GKV für schwangerne EU- Ausländerin

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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thomaner
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GKV für schwangerne EU- Ausländerin

Beitragvon thomaner » 25.09.2008, 04:15

Hallo,

meine tschechiche Freundin ist im 3. Monat schwanger und woht seit kurzem bei mir in Deutschland ohne Beschäftigung.
Wie können wir sie am besten versicheren das sie hier auch die Vorsorgeuntersuchungen und Entbindung durchführen kann ?
Muss die hiesige GKV sie freiwillig zu diesen Mindestkonditionen (120€)versicheren ?
Was wäre wenn sie noch einen Midijob für ein paar Monate findet ?
Danke für Eure Antworten.

Tom

Rossi
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Beitragvon Rossi » 25.09.2008, 22:40

Nun denn, Tschechien gehört ja mittlerweile zu EU.

Freiwillig in der GKV versichern kann Sie sich nur innerhalb von 3 Monaten nach der Wohnsitzverlegung von Tschechien nach Deutschland, wenn sie in Tschechien zuletzt im dortigen System gesetzlich versichert und zusätzlich mindestens 1 Tag in Deutschland gesetztlich versichert. An diesem 1 Tag in Deutschland wird es vermutlich scheitern.

Sofern Sie jedoch zuvor im tscheschischen System versichert war, gehört sie grundsätzlich aufgrund der EU-Vorschriften zum Personenkreis der Versicherungspflichtigen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V. Dort wird zwar eine letzte gesetzliche KV innerhalb von Deutschland gefordert, jedoch wird eine EU-Versicherung gleichgestellt.

Allerdings gibt es für EU-Ausländer ein K.O. Kriterium. Es kommt darauf an, welchen Status sie im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes geniesst.

Wenn Sie hier zum Zwecke der Arbeitsuche ist - das kann man grundsätzlich auch, wenn man im 3 Monat schwanger ist - dann wird sie hier versicherungspflichtig und ist abgedeckt.

Kosten ca. 130,00 Euro monatlich.

Also, irgendeine Krankenkasse hier wählen, nachweisen, dass sie zuletzt in Tschechien gesetzlich versichert war und zum Zwecke der Arbeitsuche hier ist, dann müsste es laufen. Wenn sie das Aufenthaltsrecht im Rahmen der Familienzusammenführung geniesst, dann kommt sie nicht in die Pflichtversicherung.

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Beitragvon dij » 26.09.2008, 00:13

Rossi hat geschrieben:Nun denn, Tschechien gehört ja mittlerweile zu EU.


Ja, aber Achtung: Für die meisten Beitrittsländer der Osterweiterung(en), auch für Tschechien, gelten übergangsweise immer noch Einschränkungen in der Freizügigkeit. Deshalb braucht sie für die Arbeitssuche eine "Arbeitsgenehmigung-EU" nach § 284 SGB 3.

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Beitragvon Rossi » 26.09.2008, 00:24

Wobei hier die theoretische Möglichkeit ausreicht - nach meiner Kenntnis!!

Also, bei uns sind die EU-Bürger alle in die Versicherungspflicht gekommen!

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Beitragvon thomaner » 26.09.2008, 12:17

Mahlzeit :wink:

vielen Dank für dir zahlreichen Antworten !
werd dann Mal bei der GKV anfragen , mal sehen wie die sich wehren...
Geb dann Bescheid.

best Tom

Rossi
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Beitragvon Rossi » 26.09.2008, 22:41

Aber bitte daran denken, zum Zwecke der Arbeitsuche, sonst funst es nicht.

Wenn die Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes und der Krankenversicherung fordert, hast Du ebenfalls schlechte Karten um in die Versicherungspflicht zu kommen.

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Beitragvon thomaner » 02.10.2008, 16:15

Hallo Gemeinde :wink:
So, waren heute persönlich bei der Barmer und wurden abgewiesen [-X
Die Begründung: Sie ist ja noch in der CZ versichert und kann mit der europäischen Krankenkarte auch hier zum Arzt, angeblich nicht nur im Notfall sondern auch zu Vorsorgeuntersuchungen etc. Dies habe ich aber schonmal anders gelesen. Ggf solle sie sich freiwillig versichern...
Angemeldet ist sie übrigens meldemässig seit 2 Monaten in D und hat auch eine schriftliche Freizügikeitsbescheinigung ohne Auflagen. Eine Arbeitserlaubniss liegt allerdings (noch) nicht vor.
Was meint ihr ?

Dieser Bürokratismus ist ganz schön anstrengend .-.

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Beitragvon thomaner » 05.10.2008, 02:40

Was ist überhaupt praktisch gesehen der Unterschied zwischen freiwillig- und pflichtversichert in der GKV ?

tom

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Beitragvon Rossi » 05.10.2008, 14:51

Ups, wenn sie noch in CZ versichert ist, dann ist das ja noch besser! Aber stellt sich die Frage, wie sie überhaupt in CZ versichert ist.

Sie holt sich von der CZ-Kasse ein E-Formular (E 104 oder E 106) und dackelt damit zu einer x-beliebigen Krankenkasse in Deutschland. Sie legt dieses Formular dort vor und bekommt von dort eine eigene KV-Karte. Die deutsche Krankenkasse streckt dann die Leistungen vor und rechnet über die DVKA mit CZ ab. Relativ einfach die Geschichte.

Wenn es Probleme gibt, dann bitte mit der DVKA (googeln) aufnehmen und dort den Fachmann für CZ verlangen. Der kann alles verklickern.

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Beitragvon thomaner » 15.10.2008, 03:51

Guten Morgähn :roll:

also die Cz kasse rückt diese Formular nicht raus, die haben wohl kein Interesse an den höheren Kosten hier. Aber den Antrag auf Pflichtversicherung haben wir hier bei der GKV schonmal abgegeben dürfen. das passt wohl soweit. Nur, was ist nach der Entbindung? Diese 3 beitragsfreien Jahre gehen dann wohl nicht und sie muss sich freiwillig weiter versichern? Mit einem Job sieht es nämlich eher schlecht aus. Also ist es doch eigentlich egal ob jetzt pflicht- oder freiwillig versichert ?

LG
Tom

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Beitragvon Rossi » 15.10.2008, 20:44

Also, es ist völlig egal, ob die Holde freiwillig im Sinne von § 9 SGB V oder pflichtversichert im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist. Der Beitrag ist auch während des Elterngeldbezuges in beiden Varianten zu löhnen.

Aber ist schon komisch, dass die Kasse in CZ dieses Formular nicht rausrückt. Da CZ in der EU ist, hat sich die Kasse dazu verpflichtet, da geht kein Weg dran vorbei.

Ansonsten mal bei der DVKA nachfragen, was man da so machen kann. Die dürften solche Konstellationen kennen.


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