Sozialversicherung bei Elternzeit nach 3 Jahren (3 Kinder)
Verfasst: 23.11.2008, 18:24
Hallo,
folgende Frage:
Laut Gesetz kann ich ja Elternzeit auch nach Ablauf der 3 Jahre des jüngsten Kindes nehmen, wenn mehrere Kinder in kürzeren Abständen als 3 Jahren geboren wurden und diese unter 8 Jahren sind, also sozusagen von den 3 Jahren pro Kind noch was übrig ist.
Voraussetzung: Der Arbeitgeber stimmt zu.
Wie sieht es dann mit der Sozialversicherung (Krankenkasse) aus (Bei Pflichtversicherung). Ist man dann automatisch weiter sozusagen beitragsfrei versichert (wenn man nicht arbeitet) solange die "erweiterte" Elternzeit anhält?
Danke und Gruß
Almut
folgende Frage:
Laut Gesetz kann ich ja Elternzeit auch nach Ablauf der 3 Jahre des jüngsten Kindes nehmen, wenn mehrere Kinder in kürzeren Abständen als 3 Jahren geboren wurden und diese unter 8 Jahren sind, also sozusagen von den 3 Jahren pro Kind noch was übrig ist.
Voraussetzung: Der Arbeitgeber stimmt zu.
Wie sieht es dann mit der Sozialversicherung (Krankenkasse) aus (Bei Pflichtversicherung). Ist man dann automatisch weiter sozusagen beitragsfrei versichert (wenn man nicht arbeitet) solange die "erweiterte" Elternzeit anhält?
Danke und Gruß
Almut