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GKV nach Auslandsaufenthalt

Verfasst: 13.11.2008, 11:37
von HJKWAK
Hallo,
ich war für die letzten 2.5 Jahre im Ausland und hatte meiner GKV gekündigt.
Jetzt bin ich wieder in Dtl und wollte mich wieder bei der GKV melden, aber die meinten, dass seit dem 01.04.07 in Dtl. eine Versicherungspflicht besteht und da ich über den Zeitraum immer noch in Dtl gemeldet war, müsse ich die Beiträge nachzahlen.
Was ich nicht verstehe, als ich vor 2 Jahren in Ausland gegangen bin, gab es dieses Gesetz noch nicht und es gab für mich keinen Grund, meinen Wohnsitz in Dtl abzumelden. Und ich war während dieser Zeit im Ausland krankenversichert. Zählt das nun gar nicht?
Es wären immerhin 20 Monatsbeiträge, die ich zahlen soll.... :cry:

Verfasst: 13.11.2008, 12:05
von Cassiesmann
Hallo,

haben Sie der AOK denn einen Beleg für die ausländische KV vorgelegt?

Gruß
CM

Verfasst: 13.11.2008, 12:28
von HJKWAK
Hi,
ich hatte die Sachbearbeiterin gefragt gehabt, ob es denn nicht aureichen würde, wenn ich ihr eine entsprechende Bescheinigung geben würde. Die Antwort war halt, dass die nur auf das Datum den An- und Abmeldung achten würden. Und da ich mich nicht abgemeldet hatte, müsste ich wohl zahlen....

Verfasst: 13.11.2008, 20:18
von DKV-Service-Center
Hallo HJKWAK,
versuchen Sie es mit Einreise und Ausreise Papiere,
oder dem Nachweis der Reisekrankenversicherung.
Oder einem Mietvertrag wo Sie im Ausland gewohnt haben.
Gruß