Seite 1 von 1

Zurück in die Familienversicherung ?

Verfasst: 22.09.2008, 13:56
von hge2001
Hallo,

Ein habe 2 Fragen zu dieser Aussage der GKV:

Ihr Ehegatte bzw. Ihr Lebenspartner (bei eingetragenen Lebenspartnerschaften) sowie Ihre Kinder sind bei uns ohne zusätzlichen Beitrag versichert, wenn sie nicht selbst versichert sind, sich gewöhnlich im Inland aufhalten und deren Bruttoeinnahmen 355 EUR (2008) bzw. (bei geringfügig entlohnten Beschäftigten) 400 EUR monatlich nicht übersteigen.


1 ) Meine Frau möchte arbeiten, wobei sie dann mehr als 400 Euro verdient. Sie muss dann eine eigene GKV haben.
Wenn sie nun wiederaufhört mit arbeiten, kann sie dann zurück in die Familienversicherung, oder ist dann auch die Tür für alle Zeit zu?

2 ) Ich verstehe den Unterschied zwischen den "Bruttoeinnahmen 355 Euro" und "400 Euro (geringfügig beschäftigt)" nicht ?

danke

hge

Verfasst: 22.09.2008, 14:31
von DKV-Service-Center
hallo Hge,
Die Familienversicherung ist geregelt im SGB V §10
Frage 1) Tür bleibt immer offen für die Familienversicherung wenn die Ansprüche dafür Siehe § 10 erfüllt sind.
Frage 2) Bruttoeinnahmen können sein FallBeispiel:
Ehefrau geht nicht arbeiten hat aber Einnahmen z.B
aus Zinserträgen oder Mieteinahmen oder Taschengeld,liegen die unter 355 € = Familienversicherung
Nun gibt es ja noch die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung bis 400 € das löst keine Versicherungspflicht aus und Mann oder Frau hätte demzu folge keine Krankenversicherung
in diesem Fall eben die Ausnahme -400 Euro
ebenfals Familienversicherung.
Gruß

Verfasst: 22.09.2008, 20:56
von hge2001
Vielen Dank für die umfassende Information.

Hge