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GKV kündigt meinen Kindern die Mitgliedschaft

Verfasst: 19.10.2008, 14:28
von nitl
Hallo an alle,
ich habe ein riesen Problem. Und zwar bekam ich am Samstag ein Schreiben meiner GKV mit dem Hinweis, dass sie meinen beiden Kindern 12 Jahre und 6 Jahre alt die Mitgliedschaft rückwirkend zum 30.4.08 kündigen. Die Kinder sind beide bei mir - alleinerziehend - mitversichert.
Begründung der GKV:
Ich hätte den Fragebogen mit Angaben zur Familienversicherung nicht zurückgeschickt.
Scheinbar ist dieser auf dem Postweg verloren gegangen.
Ist das überhaupt rechtens, falls nicht, in welchen Gesetzestexten ist dies zu finden und inwieweit kann ich jetzt meine Kinder weiter versichern?

Vielen Dank für Eure Antworten...

Verfasst: 19.10.2008, 15:05
von Cassiesmann
Suchen Sie zeitnah das Gespräch mit Ihrer GKV, normalerweise sollte sich da was machen lassen.

Da ich das Argument mit der Post aber oft höre, deutlich mehr als 99% der Briefe kommen verlustfrei beim Empfänger an.

Verfasst: 19.10.2008, 16:26
von nitl
Das mit der Post ist richtig. Wenn ich aber allein die Tatsache sehe, dass die Kündigung der Kasse am 8.10. verfaßt wurde und mir erst am 18.10. zugestellt wurde, wundert mich auch ein Verlust nicht.
Ich hoffe auch, dass sich da was mit der Kasse machen läßt, allerdings möchte ich auch argumententechnisch gewappnet sein und bräuchte eben diesbezüglich einfach ein paar Tipps, evtl. auch Gesetzeslage.

Verfasst: 19.10.2008, 17:42
von DKV-Service-Center
hallo nitl,

im Prinzip ist es ne Sauerei was Ihre Kasse macht,
erstens sind sie alleinerziehend und ich sehe gar keinen Grund warum Sie den Familienbogen ausfüllen sollten, es sei denn Sie sind noch verheiratet. Zur Kasse gehen letzte Einkommensbescheinigung mitnehmen und mal richtig auf den Tisch hauen,
Geregelt ist die Kinderversicherung im SGB V § 10
Gruß

Verfasst: 19.10.2008, 18:02
von nitl
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Nein, verheiratet bin ich schon seit ein paar Jahren nicht mehr.
Zur Kasse gehen kann ich leider nicht, da der nächste Sitz ca. 70 km von mir entfernt ist und die Ansprechstelle über 200 km weg ist.
Ich bin eben nur skeptisch, da ich ja zur Auskunft gegenüber der Krankenkasse verpflichtet bin und zwar dieser nachgekommen, aber dies nicht nachweisen kann.
Viele Grüße

Verfasst: 19.10.2008, 20:35
von Rossi
Das was die Kasse macht, stellt also schön in der sog. Meldeverordnung zur Familienversicherung drinne. Es ist auch keine Kündigung; es wird einfach unterstellt, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Wenn der Fragebogen zur Feststellung der Familienversicherung - trotz Aufforderung nicht eingereicht wird - kann guckt die Krankenkasse nach, wann der letzte Familienbogen eingereicht wird. Ab der letzten Einreichung werden dann 12 Monate dazu gerechnet und danach endet die Familienversicherung.

Aber keine Panik. Die Familienversicherung entsteht kraft Gesetzes wenn die Voraussetzungen vorliegen. Also im Schweinsgalopp zur Kasse und den Bogen einreichen.

Verfasst: 19.10.2008, 21:06
von dij
Am besten per Übergabe-Einschreiben. :)

nitl hat geschrieben:Wenn ich aber allein die Tatsache sehe, dass die Kündigung der Kasse am 8.10. verfaßt wurde und mir erst am 18.10. zugestellt wurde, wundert mich auch ein Verlust nicht.


Unwahrscheinlich, daß der Brief an dem Tag zur Post gegangen ist, von dem er datiert.