Private KV - Kündigung - Arbeitslos
Verfasst: 14.10.2008, 20:08
Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich bin seit 2003 selbständig und habe mich mit Beginn der selbständigen cxTätigkeit privat krankenversichert. In 2006 geriet ich in Zahlungsschwierigkeiten und die Versicherung wurde per 10/06 gekündigt.
Per 2007 kamen private Probleme hinzu und meine selbständige Tätigkeit hat sich massiv reduziert. Ich bekam Ende 2007 eine Schmerzensgeldzahlung aus einem Gerichtsprozeß und schöpfte meinen Dispokredit aus, damit konnte ich mich viele Monate gerade so über Wasser zu halten. Der Versuch die selbständige Tätigkeit auf sichere Beine zu stellen scheiterte. Der Weg zum Arbeitsamt wird sich nicht vermeiden lassen. Werde ich, wenn ich mich arbeitslos melde, alle Beiträge nachbezahlen müssen? Wird es der Beitrag der privaten Versicherung sein oder der gesetzlichen KV? War zuvor bis Juni 2003 bei der gesetzlichen KV.
Sollte ich eine Anstellung finden, muss ich dann ebenso nachbezahlen, oder kann ich dann wieder in die private KV, für die ja erst ab 1/2009 die Gesetzesänderung in Kraft tritt?
Ich bin echt am Verzweifeln aus Sorge vor der großen finanziellen Belastung die da auf mich zukommt. Wer kann mir mit weiteren Infos helfen?
Vielen Dank vorab, für eure Antworten und Kommentare.
ich habe eine Frage und hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich bin seit 2003 selbständig und habe mich mit Beginn der selbständigen cxTätigkeit privat krankenversichert. In 2006 geriet ich in Zahlungsschwierigkeiten und die Versicherung wurde per 10/06 gekündigt.
Per 2007 kamen private Probleme hinzu und meine selbständige Tätigkeit hat sich massiv reduziert. Ich bekam Ende 2007 eine Schmerzensgeldzahlung aus einem Gerichtsprozeß und schöpfte meinen Dispokredit aus, damit konnte ich mich viele Monate gerade so über Wasser zu halten. Der Versuch die selbständige Tätigkeit auf sichere Beine zu stellen scheiterte. Der Weg zum Arbeitsamt wird sich nicht vermeiden lassen. Werde ich, wenn ich mich arbeitslos melde, alle Beiträge nachbezahlen müssen? Wird es der Beitrag der privaten Versicherung sein oder der gesetzlichen KV? War zuvor bis Juni 2003 bei der gesetzlichen KV.
Sollte ich eine Anstellung finden, muss ich dann ebenso nachbezahlen, oder kann ich dann wieder in die private KV, für die ja erst ab 1/2009 die Gesetzesänderung in Kraft tritt?
Ich bin echt am Verzweifeln aus Sorge vor der großen finanziellen Belastung die da auf mich zukommt. Wer kann mir mit weiteren Infos helfen?
Vielen Dank vorab, für eure Antworten und Kommentare.