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freiwillig GKV/Beiträge auf Ekst.

Verfasst: 07.10.2008, 10:30
von finnifelix
Hallo,
jetzt muss ich doch weiter ausholen, da meine erste Frage zu ungenau war:
Ich bin freiwillig GKV versichert und zahle Beiträge über die Ekst.; die Einnahmen bestehen aus Zinsen, Mieteinahme und Beteiligung an einer GmbH & CO.KG, und einer GbR für die ich aber nicht tätig bin.
Als ich der GKV beitrat, stufte sie mich auf Grund der Beteiligung als hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ein. :cry:
Momentan habe ich einen Minijob im privaten Haushalt, der erhöht werden soll und eine zweiten im privaten Haushalt in Aussicht.
Mit Beiden käme ich auf ca. 500,-€, käme also in die versicherungspflichtige Gleitzone.
Frage: Worauf muss ich ab diesem Zeitpukt Beiträge zahlen; lt. Auskunft der Gesundheitsbehörde nur auf den Gleitzonenjob.
Stimmt das?
Entfällt dann die selbsständige Erwerbstätigkeit?
Macht es einen Sinn die Kasse zu wechseln?

Verfasst: 07.10.2008, 11:39
von Rossi
Nun denn, wenn die Krankenkasse Dich als hauptberuflich selbständig eingestuft hat, dann löst der Gleitzonenjob keine SV-Pflicht im Bereich der KV/PV aus.

Die Rechtsgrundlage lässt sich in § 5 Abs. 5 SGB V finden:

(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.


Der Gleitjob wäre grundsätzlich nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungspflicht (gegen Arbeitsentgelt beschäftigt), da Du jedoch hauptberuflich selbständig bist, besteht allerdings für diesen Job keine Versicherungspflicht.

Was die RV und AV geht, kann ich Dir nicht posten.

Aber auf der anderen Seite fliesst das Einkommen aus dieser Beschäftigung natürlich in die Beitragsberechnung für die freiw. KV ein. D. h., Du wirst hier vermutlich mehr zahlen müssen.

Verfasst: 08.10.2008, 08:50
von finnifelix
Danke rossi,
die Beteiligungen liegen bei je 20 % reicht das aus, um diese Einstufung zu rechtfertigen, da ich ansonsten nicht beschäftigt bin.
Kann ein Wechsel der KK eine bessere Einstufung bringen, wenn er gleichzeitig mit dem Eintritt in die Gleitzone erfolgt?
Danke, finnifelix

Verfasst: 08.10.2008, 11:35
von Rossi
Tja, es liegt eben daran - hast Du richtig festgestellt - dass Du als hauptberuflich selbständig von der KV eingestuft worden bist.

Ob es eine andere Krankenkasse auch sie sieht , weiss ich nicht.

Ich meine hierzu gibt es so eine Art Feststellungsbogen bzw. Checkbogen bei den KVén, was soll alles unter hauptberufliche Selbständigkeit zu verstehen ist.