine bringen. Mit ein wenig Guten Willen findet mann für 2006 und 2007 eine Lösung.
Viel Erfolg
Gruß
Bei mir ist es umgekehrt. Obwohl ich meine Steuerbescheide mit entsprechend geringem Einkommen jeweils, wenn ich sie bekam, eingereicht habe, hat man mir den Höchstbeitrag berechnet. Das sei bei Selbständigen so. Zur Kenntnis genommen hat man dabei sowieso nur Steuerbescheide. Alles andere sei "Kaffeesatzleserei".
Nachdem ich nun mal ernsthaft nachgefragt habe, will man den Beitrag runterstufen. Aber nicht rückwirkend. Das sei nicht möglich. Der Bescheid wirke nur in die Zukunft.
Und die früheren Bescheide? Hat man nicht kommentiert bisher. Das wird wohl noch ein langer Weg.
mfg Michaela
Nachdem ich nun mal ernsthaft nachgefragt habe, will man den Beitrag runterstufen. Aber nicht rückwirkend. Das sei nicht möglich. Der Bescheid wirke nur in die Zukunft.
Und die früheren Bescheide? Hat man nicht kommentiert bisher. Das wird wohl noch ein langer Weg.
mfg Michaela
Hallo Michaela,
dazu kann ich nur sagen: Wenn die aktuelle Krankenkasse nicht spurt und sich noch weiter querstellen sollte, wäre es sicher eine Überlegung wert, mit einem Wechsel der Krankenkasse zu drohen. Das ist Dein größtes Faustpfand.
Spätere Rückerstattungen sind meines Wissens nicht üblich, man muss also tatsächlich sehen, seine GKV so früh wie möglich davon zu überzeugen, dass man das fiktive Einkommen von knapp 1.800 Euro brutto nicht erreicht. Wenn man doch über dem verminderten Satz ist, kann man schließlich nachzahlen, damit würde ich notfalls noch argumentieren.
dazu kann ich nur sagen: Wenn die aktuelle Krankenkasse nicht spurt und sich noch weiter querstellen sollte, wäre es sicher eine Überlegung wert, mit einem Wechsel der Krankenkasse zu drohen. Das ist Dein größtes Faustpfand.
Spätere Rückerstattungen sind meines Wissens nicht üblich, man muss also tatsächlich sehen, seine GKV so früh wie möglich davon zu überzeugen, dass man das fiktive Einkommen von knapp 1.800 Euro brutto nicht erreicht. Wenn man doch über dem verminderten Satz ist, kann man schließlich nachzahlen, damit würde ich notfalls noch argumentieren.
Nun denn das Thema mit dem Begriff der hauptberuflichen Selbständigkeit ist mehr als verworren. Es ist sehr schwierig zu beurteilen, wann jemand hauptberuflich selbständig ist. Denn eins ist schon mal klar, die Beitragsbemessung für die hautpberuflich Selbständigen ist wesentlich höher, als wenn man nur nebenberuflich selbständig ist.
Es gibt hier mehrere Merkmale in denen eine hauptberufliche Tätigkeit unterstellt wird:
- die Tätigkeit muss eine wirtschaftliche Bedeutung haben
- wenn man sich mehr als 18 Stunden wöchentlich dieser Tätigkeit widmet
- wenn man Mitarbeiter beschäftigt hat, die insgesamt mehr als 400,00 Euro verdienen
auf der anderen Seite wird das Merkmal der hautpberuflichen Selbständigkeit als widerlegt angesehen, wenn man daneben eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausübt, aus der man min. 1.242,50 Euro verdient.
Dein Problem ist doch ganz eindeutig, dass diese Tätigkeit für Dich ganz klar eine wirtschaftliche Bedeutung hat. Du lebst hiervon und hast keine anderen Einnahmequellen.
Damit dürftest Du ganz klar schon mal schlechte Karten haben.
Die Höhe des Verdienstes spielt überhaupt keine Rolle. Es soll ja auch hauptberuflich Selbständige geben, die nur Minus machen. Sie arbeiteten 20 Stunden die Woche und des bleibt nichts übrig. Dennoch sind sie hauptberuflich selbständig.
Beitragrechtlich kann die das laufenden Kalenderjahr und die letzten 4 Jahre fordern.
Ob dort nun Vorsatz mit ins Boot kommt, dann kann die KV 30 Jahre fordern, wage ich zu bezweifeln.
Du hast doch mit Sicherheit jedes Jahr schön und brav für die Beitragsbemessung alle Angaben bei der Kv gemacht, oder!?!?
Ich kann Dir nur empfehlen den Kontakt zur KV zu suchen und alles vernünftig zu regeln.
Gucke mal hier; er hatte auch erhebliche Probleme: http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1143&start=15&postdays=0&postorder=asc&highlight=
Es gibt hier mehrere Merkmale in denen eine hauptberufliche Tätigkeit unterstellt wird:
- die Tätigkeit muss eine wirtschaftliche Bedeutung haben
- wenn man sich mehr als 18 Stunden wöchentlich dieser Tätigkeit widmet
- wenn man Mitarbeiter beschäftigt hat, die insgesamt mehr als 400,00 Euro verdienen
auf der anderen Seite wird das Merkmal der hautpberuflichen Selbständigkeit als widerlegt angesehen, wenn man daneben eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausübt, aus der man min. 1.242,50 Euro verdient.
Dein Problem ist doch ganz eindeutig, dass diese Tätigkeit für Dich ganz klar eine wirtschaftliche Bedeutung hat. Du lebst hiervon und hast keine anderen Einnahmequellen.
Damit dürftest Du ganz klar schon mal schlechte Karten haben.
Die Höhe des Verdienstes spielt überhaupt keine Rolle. Es soll ja auch hauptberuflich Selbständige geben, die nur Minus machen. Sie arbeiteten 20 Stunden die Woche und des bleibt nichts übrig. Dennoch sind sie hauptberuflich selbständig.
Beitragrechtlich kann die das laufenden Kalenderjahr und die letzten 4 Jahre fordern.
Ob dort nun Vorsatz mit ins Boot kommt, dann kann die KV 30 Jahre fordern, wage ich zu bezweifeln.
Du hast doch mit Sicherheit jedes Jahr schön und brav für die Beitragsbemessung alle Angaben bei der Kv gemacht, oder!?!?
Ich kann Dir nur empfehlen den Kontakt zur KV zu suchen und alles vernünftig zu regeln.
Gucke mal hier; er hatte auch erhebliche Probleme: http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1143&start=15&postdays=0&postorder=asc&highlight=
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