Wechsel von der PKV in die GKV wegen Teilzeitarbeit
Verfasst: 11.12.2008, 16:13
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich bin seit 15 Jahren in der PVK und auch seit dieser Zeit über der BBG.
Meine Kinder sind ebenfalls in der PKV mitversichert.
Ich bin 44 Jahre alt.
Im Jahr 2009 (1.1. bis 31.12.2009) werde ich nur teilzeitarbeiten, daraus ergibt sich ein Unterschreiten der BBG für das gesamte Jahr 2009.
Ich würde mich dann gerne (auch meine Kinder und meine Frau) ab dem 1.1.2009 wieder in der GKV versichern. Die AOK hat mir gesagt, dass das auch geht.
Meine Sorge ist nun die, dass wenn ich in die GKV zum 1.1.2009 zurückwechsele und dann ab dem 1.1.2010 (ab da arbeite ich wieder 100%, gleiches Beschäftigungsverhältnis) wieder über der BBG liege, dass dann irgendeine Vorschrift zieht, die besagt, dass ich wieder in die PKV muss. Dann hätte ich meine "alte" PKV gekündigt und müsste eine neue abschließen (neue Gesundheitsprüfung, etc.-> Horrorszenario).
Kann mir jemand verlässlich darüber Auskunft geben, ob diese Gefahr besteht?
Vielen Dank für jede Info.
Schwehn
folgender Sachverhalt:
Ich bin seit 15 Jahren in der PVK und auch seit dieser Zeit über der BBG.
Meine Kinder sind ebenfalls in der PKV mitversichert.
Ich bin 44 Jahre alt.
Im Jahr 2009 (1.1. bis 31.12.2009) werde ich nur teilzeitarbeiten, daraus ergibt sich ein Unterschreiten der BBG für das gesamte Jahr 2009.
Ich würde mich dann gerne (auch meine Kinder und meine Frau) ab dem 1.1.2009 wieder in der GKV versichern. Die AOK hat mir gesagt, dass das auch geht.
Meine Sorge ist nun die, dass wenn ich in die GKV zum 1.1.2009 zurückwechsele und dann ab dem 1.1.2010 (ab da arbeite ich wieder 100%, gleiches Beschäftigungsverhältnis) wieder über der BBG liege, dass dann irgendeine Vorschrift zieht, die besagt, dass ich wieder in die PKV muss. Dann hätte ich meine "alte" PKV gekündigt und müsste eine neue abschließen (neue Gesundheitsprüfung, etc.-> Horrorszenario).
Kann mir jemand verlässlich darüber Auskunft geben, ob diese Gefahr besteht?
Vielen Dank für jede Info.

Schwehn