freiwillig GKV oder pflichtversichert
Verfasst: 24.11.2008, 19:46
Eine Bekannte arbeitet als Putzfrau, geringfügig beschäftigt. Da ein Job finanziell nicht ausreicht, hat sie zwei davon, wird dadurch aber sozialversicherungspflichtig, da sie (in beiden Jobs zusammen) knapp über 400 Euro verdient. Auf diese Weise ist sie krankenversichert (GKV).
400 Euro reichen aber zum Leben nicht aus, soviel zahlt sie allein schon an Miete für eine 30m²-Wohnung. Neue Jobs sind nicht zu finden, weil die Arbeitgeber nur Personen auf Minijob-Basis einstellen wollen, um die Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Also hat sie sich selbständig gemacht und ein Reinigungsgewerbe angemeldet. Jetzt arbeitet sie bei weiteren "Arbeitgebern" auf Rechnung (parallel zur unselbständigen Tätigkeit) und verdient weitere 500 Euro mtl. dazu. Bei einer 60 Std.-Woche würde das nun gerade zum Leben reichen ...
Tja, wenn nicht die GKV nun von ihr forderte, dass sie sich als "Selbständige" versichert, weil die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit die aus unselbständiger Tätigkeit übersteigen. Wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich um eine freiwillige Versicherung in der GKV.
Ihr Beitragssatz bemisst sich jetzt nicht prozentual am Einkommen, sondern wird pauschal an "Einkommensstufen" berechnet. Das Einkommen liegt bei unter 1800 Euro (niedrigste Stufe), deshalb muss ein mtl. KV-Beitrag von 311 Euro (incl. PV) gezahlt werden.
Hier stellen sich mir die ersten Fragen:
1. Kann es angehen, dass man über 1/3 seines Brutto-Einkommens für die Krankenversicherung aufwenden muss?
2. Wieso muss sich jemand, der bereits krankenversichert ist, parallel dazu nochmals versichern?
Wenn ich das ganze richtig verstanden habe, müsste jemand, der nur selbständig tätig ist und keine sonstigen Nebeneinkünfte hat, bei einem fiktiven monatlichen Einkommen von 300 Euro ebenfalls 311 Euro an KV-Beiträgen leisten.
3. Wie kann es angehen, dass Krankenversicherungsbeiträge höher sind als das erzielte Einkommen?
Nachdem meine Bekannte die GKV mit dieser Widersprüchlichkeit konfrontierte, erhielt sie zunächst die Auskunft, dass die KV-Beiträge der beiden Arbeitgeber auf den von ihr zu zahlenden Beitrag (311 Euro) angerechnet würden und die Arbeitgeber die KV-Beiträge nicht mehr an die GKV zu zahlen hätten, sondern an meine Bekannte. Entsprechende Schreiben der GKV wurden ihr zur Vorlage bei den Arbeitgebern ausgehändigt.
Ein Arbeitgeber hat daraufhin aufgrund des Schreibens der GKV die KV-Beiträge an meine Bekannte ausgezahlt.
Der andere Arbeitgeber behauptet , das sei alles Unsinn, was die GKV schreibt, und es bestünde keine Verpflichtung, KV-Beiträge an meine Bekannte auszuzahlen. Es bestünde darüber hinaus jetzt auch keine Verpflichtung mehr, KV-Beiträge an die GKV abzuführen, da meine Bekannte sich freiwillig in der GKV versichert habe. Dieser Arbeitgeber hat daraufhin seine Zahlungen an die GKV eingestellt (zahlt aber auch nicht an meine Bekannte).
Meine Bekannte hat nun die GKV mit der Weigerung des zweiten Arbeitgebers konfrontiert. Darauf sagte eine andere Stelle der GKV, dass das, was die GKV zuerst gesagt hatte, alles falsch sei und der zweite Arbeitgeber keine Beiträge an meine Bekannte auszahlen müsse. Im Gegenteil: Sie müsse die bereits erhaltenen Beiträge des ersten Arbeitgebers wieder an diesen zurückzahlen.
Dieses Verhalten wirft weitere Fragen auf:
4. Warum werden KV-Beiträge aus nichtselbständiger Arbeit nicht auf die Beiträge aus selbständiger Arbeit angerechnet?
5. Warum sind Arbeitgeber (bei unselbständiger Arbeit) nicht mehr verpflichtet, ihren Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen (hier KV) an die GKV abzuführen?
Es wäre schön, wenn jemand passende Antworten wüsste und vielleicht noch ein paar sonstige Tipps und Hilfestellungen geben könnte.
400 Euro reichen aber zum Leben nicht aus, soviel zahlt sie allein schon an Miete für eine 30m²-Wohnung. Neue Jobs sind nicht zu finden, weil die Arbeitgeber nur Personen auf Minijob-Basis einstellen wollen, um die Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Also hat sie sich selbständig gemacht und ein Reinigungsgewerbe angemeldet. Jetzt arbeitet sie bei weiteren "Arbeitgebern" auf Rechnung (parallel zur unselbständigen Tätigkeit) und verdient weitere 500 Euro mtl. dazu. Bei einer 60 Std.-Woche würde das nun gerade zum Leben reichen ...
Tja, wenn nicht die GKV nun von ihr forderte, dass sie sich als "Selbständige" versichert, weil die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit die aus unselbständiger Tätigkeit übersteigen. Wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich um eine freiwillige Versicherung in der GKV.
Ihr Beitragssatz bemisst sich jetzt nicht prozentual am Einkommen, sondern wird pauschal an "Einkommensstufen" berechnet. Das Einkommen liegt bei unter 1800 Euro (niedrigste Stufe), deshalb muss ein mtl. KV-Beitrag von 311 Euro (incl. PV) gezahlt werden.
Hier stellen sich mir die ersten Fragen:
1. Kann es angehen, dass man über 1/3 seines Brutto-Einkommens für die Krankenversicherung aufwenden muss?
2. Wieso muss sich jemand, der bereits krankenversichert ist, parallel dazu nochmals versichern?
Wenn ich das ganze richtig verstanden habe, müsste jemand, der nur selbständig tätig ist und keine sonstigen Nebeneinkünfte hat, bei einem fiktiven monatlichen Einkommen von 300 Euro ebenfalls 311 Euro an KV-Beiträgen leisten.
3. Wie kann es angehen, dass Krankenversicherungsbeiträge höher sind als das erzielte Einkommen?
Nachdem meine Bekannte die GKV mit dieser Widersprüchlichkeit konfrontierte, erhielt sie zunächst die Auskunft, dass die KV-Beiträge der beiden Arbeitgeber auf den von ihr zu zahlenden Beitrag (311 Euro) angerechnet würden und die Arbeitgeber die KV-Beiträge nicht mehr an die GKV zu zahlen hätten, sondern an meine Bekannte. Entsprechende Schreiben der GKV wurden ihr zur Vorlage bei den Arbeitgebern ausgehändigt.
Ein Arbeitgeber hat daraufhin aufgrund des Schreibens der GKV die KV-Beiträge an meine Bekannte ausgezahlt.
Der andere Arbeitgeber behauptet , das sei alles Unsinn, was die GKV schreibt, und es bestünde keine Verpflichtung, KV-Beiträge an meine Bekannte auszuzahlen. Es bestünde darüber hinaus jetzt auch keine Verpflichtung mehr, KV-Beiträge an die GKV abzuführen, da meine Bekannte sich freiwillig in der GKV versichert habe. Dieser Arbeitgeber hat daraufhin seine Zahlungen an die GKV eingestellt (zahlt aber auch nicht an meine Bekannte).
Meine Bekannte hat nun die GKV mit der Weigerung des zweiten Arbeitgebers konfrontiert. Darauf sagte eine andere Stelle der GKV, dass das, was die GKV zuerst gesagt hatte, alles falsch sei und der zweite Arbeitgeber keine Beiträge an meine Bekannte auszahlen müsse. Im Gegenteil: Sie müsse die bereits erhaltenen Beiträge des ersten Arbeitgebers wieder an diesen zurückzahlen.
Dieses Verhalten wirft weitere Fragen auf:
4. Warum werden KV-Beiträge aus nichtselbständiger Arbeit nicht auf die Beiträge aus selbständiger Arbeit angerechnet?
5. Warum sind Arbeitgeber (bei unselbständiger Arbeit) nicht mehr verpflichtet, ihren Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen (hier KV) an die GKV abzuführen?
Es wäre schön, wenn jemand passende Antworten wüsste und vielleicht noch ein paar sonstige Tipps und Hilfestellungen geben könnte.