unrechtmäßig privat versichert - GKV Nachzahlung
Verfasst: 10.11.2008, 11:20
Hallo Forenmitglieder,
wir haben folgendes Szenario:
Meine Lebensgefährtin war bis 2004 angestellt, lag über der Pflichtversicherungsgrenze und war privat versichert.
2005 - 2006 selbstständig und weiterhin privat versichert.
Seit 03-2006 ist sie in einem neuen Angestelltenverhältnis mit einem Einkommen allerdings unter der Pflichtversicherungsgrenze.
Im guten Glauben und auch unwissentlich behielt sie ihre private Versicherung bei der selben PKV bei. Es kamen auch keine Fragen des Arbeitgebers (Einzelhandelskette). Dieser zahlte auch 50% des Beitrags.
2007 wechselte sie dann nochmal aufgrund eines Tarifvergleichs die PKV . Auch hier gab sie im Aufnahmeformular korrekt ihr Einkommen mit 1900,- netto an. Der Antrag wurde auch ohne Probleme angenommen.
Jetzt fand wohl routinemäßig im Unternehmen eine Sozialversicherungsprüfung statt. Hier ist aufgefallen, dass sie zu unrecht nicht gesetzlich versichert ist. Die Beiträge seit 03-2006 müssten nachgezahlt werden.
Den Aufnahmeantrag rückwirkend in eine GKV hat sie gestellt und geht natürlich in Ordnung. Für fast 3 Jahre wird es nach unserer Hochrechnung wohl ein 5-stelliger Betrag x 0,5 sein.
Jetzt jede Menge Fragen:
1. Bei wem liegt hauptsächlich das Versäumnis?
2. Müssen die PKV's Beiträge rückerstatten?
3. Was ist mit den Arztrechnungen, die sie wg. Selbsbeteiligungsanteil übernommen hat? (Es wurden nie Leistungen bei den PKV's bezogen)
4. Muss sie die vollen Beiträge zur GKV nachzahlen?
5. Wie verhält es sich mit den Steuererklärungen?
Vielleicht ist einem das auch schon passiert oder jemand hat einen Tipp, wie wir verfahren sollen oder welche besonderen Regelungen es in einem solchen Fall gibt.
Vielen Dank
stab
wir haben folgendes Szenario:
Meine Lebensgefährtin war bis 2004 angestellt, lag über der Pflichtversicherungsgrenze und war privat versichert.
2005 - 2006 selbstständig und weiterhin privat versichert.
Seit 03-2006 ist sie in einem neuen Angestelltenverhältnis mit einem Einkommen allerdings unter der Pflichtversicherungsgrenze.
Im guten Glauben und auch unwissentlich behielt sie ihre private Versicherung bei der selben PKV bei. Es kamen auch keine Fragen des Arbeitgebers (Einzelhandelskette). Dieser zahlte auch 50% des Beitrags.
2007 wechselte sie dann nochmal aufgrund eines Tarifvergleichs die PKV . Auch hier gab sie im Aufnahmeformular korrekt ihr Einkommen mit 1900,- netto an. Der Antrag wurde auch ohne Probleme angenommen.
Jetzt fand wohl routinemäßig im Unternehmen eine Sozialversicherungsprüfung statt. Hier ist aufgefallen, dass sie zu unrecht nicht gesetzlich versichert ist. Die Beiträge seit 03-2006 müssten nachgezahlt werden.
Den Aufnahmeantrag rückwirkend in eine GKV hat sie gestellt und geht natürlich in Ordnung. Für fast 3 Jahre wird es nach unserer Hochrechnung wohl ein 5-stelliger Betrag x 0,5 sein.
Jetzt jede Menge Fragen:
1. Bei wem liegt hauptsächlich das Versäumnis?
2. Müssen die PKV's Beiträge rückerstatten?
3. Was ist mit den Arztrechnungen, die sie wg. Selbsbeteiligungsanteil übernommen hat? (Es wurden nie Leistungen bei den PKV's bezogen)
4. Muss sie die vollen Beiträge zur GKV nachzahlen?
5. Wie verhält es sich mit den Steuererklärungen?
Vielleicht ist einem das auch schon passiert oder jemand hat einen Tipp, wie wir verfahren sollen oder welche besonderen Regelungen es in einem solchen Fall gibt.
Vielen Dank
stab