Beitragsnachzahlung
Verfasst: 23.09.2008, 17:32
Hallo,
ich habe von (m)einer Krankenkasse einen Brief bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, dass meine Mitgliedschaft rückwirkend zum 1.Juni storniert wird.
Die ganze Geschichte:
Ich war bis Ende meines Studiums bei meine Eltern (privat) mitversichert.
Bin nach dem Studium sofort für 14 Monate ins Ausland und war für diese Zeit privat bei der DKV versichert. Nach der Rückkehr wurde diese Versicherung sofort gekündigt.
Nach der Rückkehr nach Deutschland (April 2008) habe ich versucht mich arbeitslos zu melden, um über die ARGE krankenversichert zu sein. Weil ich aber in einer "Bedarfsgemeinschaft" lebe, die über zuviel Vermögen verfügt, wurde mein Antrag auf Alg2 abgelehnt.
Ich hatte das Glück nach einem Monat ohne Krankenversicherung eine, als geringfügig eingestufte, Beschäftigung zu finden.
Ich habe daraufhin einen Antrag bei der SKD-BKK gestellt. Nach einer Woche war ich dort versichert und hatte mein Kärtchen in Händen.
Nun ist es so, dass ich ab 1.10. eine Vollbeschäftigung aufnehmen werde.
Heute habe ich die Bescheinigung der SKD-BKK meinem neuen Arbeitgeber zukommen lassen und habe 20 Minuten später den Brief mit der Stornierung erhalten.
Mein Arbeitgeber der geringfügigen Beschäftigung hat die geringfügige Beschäftigung an die SKD-BKK gemeldet und nach 4 Monaten Tätigkeit kommt die Stornierung.
Ich habe mit der SKD-BKK telefoniert und denen meine Vollbeschäftigung ab nächsten Monat mitgeteilt und wegen der Stornierung nachgefargt.
Eine Versicherung ab 1.10. wäre kein Problem, ich müsste allerdings die Beiträge ab 1.06.08 nachzahlen.
Meine eigentliche Frage ist nun, wie ich um die Nachzahlung der Beträge herum komme? Es handelt sich immerhin um 4 Monate, also ca. 500Euro.
Ist meine Beschäftigung, 10 Stunden die Woche im Schichtdienst, mit Zulagen (Nacht, Sonn- und Feiertage), Verdienst am Monatsende über 400Euro eigentlich geringfügig? Hätte mein Arbeitgeber der SKD-BKK absagen dürfen?
Darf die SKD-BKK meinen Antrag stornieren?
Habe ich eine Chance, mich bei einer ganz neuen Krankenkasse zu melden, bei der alles von Null losgeht und ich wirklich erst ab 1.10. Beiträge zahle?
Ich habe mich nach dem Auslandsaufenthalt ernstlich bemüht krankenversichert zu sein. Der Staat, in Form der ARGE, hat mir dabei nicht weitergeholfen.
Die SKD-BKK hat mich erstmal aufgenommen und dann doch wieder nicht.
Sind ca. 360 Euro plus Zuschläge, also 420-460 Euro im Monat eine geringfügige Beschäftigung?
Ich hoffe, ich habe mein Anliegen einigermaßen verständlich machen können und bedanke mich schon mal für Eure Hilfe.
Sebomann
ich habe von (m)einer Krankenkasse einen Brief bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, dass meine Mitgliedschaft rückwirkend zum 1.Juni storniert wird.
Die ganze Geschichte:
Ich war bis Ende meines Studiums bei meine Eltern (privat) mitversichert.
Bin nach dem Studium sofort für 14 Monate ins Ausland und war für diese Zeit privat bei der DKV versichert. Nach der Rückkehr wurde diese Versicherung sofort gekündigt.
Nach der Rückkehr nach Deutschland (April 2008) habe ich versucht mich arbeitslos zu melden, um über die ARGE krankenversichert zu sein. Weil ich aber in einer "Bedarfsgemeinschaft" lebe, die über zuviel Vermögen verfügt, wurde mein Antrag auf Alg2 abgelehnt.
Ich hatte das Glück nach einem Monat ohne Krankenversicherung eine, als geringfügig eingestufte, Beschäftigung zu finden.
Ich habe daraufhin einen Antrag bei der SKD-BKK gestellt. Nach einer Woche war ich dort versichert und hatte mein Kärtchen in Händen.
Nun ist es so, dass ich ab 1.10. eine Vollbeschäftigung aufnehmen werde.
Heute habe ich die Bescheinigung der SKD-BKK meinem neuen Arbeitgeber zukommen lassen und habe 20 Minuten später den Brief mit der Stornierung erhalten.
Mein Arbeitgeber der geringfügigen Beschäftigung hat die geringfügige Beschäftigung an die SKD-BKK gemeldet und nach 4 Monaten Tätigkeit kommt die Stornierung.
Ich habe mit der SKD-BKK telefoniert und denen meine Vollbeschäftigung ab nächsten Monat mitgeteilt und wegen der Stornierung nachgefargt.
Eine Versicherung ab 1.10. wäre kein Problem, ich müsste allerdings die Beiträge ab 1.06.08 nachzahlen.
Meine eigentliche Frage ist nun, wie ich um die Nachzahlung der Beträge herum komme? Es handelt sich immerhin um 4 Monate, also ca. 500Euro.
Ist meine Beschäftigung, 10 Stunden die Woche im Schichtdienst, mit Zulagen (Nacht, Sonn- und Feiertage), Verdienst am Monatsende über 400Euro eigentlich geringfügig? Hätte mein Arbeitgeber der SKD-BKK absagen dürfen?
Darf die SKD-BKK meinen Antrag stornieren?
Habe ich eine Chance, mich bei einer ganz neuen Krankenkasse zu melden, bei der alles von Null losgeht und ich wirklich erst ab 1.10. Beiträge zahle?
Ich habe mich nach dem Auslandsaufenthalt ernstlich bemüht krankenversichert zu sein. Der Staat, in Form der ARGE, hat mir dabei nicht weitergeholfen.
Die SKD-BKK hat mich erstmal aufgenommen und dann doch wieder nicht.
Sind ca. 360 Euro plus Zuschläge, also 420-460 Euro im Monat eine geringfügige Beschäftigung?
Ich hoffe, ich habe mein Anliegen einigermaßen verständlich machen können und bedanke mich schon mal für Eure Hilfe.
Sebomann