GKV freiwillig zu gering eingestuft und nun???
Verfasst: 18.09.2008, 18:52
Hallo,
bin nach Beendigung meines Studiums bei der TK als freiwillig Selbstständiger versichert. mit Aussicht auf nicht vorhersehbare Einnahmen, wurde ich zum Mindesttarif eingestuft, in dem ich nach zwölf Jahren immer noch bin und nun zu riesigen Nachzahlungen geprüft werde, fürchte ich!
Nach dem einlesen in diese Forum werden mir ein paar Dinge klar, die mich bisher nicht großartig interessierten, muss ich gestehen. Leider, wie es scheint.
Bisher war ich zum so genannten "Hausfrauentarif" versichert.
Dies ist der Mindestbetrag, liegt bei ca. 130€. Bis 2003 gab ich im Vorfeld mein zu erwartendes Einkommen an, welches sich am unteren Beitrags Bemessungssatz orientierte.Ich muss hinzufügen, dass ich als Freiberufler, nicht ohne Zukunftsängste, mein Einkommen eher niedrig angegeben habe, da meine Beschäftigungen starken Schwankungen ausgesetzt sind, (Medienbranche) und ich meine Festkosten monatlich gering halten muss. Eine gewisse Bequemlichkeit und Naivität zum Thema Steuern, Versicherungen, Rente und allem bürokratischen kann ich nicht leugnen. Alle genannten Bereiche erfordern Fachwissen, welches ich nur von einem Steuerberater in Anspruch nehme.
Ich arbeite zwischen 15 bis 30 Arbeitstagen, Projektgebunden und verdiene relativ gute Gagen bei Beschäftigung.
Kann aber nie sagen wie es wirklich wird. Muss also auch mal ein halbes Jahr von meinen Rücklagen überbrücken.
Irgendwann fragte die Tk zum ersten mal nach Steuerbescheiden .
2006 habe ich dann den ersten Bescheid von 2004 eingereicht, der im minus lag und mich die TK somit weiter, zum niedrigsten Tarif versichert hat.
Der Bescheid von 2005, den ich nun einreichen muss, weisst eindeutig ein plus aus und so steht es auch mit 2006/7/8.
Nach telefonischer Beratung zur Weiterversicherung kündigte man mir bereits eine Prüfung an, wenn ich richtig verstanden habe.
Frage: Sollte ich mir in dieser Angelegenheit einen Anwalt nehmen?
Ist es richtig das nur bis zu vier Jahren Nachgefordert werden kann?
Wie kann die KV einem Vorsätzlichkeit nachweisen? (Verfolgung bis zu 30 Jahren?!)
Was gibt es für Regelungen und Gesetzes Grundlagen, in meinem Fall?
Z.B. hatte ich meine Tätigkeit als Nebenberuflich deklariert, da ich ja weniger als 15 Stunden wöchentlich tätig bin. Auf Grund meines Einkommens gilt die Tätigkeit als Hauptverdienst!
Habe also ca. die letzten 6 bis 8 Jahre den Mindestbetrag bezahlt, obwohl ich, wie ich nun weiss, mindestens 350-400 Euro hätte zahlen müssen.
Nun erwarte ich ein dickes Ende mit Nachzahlungen bis zu 15-20000€ wenn ich das so überschlage!? (Je nach Zeitraum der Nachforderung)
Hoffe man kann mein Anliegen nachvollziehen und mir sagen was wirklich auf mich zukommt, bitte um Tips und Erfahrungen wie ich mich nun verhalten soll???
Viele Grüße und Dank im voraus,
Jannek
bin nach Beendigung meines Studiums bei der TK als freiwillig Selbstständiger versichert. mit Aussicht auf nicht vorhersehbare Einnahmen, wurde ich zum Mindesttarif eingestuft, in dem ich nach zwölf Jahren immer noch bin und nun zu riesigen Nachzahlungen geprüft werde, fürchte ich!
Nach dem einlesen in diese Forum werden mir ein paar Dinge klar, die mich bisher nicht großartig interessierten, muss ich gestehen. Leider, wie es scheint.
Bisher war ich zum so genannten "Hausfrauentarif" versichert.
Dies ist der Mindestbetrag, liegt bei ca. 130€. Bis 2003 gab ich im Vorfeld mein zu erwartendes Einkommen an, welches sich am unteren Beitrags Bemessungssatz orientierte.Ich muss hinzufügen, dass ich als Freiberufler, nicht ohne Zukunftsängste, mein Einkommen eher niedrig angegeben habe, da meine Beschäftigungen starken Schwankungen ausgesetzt sind, (Medienbranche) und ich meine Festkosten monatlich gering halten muss. Eine gewisse Bequemlichkeit und Naivität zum Thema Steuern, Versicherungen, Rente und allem bürokratischen kann ich nicht leugnen. Alle genannten Bereiche erfordern Fachwissen, welches ich nur von einem Steuerberater in Anspruch nehme.
Ich arbeite zwischen 15 bis 30 Arbeitstagen, Projektgebunden und verdiene relativ gute Gagen bei Beschäftigung.
Kann aber nie sagen wie es wirklich wird. Muss also auch mal ein halbes Jahr von meinen Rücklagen überbrücken.
Irgendwann fragte die Tk zum ersten mal nach Steuerbescheiden .
2006 habe ich dann den ersten Bescheid von 2004 eingereicht, der im minus lag und mich die TK somit weiter, zum niedrigsten Tarif versichert hat.
Der Bescheid von 2005, den ich nun einreichen muss, weisst eindeutig ein plus aus und so steht es auch mit 2006/7/8.
Nach telefonischer Beratung zur Weiterversicherung kündigte man mir bereits eine Prüfung an, wenn ich richtig verstanden habe.
Frage: Sollte ich mir in dieser Angelegenheit einen Anwalt nehmen?
Ist es richtig das nur bis zu vier Jahren Nachgefordert werden kann?
Wie kann die KV einem Vorsätzlichkeit nachweisen? (Verfolgung bis zu 30 Jahren?!)
Was gibt es für Regelungen und Gesetzes Grundlagen, in meinem Fall?
Z.B. hatte ich meine Tätigkeit als Nebenberuflich deklariert, da ich ja weniger als 15 Stunden wöchentlich tätig bin. Auf Grund meines Einkommens gilt die Tätigkeit als Hauptverdienst!
Habe also ca. die letzten 6 bis 8 Jahre den Mindestbetrag bezahlt, obwohl ich, wie ich nun weiss, mindestens 350-400 Euro hätte zahlen müssen.
Nun erwarte ich ein dickes Ende mit Nachzahlungen bis zu 15-20000€ wenn ich das so überschlage!? (Je nach Zeitraum der Nachforderung)
Hoffe man kann mein Anliegen nachvollziehen und mir sagen was wirklich auf mich zukommt, bitte um Tips und Erfahrungen wie ich mich nun verhalten soll???
Viele Grüße und Dank im voraus,
Jannek