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Zurück zur GKV nach SGB V §9 möglich?

Verfasst: 27.11.2008, 14:50
von Tom69
Hallo Leute,

vielleicht kann mir Hier jemand helfen. Ich höre von der selben GKV zwei verschiede aussagen... einmal heißt es ich könnte wieder zurück und dann wieder mal nicht... ](*,)

Hier der Hintergrund:
Ich war von 1986 bis vor exact 2 Jahren in der selben GKV. Die letzten Jahre davon als freiwillig Versicherter, da ich über dem BBG lag.
Dezember 2006 habe ich dann zur PKV gewechselt.
Ich liege nach wie vor über dem BBG.

Da ich in kürze Heiraten und Kinder haben will, wäre es besser wenn ich wieder der GKV als freiwilliger versichert wäre.

meine Frage... greift SGB V §9 Abs.1 Nr.1 bei mir?

Werden die freiwilligen Jahre bei der Berechnung berücksichtigt?
Wenn Ja, dann hätte ich ja die nötigen 24 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre erfüllt, oder nicht?

Danke im voraus.

gruß
Tom

Re: Zurück zur GKV nach SGB V §9 möglich?

Verfasst: 27.11.2008, 15:07
von dij
Tom69 hat geschrieben:Da ich in kürze Heiraten und Kinder haben will, wäre es besser wenn ich wieder der GKV als freiwilliger versichert wäre.


Tja ... Genau aus diesem Grund gibt es die Wechselbeschränkungen.

Tom69 hat geschrieben:meine Frage... greift SGB V §9 Abs.1 Nr.1 bei mir?


Nein, da keine Pflichtversicherung in den letzten drei Monaten geendet hat.

Verfasst: 27.11.2008, 15:40
von Tom69
Hi.
Danke für die Antwort. Jedoch machen mir die genannten drei Monate keinen Sinn in Bezug auf SGB V §9 Abs.1 Nr.1


§ 9 Freiwillige Versicherung

(1) Der Versicherung können beitreten
1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar ...


Wo kommen diese drei Monate her? verstehe ich etwas verkehrt?

Verfasst: 27.11.2008, 15:51
von dij
Die Vorversicherungszeit ist schön und gut, und die ist ja hier tatsächlich erfüllt; aber es fehlt an der Hauptvoraussetzung: „aus der Versicherungspflicht ausgeschieden“. Hier lag in jüngerer Zeit keine Versicherungspflicht vor.

Die drei Monate kommen aus Abs. 2.

Verfasst: 28.11.2008, 00:27
von Rossi
Keine Chance wieder in die freiw. Kv zu kommen.

Du hast die freiw. Kv. wirksam im Sinne des § 191 SGB V gekündigt und damit ist leider Feierabend. Du hast Dich für die private Kv entschieden und jenes war Deine Entscheidung.


Du kommst jetzt nur über eine Pflichtversicherung im Sinne der Tatbestände des § 5 SGB V in die GKV rein, sonst nicht!