Zuzahlung Krankenkasse
Verfasst: 29.09.2008, 11:38
Hallo,
durch Zufall bin ich auf diese Forum gestossen und erst mal ein recht herzliches Hallo an alle.
So, natürlich, wie sollte es anders sein, gibt es gleich Fragen über Fragen.
Nehmen wir mal folgenden SAchverhalt:
Patchworkfamilie
Ehemann ist Hauptversicherter
Ehefrau kein Geldanspruch aus ALGII (im Berentungsverfahren) ist familienversichert
1. Kind Stiefsohn zum Hauptversicherten ist über Stiefvater familienversichert
2. Kind leibliches Kind beider Eheleute und auch familienversichert
ferner hat der Hauptversicherte noch ein Kind aus einer vorangegangenen Ehe. (bei der gleichen Krankenversicherung, nur über die KM versichert). Umgangsrecht ect. ist alles gegeben.
Der Hauptversicherte hat nun einen Bruttolohn im Jahresschnitt von ca. 43.000 Euro. Soweit so gut - allerdings, wurde im Anspruchsverfahren zum ALGII klar festgelegt, das er vorrangig damals die Partnerin zu unterstützen hat - eheähnliche Gemeinschaft. LSG- bestätigt damals - im Nachgang nach 2 Jahren die Aufhebung - nur das Kind ist schon den Brunnen gefallen im Rahmen der Gläubigermaßnahmen.
Jetzt liegt ein Nettolohn vor - praktisch runtergefändet auf 4 Personen - trotz ALGII-Unterhaltspflicht Stiefvater (bekommt keinen Unterhalt der Junge) bleibt er unberücksichtigt.
So, gibt es nun eine MÖglichkeit, das praktisch nur das rein verfügbare Netto hoch auf Brutto gerechnet wird? Ist schon ein Unterschied im Netto ob man 2300 Euro ausgezahlt bekommt oder 1785 Euro.
Wie verhält es sich mit dem größeren Kind des Hauptversicherten? Unterhalt lt. DT wird ja gezahlt und ist nachweisbar. Wird dieses Kind auf mit angerechnet oder bleibt das aussen vor?
Danke für all Eure Antworten.
stern
durch Zufall bin ich auf diese Forum gestossen und erst mal ein recht herzliches Hallo an alle.
So, natürlich, wie sollte es anders sein, gibt es gleich Fragen über Fragen.
Nehmen wir mal folgenden SAchverhalt:
Patchworkfamilie
Ehemann ist Hauptversicherter
Ehefrau kein Geldanspruch aus ALGII (im Berentungsverfahren) ist familienversichert
1. Kind Stiefsohn zum Hauptversicherten ist über Stiefvater familienversichert
2. Kind leibliches Kind beider Eheleute und auch familienversichert
ferner hat der Hauptversicherte noch ein Kind aus einer vorangegangenen Ehe. (bei der gleichen Krankenversicherung, nur über die KM versichert). Umgangsrecht ect. ist alles gegeben.
Der Hauptversicherte hat nun einen Bruttolohn im Jahresschnitt von ca. 43.000 Euro. Soweit so gut - allerdings, wurde im Anspruchsverfahren zum ALGII klar festgelegt, das er vorrangig damals die Partnerin zu unterstützen hat - eheähnliche Gemeinschaft. LSG- bestätigt damals - im Nachgang nach 2 Jahren die Aufhebung - nur das Kind ist schon den Brunnen gefallen im Rahmen der Gläubigermaßnahmen.
Jetzt liegt ein Nettolohn vor - praktisch runtergefändet auf 4 Personen - trotz ALGII-Unterhaltspflicht Stiefvater (bekommt keinen Unterhalt der Junge) bleibt er unberücksichtigt.
So, gibt es nun eine MÖglichkeit, das praktisch nur das rein verfügbare Netto hoch auf Brutto gerechnet wird? Ist schon ein Unterschied im Netto ob man 2300 Euro ausgezahlt bekommt oder 1785 Euro.
Wie verhält es sich mit dem größeren Kind des Hauptversicherten? Unterhalt lt. DT wird ja gezahlt und ist nachweisbar. Wird dieses Kind auf mit angerechnet oder bleibt das aussen vor?
Danke für all Eure Antworten.
stern