GKV Beiträge rückwirkend beahlen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

ago
Beiträge: 1
Registriert: 24.10.2008, 16:31

GKV Beiträge rückwirkend beahlen

Beitragvon ago » 24.10.2008, 16:39

Hallo: Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Ich bin 28 Jahre alt und wohne noch bei meinem Vater. Ich habe vor 4 Jahren meine Ausbildung zum Koch abgeschlossen und bin seither auf Jobsuche :cry:
Zwischendurch habe ich mal noch eine andere Ausbildung angefangen, aber nicht beendet. Ich bin arbeitssuchend gemeldet und aufgrund meiner Behinderung (lernschwäche) lebe ich noch bei meinem Vater.
ALG2 bekomme ich nicht, da laut Amt mein Vater für mich aufkommen kann (was aber leider bis auf das tgliche Brot) nicht möglich ist.

Nun wurde ich von meiner GKV rückwirkend zum 01.04.07 versichert und soll nun die Beiträge rückwirkend bezahlen; das kann ich aber nicht!

Meine Frage: Gibt es denn nicht irgendeinen Härtefallregelung, die mir da aus der Patsche hilft; ich habe nie Leistungen bezogen, wenn ich zum Arzt bin, habe ich den Betrag von meinem Ersparten bezahlt.

Ich hoffe zwar, dass ich nun bald wieder einen Job bekomme, aber solange kann ich den Beitrag nicht bezahlen.

Was soll ich also machen, den Finger heben :?: :?: :?:

Kann mir jemand hier vielleicht helfen?

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 24.10.2008, 19:05

Du kannst allenfalls gem. § 186 Abs. 11 SGB V einen Antrag auf Ermässigung des KV-Beitrages (zurückliegender Zeitraum) stellen. Einige Kv´en senken dann den Beitrag auf monatlich 40,00 Euro, wenn rückwirkend keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Aber viele Kvén stellen sich dort noch bockig an. Ich würde es definitiv probieren und durchziehen.

Die Kv hat in der Satzung Fallkonstellationen zu regeln, in denen der Beitrag ermässigt, gestundet oder ganz davon abgesehen wird.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste