Voruebergehender Aufenthalt in Deutschland
Verfasst: 19.11.2008, 01:39
Ich bin mit meiner Familie seit Herbst 2004 in den USA und
habe nun die Moeglichkeit mich voruebergehend (Januar - August 2009)
mit Familie (Frau und 2 Kinder) in Deutschland aufzuhalten.
Obwohl ich in dieses Forum oefters mal reinschaue bin ich
nicht ganz sicher, ob ich die Gesetzeslage bezueglich der
Krankenversichungspflicht vollstaendig verstanden habe
und wie ich mich und meine Familie fuer den Zeitraum
meines Aufenthaltes in Deutschland zu versichern habe.
Zuerst einige Details zum bisherigen Versicherungsverlauf:
A) Ich, Deutscher, Geburtsdatum: July 1966, nie gesetzlich versichert.
1.10.1997-30.9.2003: Beamter auf Zeit, 50% Beihilfe Baden-W.,
50% privat vers.
1.10.2003-31.3.2004: Ueberbrueckungsgeld & Angestellter
70% Beihilfe Baden-W.
30% privat
1.4.2004-30.9.2004: Angestellter 100% privat.
B) Frau, Staatsangehoerigkeit X nicht EU
(Staat ohne Sozialversicherungsabkommen), geb. April 1972
Herbst 2002 - Herbst 2004 in Deutschland mit Aufenthaltstiteln von
maximal einem Jahr. Immer privat versichert (Beihilfe entsprechend
meinem Status).
C) 1. Kind, Staatsangehoerigkeit Deutsch und X., geb. 26.7.2004
Kind und Frau wohnten Juli 2004 - September 2004 bei meinen
Eltern (Mein Vater war Beamter in Rheinland-Pf.). Frau verzichtete zu
Gunsten meines Vaters auf den Kindergeldanspruch =>
Grossvater bekam das Kindergeld => Grossvater bekam
Familienzuschlag => Kind bekam 80% Beihilfe Rhld.-Pf., 20% privat.
D) 2. Kind, Staatsangehoerigkeit Deutsch, X und USA, geb. Februar 2006
Bisher in Deutschland nur zu Besuch.
Personen A, B und C haben seit Herbst 2004 eine
"kleine Anwartschaftversicherung" bei privater Krankeversicherung.
Nun der Plan fuer 2009:
Januar - Maerz 2009: Ich, Stipendium von einem Forschungsinstitut.
(kein Beschaeftigungsverhaeltnis). Ich denke in diesem Zeitraum
sind A, B und C privat versicherungspflichtig und D darf
sich aussuchen ob gesetzlich oder privat. Falls ihn keine private
Versicherung will, so wird er automatisch gesetzlich versichert.
Aber: Falls Familie mit Erstwohnsitz bei meinen Eltern wohnt
(und ich mit Zweitwohnsitz am Arbeitsort) klappt die Konstruktion
mit dem Beihilfenanspruch ueber den Grossvater wieder (auch
wenn dieser inzwischen Pensionaer) und meine private
Krankenversicherung MUSS auch D zu 20% versichern (allerdings
im Basistarif); wird aber wohl auch regulaerer Versicherung zustimmen.
April - Juli 2009: Ich, Angestellter mit 3.964,40 Euro brutto / Monat.
Das scheint zwischen der allgemeinen und der besonderen
Beitragsgrenze zu liegen und daher (da am 31.12.2002 privat versichert)
muesste ich mich privat versichern. Hier bin ich mir allerdings
nicht ganz sicher ob man Monats- oder Jahresweise rechnet?
Oder kann ich mir aussuchen ob ich privat oder gesetzlich
versichert sein will?
1.8.2009-15.8.2009: Im Augenblick sieht es so aus als
ob ich arbeitslos waere. Falls ich April - Juli gesetzlich versichert waere,
koennte ich dann den nachlaufenden Versicherungsschutz geltend
machen? Andernfalls habe ich noch eine freiwillige
Arbeitlosenversicherung nach §28a SGB III. Falls ich die Arbeitlosen-
versicherung auch ueber meine Zeit in Deutschland retten kann
und ich Arbeitslosengeld fuer 14 Tage bekaeme, haette das
Auswirkung auf den Krankenversicherungsstatus meiner Familie?
Ich hoffe, dass ich alle relevanten Fakten aufgefuehrt habe.
P.S.: In den USA ist das Krankenversicherungsrecht leider genauso
verworren.
habe nun die Moeglichkeit mich voruebergehend (Januar - August 2009)
mit Familie (Frau und 2 Kinder) in Deutschland aufzuhalten.
Obwohl ich in dieses Forum oefters mal reinschaue bin ich
nicht ganz sicher, ob ich die Gesetzeslage bezueglich der
Krankenversichungspflicht vollstaendig verstanden habe
und wie ich mich und meine Familie fuer den Zeitraum
meines Aufenthaltes in Deutschland zu versichern habe.
Zuerst einige Details zum bisherigen Versicherungsverlauf:
A) Ich, Deutscher, Geburtsdatum: July 1966, nie gesetzlich versichert.
1.10.1997-30.9.2003: Beamter auf Zeit, 50% Beihilfe Baden-W.,
50% privat vers.
1.10.2003-31.3.2004: Ueberbrueckungsgeld & Angestellter
70% Beihilfe Baden-W.
30% privat
1.4.2004-30.9.2004: Angestellter 100% privat.
B) Frau, Staatsangehoerigkeit X nicht EU
(Staat ohne Sozialversicherungsabkommen), geb. April 1972
Herbst 2002 - Herbst 2004 in Deutschland mit Aufenthaltstiteln von
maximal einem Jahr. Immer privat versichert (Beihilfe entsprechend
meinem Status).
C) 1. Kind, Staatsangehoerigkeit Deutsch und X., geb. 26.7.2004
Kind und Frau wohnten Juli 2004 - September 2004 bei meinen
Eltern (Mein Vater war Beamter in Rheinland-Pf.). Frau verzichtete zu
Gunsten meines Vaters auf den Kindergeldanspruch =>
Grossvater bekam das Kindergeld => Grossvater bekam
Familienzuschlag => Kind bekam 80% Beihilfe Rhld.-Pf., 20% privat.
D) 2. Kind, Staatsangehoerigkeit Deutsch, X und USA, geb. Februar 2006
Bisher in Deutschland nur zu Besuch.
Personen A, B und C haben seit Herbst 2004 eine
"kleine Anwartschaftversicherung" bei privater Krankeversicherung.
Nun der Plan fuer 2009:
Januar - Maerz 2009: Ich, Stipendium von einem Forschungsinstitut.
(kein Beschaeftigungsverhaeltnis). Ich denke in diesem Zeitraum
sind A, B und C privat versicherungspflichtig und D darf
sich aussuchen ob gesetzlich oder privat. Falls ihn keine private
Versicherung will, so wird er automatisch gesetzlich versichert.
Aber: Falls Familie mit Erstwohnsitz bei meinen Eltern wohnt
(und ich mit Zweitwohnsitz am Arbeitsort) klappt die Konstruktion
mit dem Beihilfenanspruch ueber den Grossvater wieder (auch
wenn dieser inzwischen Pensionaer) und meine private
Krankenversicherung MUSS auch D zu 20% versichern (allerdings
im Basistarif); wird aber wohl auch regulaerer Versicherung zustimmen.
April - Juli 2009: Ich, Angestellter mit 3.964,40 Euro brutto / Monat.
Das scheint zwischen der allgemeinen und der besonderen
Beitragsgrenze zu liegen und daher (da am 31.12.2002 privat versichert)
muesste ich mich privat versichern. Hier bin ich mir allerdings
nicht ganz sicher ob man Monats- oder Jahresweise rechnet?
Oder kann ich mir aussuchen ob ich privat oder gesetzlich
versichert sein will?
1.8.2009-15.8.2009: Im Augenblick sieht es so aus als
ob ich arbeitslos waere. Falls ich April - Juli gesetzlich versichert waere,
koennte ich dann den nachlaufenden Versicherungsschutz geltend
machen? Andernfalls habe ich noch eine freiwillige
Arbeitlosenversicherung nach §28a SGB III. Falls ich die Arbeitlosen-
versicherung auch ueber meine Zeit in Deutschland retten kann
und ich Arbeitslosengeld fuer 14 Tage bekaeme, haette das
Auswirkung auf den Krankenversicherungsstatus meiner Familie?
Ich hoffe, dass ich alle relevanten Fakten aufgefuehrt habe.
P.S.: In den USA ist das Krankenversicherungsrecht leider genauso
verworren.