Familienversicherung

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silentium
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Familienversicherung

Beitragvon silentium » 01.12.2008, 16:15

Hallo, habe eine Frage zum Thema Familienversicherung.
Meine Lebensgefährtin und ich wollen heiraten und haben 2 gemeinsame Kinder (6J.+8J.)
Bisher waren die Kinder bei meiner Partnerin mitversichert (GKV) über die KSK (freie Künstlerin mit eher kleinem Einkommen).
Ich arbeite als freiberuflicher Mediengestalter und bin privat krankenversichert.
Gibt es eine Möglichkeit, dass meine Partnerin bei der KSK bleibt bzw. die Kinder bei Ihr mitversichert bleiben?
Oder müssten nach einer Heirat nun alle in die PKV wechseln?
Gruß und Dank erstmal

JarvisCocker
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Beitragvon JarvisCocker » 01.12.2008, 16:44

Ich glaube, das hängt davon ab wieviel Sie verdienen :
Ist das unterhalb der BBG können die Kinder bei der Mutter (GKV) beitragsfrei bleiben, oder in die PKV von Ihnen wechseln.
Verdienen Sie oberhalb der BBG, können die Kinder in die PKV von Ihnen oder als freiwillig Versicherte in die GKV der Frau.

Ist für die Frau eine PKV möglich und sie entscheidet sich dafür, müssen die Kinder auch in die PKV (der Frau oder des Mannes)

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Beitragvon Frank » 01.12.2008, 17:42

Hier gibt es eine Übersicht
viewtopic.php?t=386

Deine Partnerin muß bei der KSK bleiben, da sie als Künstlerin dort pflichtversichert ist.

silentium
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Beitragvon silentium » 01.12.2008, 17:53

JarvisCocker hat geschrieben:Ich glaube, das hängt davon ab wieviel Sie verdienen : Ist das unterhalb der BBG können die Kinder bei der Mutter (GKV) beitragsfrei bleiben...


JarvisCocker - herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

Ist mit Verdienst die "Jahresarbeitsentgeltgrenze" 47.700 Euro oder die "Beitragsbemessungsgrenze" 42.750 Euro gemeint? (Ich bin seit 2005 in der PKV)
Ich gehe davon aus, dass wir als Ehepartner dann den Verdienst zusammenrechnen müssten oder wird nur mein Verdienst zu dieser Berechnung herangezogen?

Ja, wir liegen darunter, aber was ist, wenn sich das in einigen Jahren ändern würde? Dann müssten die Kinder in meine PKV bzw. freiw. in die GKV der Frau? Wie wird als freiw. Versicherte dann in der Regel der Beitrag der Kinder errechnet (Securvita)?

Aber wenn ich über der BBG verdienen würde, müsste dann auch meine Frau raus aus der GKV?

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Beitragvon JarvisCocker » 01.12.2008, 21:55

Mal in Ruhe die von Frank gelinkte Tabelle anschauen, dann wirds deutlich... :D

Nein, die Frau muss nicht raus aus der GKV, auch nicht wenn der Mann über der BBG verdient in Zukunft. Für diesen Fall brauchen die Kinder eine eigene (GKV oder PKV) Versicherung , die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder bei der Frau fällt dann weg.

Die Einkünfte werden auch nicht zusammengelegt, jeder wird alleine gezählt.

Beide unter BBG (42750), also so wies jetzt wohl ist:
PKV der Mann, GKV die Frau, beitragsfrei die Kids bei der Frau

Mann über BBG, Frau unter BBG :
PKV der Mann, GKV die Frau, Kids GKV oder PKV jeweils gegen eigenen Beitrag,
In der GKV (dann gelten die Kids als freiwillige), wird der Beitrag aus ca. 800 € (pro Kind) berechnet, was etwa 140-150 € (pro Kind) ergibt.

silentium
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Beitragvon silentium » 01.12.2008, 22:27

Frank und JarvisCocker herzlichen Dank Euch für Eure Mühe mit einem Laien! javascript:emoticon('.-.')

Eine Sache ist mir aber noch nicht klar: Aus welchem Jahr wird das Einkommen für die BBG herangezogen? Wenn wir z.B. heuer noch heiraten -- 2008 oder 2007 -- oder gar ein Schnitt der letzten Jahre? Als Freiberufler ändert sich mein Einkommen ständig, was ist, wenn ich erst unter dann im Folgejahr wieder über der BBG liege -- wird das jedes Jahr neu festgelegt? Die Kinder können doch nicht von einem aufs andere Jahr ständig die KV wechseln? oder doch?
Gruß aus München

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Beitragvon JarvisCocker » 01.12.2008, 22:55

Sie wechseln ja nicht, es geht darum ob Beiträge fällig werden in der GKV
(In der PKV werden sie immer fällig !!)

Es wird seitens der GKV jedes Jahr geprüft ob die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Mitversicherung der Kinder erfüllt sind. Ist das nicht der Fall, müssen für beide Kids Beiträge bezahlt werden.

Such mal ein wenig, ähnliche Fälle hab ich hier schon nachgelesen, die erkennt man meistens daran dass Rossi, der Duke des Forums, hier weiterhilft und Laien wie ich mit gefährlichem Halbwissen lesen dann nur noch ehrfürchtig mit :D
Wird halt recht schnell kompliziert das Ganze

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Beitragvon dij » 02.12.2008, 00:54

Relevant ist die JAEG, nicht die BBG: „... wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist ...“ (§ 10 Abs. 3 SGB V).

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Beitragvon silentium » 02.12.2008, 10:59

herzlichen Dank an Euch alle, ich glaube, ich habs jetzt verstanden.

Frank hat geschrieben:Deine Partnerin muß bei der KSK bleiben, da sie als Künstlerin dort pflichtversichert ist.


... allerdings akzeptiert die KSK meines Wissens nach in bestimmten Fällen auch privat Versicherte.

Danke auch für die Tabelle, die gibt einen guten Überblick.
javascript:emoticon('=D%3E')

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Beitragvon dij » 02.12.2008, 14:37

silentium hat geschrieben:... allerdings akzeptiert die KSK meines Wissens nach in bestimmten Fällen auch privat Versicherte.


Richtig, hier aber wohl nicht. Weder hat sie sich ganz am Anfang der Künstersozialversicherung befreien lassen (sonst wäre sie ja jetzt nicht in der GKV), noch verdient sie dauerhaft über der JAEG.

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Beitragvon Experte_24 » 02.12.2008, 14:57

dij hat geschrieben:
silentium hat geschrieben:... allerdings akzeptiert die KSK meines Wissens nach in bestimmten Fällen auch privat Versicherte.


Richtig, hier aber wohl nicht. Weder hat sie sich ganz am Anfang der Künstersozialversicherung befreien lassen (sonst wäre sie ja jetzt nicht in der GKV), noch verdient sie dauerhaft über der JAEG.


Das ist richtig, denn hier gilt dann auch die 3-Jahresregel...

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Beitragvon silentium » 02.12.2008, 16:03

dankedankedanke =D>


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