GKV nach Auslandsaufenthalt
Verfasst: 13.11.2008, 11:37
Hallo,
ich war für die letzten 2.5 Jahre im Ausland und hatte meiner GKV gekündigt.
Jetzt bin ich wieder in Dtl und wollte mich wieder bei der GKV melden, aber die meinten, dass seit dem 01.04.07 in Dtl. eine Versicherungspflicht besteht und da ich über den Zeitraum immer noch in Dtl gemeldet war, müsse ich die Beiträge nachzahlen.
Was ich nicht verstehe, als ich vor 2 Jahren in Ausland gegangen bin, gab es dieses Gesetz noch nicht und es gab für mich keinen Grund, meinen Wohnsitz in Dtl abzumelden. Und ich war während dieser Zeit im Ausland krankenversichert. Zählt das nun gar nicht?
Es wären immerhin 20 Monatsbeiträge, die ich zahlen soll....
ich war für die letzten 2.5 Jahre im Ausland und hatte meiner GKV gekündigt.
Jetzt bin ich wieder in Dtl und wollte mich wieder bei der GKV melden, aber die meinten, dass seit dem 01.04.07 in Dtl. eine Versicherungspflicht besteht und da ich über den Zeitraum immer noch in Dtl gemeldet war, müsse ich die Beiträge nachzahlen.
Was ich nicht verstehe, als ich vor 2 Jahren in Ausland gegangen bin, gab es dieses Gesetz noch nicht und es gab für mich keinen Grund, meinen Wohnsitz in Dtl abzumelden. Und ich war während dieser Zeit im Ausland krankenversichert. Zählt das nun gar nicht?
Es wären immerhin 20 Monatsbeiträge, die ich zahlen soll....
