Hallo,
Vorweg. Ich werde mich natürlich auch an die betreffenden Stellen wenden, will aber nicht ganz unvorbereitet in die Gespräche gehen.
Habe mich (23 Jahre) im Sommer exmatrikulieren lassen und jetzt eine hochattraktive Ausbildungsstelle in Aussicht bzw. so gut wie in der Tasche. Nun aber auch ein hochattraktives Praktikum ab Januar in Stellung, dessen Absolvierung mich meinem eigentlichen Traum-Job näher bringen würde.
1. Nun hat mir meine Krankenkasse geschrieben, zwecks "selbst versichern". Sollte ich die Ausbildung im November beginnen, ist die Sache klar. Brutto-Lohn angeben und fertig. Was ist aber, wenn ich das Praktikum (Dauer 6 Mon.), das zu 400€ vergütet ist, ab Januar beginne? Wie sieht es dann bis Dezember aus? Und wie ab Januar?
2. Stichwort Kindergeld. Hier das Gleiche. Wieviel steht mir zu, wenn ich die Ausbildung beginne? Habe gehört, dass man bis zum 25. Lebensjahr und einem Maximal-Brutto-Verdienst von rund 7680 € / Jahr Anspruch auf Kindergeld hat. Muss dazu sagen, dass ich diese Ausbildung auswärts vom Elternhaus starte und mir eine Wohnung nehme.
Und wie sieht es mit dem Kindergeld aus, wenn ich das Praktikum beginne? Und zwar bis zum Dezember??? Und wie ab Januar???
Bedanke mich für eure Mühen.
Fragen zu Kindergeld, Krankenvesicherung...
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Öhm, wenn Du dich im Sommer als Student ausgeschrieben hast, dann endet auch die Familienversicherung, da Du bereits 23 Jahre alt ist.
Wenn Du im November 2008 eine Ausbildung aufnimmst, musst Du dich auch bis Oktober 2008 versichern. Es gibt bei der Krankenversicherung keine sog. Übergangsfristen bzw. Regelungen (anders beim Kindergeld).
Bei dem Praktikum ab Januar 2009 kommt es ganz darauf an. Wenn es sich um ein vorgeschriebenes Praktikum (siehe Prüfungsordnung) handelt, dann ist dieses sozialversicherungspflichtig und Du bist hierüber versichert. Ist es allerdings ein sog. freiwilliges Praktikum dürfte die Entlohnung geringfügig im Sinne von § 8 SGB IV sein, d. h. hierdurch wird keine eigene Krankenversicherung begründet. Da Du dann auch nicht mehr familienversichert bist, musst Du die KV-Beiträge selber zahlen.
Die Grenze beim Kindergeld (7.680,00 Euro) dürfte stimmen.
Wenn Du weiterhin ausbildungssuchend bist (bspw. Meldung Berufsberatung), dann kannst Du in der Zwischenzeit auch weiterhin Kindergeld beziehen. Aber hier kann die Familienkasse bessere Auskünfte erteilen.
Wenn Du im November 2008 eine Ausbildung aufnimmst, musst Du dich auch bis Oktober 2008 versichern. Es gibt bei der Krankenversicherung keine sog. Übergangsfristen bzw. Regelungen (anders beim Kindergeld).
Bei dem Praktikum ab Januar 2009 kommt es ganz darauf an. Wenn es sich um ein vorgeschriebenes Praktikum (siehe Prüfungsordnung) handelt, dann ist dieses sozialversicherungspflichtig und Du bist hierüber versichert. Ist es allerdings ein sog. freiwilliges Praktikum dürfte die Entlohnung geringfügig im Sinne von § 8 SGB IV sein, d. h. hierdurch wird keine eigene Krankenversicherung begründet. Da Du dann auch nicht mehr familienversichert bist, musst Du die KV-Beiträge selber zahlen.
Die Grenze beim Kindergeld (7.680,00 Euro) dürfte stimmen.
Wenn Du weiterhin ausbildungssuchend bist (bspw. Meldung Berufsberatung), dann kannst Du in der Zwischenzeit auch weiterhin Kindergeld beziehen. Aber hier kann die Familienkasse bessere Auskünfte erteilen.
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