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BEitragsbemessung elternzeit

Verfasst: 30.10.2008, 15:09
von beluga
ich habe folgendes problem: ich bin verheiratet, meine 3 kinder sind bei meinem ehemann in der pkv. ich habe nach der letzten erziehungszeit 04/06 wieder angefangen zu arbeiten und da von anfang an die MONATliche beitragsbemessungsgrenze überschritten, nicht aber die JAHRESbeitragsbemessungsgrenze (monatliches einkommen ca. 4000€, jahreseinkommen 2006 etwa 38000€, 2007 und 2008 jeweils ca. 50.000€). jetzt bin ich wieder schwanger, erwarte 04/09 mein 4. kind - was wird jetzt aus meiner fast schon erreichten "freiwilligkeit"? zählen die erziehungszeiten in irgendeiner form als "pausenzeiten" oder muss ich jetzt wieder von vorne anfangen mit den drei jahren oberhalb der bemessungsgrenze? vielen dank!

Verfasst: 30.10.2008, 21:45
von Rossi
Sorry, da Du offensichtlich noch in der GKV bist fängt das ganze Theater - meines Erachtens - wieder von vorne an!!! D. h., nix mit Verischerungsfreiheit.