versicherungspflicht für selbständige
Verfasst: 16.10.2008, 14:34
hallo!
seit 2007 gilt ja für selbständige die versicherungspflicht.
ich bin seit 2003 selbständig. da ich noch nie die leistungen meiner krankenkasse groß in anspruch genommen hatte, habe ich mit wegfall der versicherungspflicht damals auf die option der freiwilligen weiterversicherung verzichtet, sprich, ich war ohne krankenversicherung.
seit 2007 bin ich jetzt aber (wie ein angestellter) verpflichtet, mich zu versichern.
meine fragen: muss ich zwangsläufig zu der krankenkasse gehen, bei der ich zuletzt versichert war?
ab welchem zeitpunkt muss ich dann krankenversicherungsbeiträge zahlen? ab dem zeitpunkt der versicherungspflicht (also 2007, rückwirkend?) oder ab dem zeitpunkt, an dem ich meiner versicherung mitteile, dass ich wieder im boot bin (also ab heute).
für eine antwort wäre ich sehr dankbar!
seit 2007 gilt ja für selbständige die versicherungspflicht.
ich bin seit 2003 selbständig. da ich noch nie die leistungen meiner krankenkasse groß in anspruch genommen hatte, habe ich mit wegfall der versicherungspflicht damals auf die option der freiwilligen weiterversicherung verzichtet, sprich, ich war ohne krankenversicherung.
seit 2007 bin ich jetzt aber (wie ein angestellter) verpflichtet, mich zu versichern.
meine fragen: muss ich zwangsläufig zu der krankenkasse gehen, bei der ich zuletzt versichert war?
ab welchem zeitpunkt muss ich dann krankenversicherungsbeiträge zahlen? ab dem zeitpunkt der versicherungspflicht (also 2007, rückwirkend?) oder ab dem zeitpunkt, an dem ich meiner versicherung mitteile, dass ich wieder im boot bin (also ab heute).
für eine antwort wäre ich sehr dankbar!