Hallo Leute,
ich werde bald 23 und mache zur Zeit eine schulische Ausbildung zum MTA. Währenddessen würde ich gerne bei meinem alten Arbeitgeber als Aushilfe (Nachtschichten) arbeiten, da die einen sehr üppigen Stundenlohn zahlen und ich auch Geld verdienen muss.
Nun das Problem: Mein Arbeitgeber nimmt als Aushilfen gerne und nur Studenten. Mich würden sie auch einstellen, aber nur wenn meine KV eine Bescheinigung schreiben kann, dass meine schulische Ausbildung analog einer studentischen Beschäftigung gleich zu stellen ist.
Hat da jemand einen Tipp, oder gar die Lösung des Problems?
Soweit ich weiss dürfen Studenten ein paar Stunden in der Woche arbeiten und der Arbeitgeber braucht keine Sozialleistungen zahlen.
Und was hat es dabei mit der studentischen Versicherung auf sich?
(V.a. was macht die?)
Gruß Basti
P.S. Falls das noch wichtig ist: ich bin Halbwaise, also irgendwie nicht familienversichert, die Halbwaisenrente bezahlte wohl die Beiträge. Leider steht mir dieses Jahr aufgrund meines Jahreseinkommens keine Rente mehr zu.
Krankenversicherung; Ausbildung / Studium + arbeiten
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Irgendwie verstehe ich die Aussage des Arbeitgebers nicht!?!?
Es kommt einzig und allein darauf an, ob die angestrebte Beschäftigung geringfügig im Sinne von § 8 SGB IV ist.
Man nennt es die sog. Studentenregelung, aber dieses ist nicht Voraussetzung hierfür.
Voraussetzung für die Sozialversicherungsfreiheit ist, dass Du diesen Aushilfsjob nicht berufsmässig ausübst. Jenes - dürfte meines Erachtens - erfüllt sein, wenn Du dich in einer schulischen Ausbildung befindest. Diese ist die sog. Haupttätigkeit, von daher kann die Aushilfe nicht berufsmässig sein.
Guckst Du hier; dort wurde das Thema schon ausführlicher diskutiert.
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1236
Der Anspruch auf Familienversicherung dürfte in Deinem Fall auch nicht mit der Vollendung des 23. Lebensjahres enden, sondern mit 25 Jahren.
Vorausgesetzt die KvdR kommt aufgrund des Einkommens nicht zum tragen. Sonst bist Du pflichtversichert.
Wenn es allerdings mehr als 50 Tage im Jahr sind, dann hast Du ein Problem.
Bei den ordentlichen Studenten (über 50 Tage im Jahr) ist es in der Tat so, dass eine Beschäftigung grundsätzlich (unabhängig von der geringfügigen Beschäftigung im Sinne von § 8 SGB IV) sozialversicherungsfrei ist.
Tja, Du hast offensichtlich einen Arbeitgeber, der die Studenten ausnutzt und so die SV-Pflicht umgehen will.
Dann muss er sich gfs. alle 14 Tage neue Mitarbeiter suchen. Ob das immer so gut ist?!?
Es kommt einzig und allein darauf an, ob die angestrebte Beschäftigung geringfügig im Sinne von § 8 SGB IV ist.
Man nennt es die sog. Studentenregelung, aber dieses ist nicht Voraussetzung hierfür.
Voraussetzung für die Sozialversicherungsfreiheit ist, dass Du diesen Aushilfsjob nicht berufsmässig ausübst. Jenes - dürfte meines Erachtens - erfüllt sein, wenn Du dich in einer schulischen Ausbildung befindest. Diese ist die sog. Haupttätigkeit, von daher kann die Aushilfe nicht berufsmässig sein.
Guckst Du hier; dort wurde das Thema schon ausführlicher diskutiert.
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1236
Der Anspruch auf Familienversicherung dürfte in Deinem Fall auch nicht mit der Vollendung des 23. Lebensjahres enden, sondern mit 25 Jahren.
Vorausgesetzt die KvdR kommt aufgrund des Einkommens nicht zum tragen. Sonst bist Du pflichtversichert.
Wenn es allerdings mehr als 50 Tage im Jahr sind, dann hast Du ein Problem.
Bei den ordentlichen Studenten (über 50 Tage im Jahr) ist es in der Tat so, dass eine Beschäftigung grundsätzlich (unabhängig von der geringfügigen Beschäftigung im Sinne von § 8 SGB IV) sozialversicherungsfrei ist.
Tja, Du hast offensichtlich einen Arbeitgeber, der die Studenten ausnutzt und so die SV-Pflicht umgehen will.
Dann muss er sich gfs. alle 14 Tage neue Mitarbeiter suchen. Ob das immer so gut ist?!?
Erstmal vielen Dank für deine Antwort!
Mein Arbeitgeber will auf jedenfall Kosten sparen und ich weiss nicht warum, aber er stellt auf jeden Fall keine 400Euro Kräfte ein.
Aber zumindest habe ich jetzt schon mal eine gute Einblick in diese ganzen Vorschriften und Gesetze.
Ich möchte auf jeden Fall mehr als einmal die Woche arbeiten. Also würde dann volle sozialversicherungspflicht auf mein Arbeitgeber zukommen?!
Ich dachte halt, wenn ich Schüler bin, dann bin ich gesetzlich ähnlich wie ein Student gestellt, aber was ist denn bei denen so anders, dass die mehr als 50 Tage arbeiten dürfen? gibts da nicht irgendeine Lücke für mich?
Gruß Basti
Mein Arbeitgeber will auf jedenfall Kosten sparen und ich weiss nicht warum, aber er stellt auf jeden Fall keine 400Euro Kräfte ein.
Aber zumindest habe ich jetzt schon mal eine gute Einblick in diese ganzen Vorschriften und Gesetze.
Ich möchte auf jeden Fall mehr als einmal die Woche arbeiten. Also würde dann volle sozialversicherungspflicht auf mein Arbeitgeber zukommen?!
Ich dachte halt, wenn ich Schüler bin, dann bin ich gesetzlich ähnlich wie ein Student gestellt, aber was ist denn bei denen so anders, dass die mehr als 50 Tage arbeiten dürfen? gibts da nicht irgendeine Lücke für mich?
Gruß Basti
Das Problem sind dann die Bestimmungen des § 6 SGB V
§ 6 SGB V Versicherungsfreiheit
(1) Versicherungsfrei sind
....
3. Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,
Aber ist auch ne Frage ob Deine Ausbildung nicht unter dem letzten Halbsatz fällt (fachliche Ausbildung gegen Arbeitsentgelt).
Eins ist schon mal klar, der Arbeitgeber will sparen.
In dieser Konstellation lässt er sich die Steuerkarte vorlegen und der Arbeitgeber selber zahlt überhaupt keine Beiträge zur SV. Tja, so kann man sparen.
Solche Verträge verdienen nicht die Überschrift Arbeitsvertrag sondern vielmehr erlaubte Sklavenhaltung
§ 6 SGB V Versicherungsfreiheit
(1) Versicherungsfrei sind
....
3. Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,
Aber ist auch ne Frage ob Deine Ausbildung nicht unter dem letzten Halbsatz fällt (fachliche Ausbildung gegen Arbeitsentgelt).
Eins ist schon mal klar, der Arbeitgeber will sparen.
In dieser Konstellation lässt er sich die Steuerkarte vorlegen und der Arbeitgeber selber zahlt überhaupt keine Beiträge zur SV. Tja, so kann man sparen.
Solche Verträge verdienen nicht die Überschrift Arbeitsvertrag sondern vielmehr erlaubte Sklavenhaltung
Habe ich das jetzt richtig verstanden (bevor ich mich zu früh freue): Ich könnte tatsächlich arbeiten, wie als studentische Aushilfe?!?
Mit hilfe deines Gesetzestexts habe ich folgendes noch gefunden:
http://www.karlsruhe.ihk.de/produktmarken/recht/arbeitsrecht/Arbeitsrecht/Personaleinstellung/mbarbeitsrecht4.pdf
Auf der Seite 8 unten hat das jemand nochmal aufgeschrieben, da wird von weiteren Vorraussetzungen gesprochen: 20 Stunden in der Woche höchstens arbeiten - die würden dann auch für mich gelten und nicht die 50Tage, oder?
Also mein Vorgehen ist bei der Krankenkasse ist, dass ich denen sage, dass ich eine fachliche Ausbildung zum MTA mache und daher unter § 6 SGB V (1) falle.
Aber macht es eigentlich einen Unterschied, ob ich familienversichert bin oder über die Halbwaisenrente?
Gruß Basti
P.S.
Ich verstehe deinen Einwand mit der Sklavenhaltung nicht, ich würde etwa 9Euro Stundenlohn kriegen und kann während meiner Ausbildung ohne Sorgen meine Miete Strom etc bezahlen (Bafög bekomme ich nur etwa 70 Euro, mein Vater unterstützt mich nicht wirklich)
Mit hilfe deines Gesetzestexts habe ich folgendes noch gefunden:
http://www.karlsruhe.ihk.de/produktmarken/recht/arbeitsrecht/Arbeitsrecht/Personaleinstellung/mbarbeitsrecht4.pdf
Auf der Seite 8 unten hat das jemand nochmal aufgeschrieben, da wird von weiteren Vorraussetzungen gesprochen: 20 Stunden in der Woche höchstens arbeiten - die würden dann auch für mich gelten und nicht die 50Tage, oder?
Also mein Vorgehen ist bei der Krankenkasse ist, dass ich denen sage, dass ich eine fachliche Ausbildung zum MTA mache und daher unter § 6 SGB V (1) falle.
Aber macht es eigentlich einen Unterschied, ob ich familienversichert bin oder über die Halbwaisenrente?
Gruß Basti
P.S.
Ich verstehe deinen Einwand mit der Sklavenhaltung nicht, ich würde etwa 9Euro Stundenlohn kriegen und kann während meiner Ausbildung ohne Sorgen meine Miete Strom etc bezahlen (Bafög bekomme ich nur etwa 70 Euro, mein Vater unterstützt mich nicht wirklich)
Auf der Seite 8 unten hat das jemand nochmal aufgeschrieben, da wird von weiteren Vorraussetzungen gesprochen: 20 Stunden in der Woche höchstens arbeiten - die würden dann auch für mich gelten und nicht die 50Tage, oder?
Es kommt entscheidend darauf an, dass Du überwiegend Student sein musst und nicht so neben bei das Studium betreibst. Wenn Du 20 Std. wöchentlich arbeitest, dann wird halt unterstellt, dass Du nicht mehr überwiegend Student, sondern überwiegend Arbeitnehmer bist.
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