Hallo Leute,
ich war von 2002 bis Ende November als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sozialversicherungsfrei und privat versichert.
Momentan gönne ich mir einen Monat Auszeit und ab 01.01.09 werde ich in der GmbH ganz normal sozialversicherungspflichtig angestellt.
Jetzt habe ich nur einige Fragen, auf die ich bisher noch keine 100%tige Antwort finden konnte:
Ich habe noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Liege ich da richtig, dass ich für diese Einkünfte keine KK-Beiträge zu bezahlen habe?
Das Bruttoeinkommen wird schwanken zwischen 500€ und ca. 2500€ monatlich. Nebenbei bin ich allerdings noch an einer GbR beteiligt. Das Einkommen aus der GbR wird zwischen 0€ und mehreren 1000€ liegen. Genau lässt sich das noch nicht sagen.
Muss ich für dieses Einkommen irgendwie KK-Beiträge bezahlen?
Kann es sein, dass evtl. ab einem bestimmten Einkommen aus der GbR ich wieder als selbstständig gelte und in die private KK-Versicherung wechseln kann/muss?
Ich hoffe, die Angaben waren präzise und ausreichend genug.
Ich möchte mich schon im Voraus für Eure Tips und Ratschläge bedanken.
Grüße
Roby
Nach GmbH-Geschäftsführer-Anstellung in die GKV
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Hi Roby,
Tips und Ratschläge helfen hier nicht weiter
Da die Aussage kam ganz normalen Angestelltenvertrag,robert230677 möglicherweise das Geburtsdatum dann würde ich sagen Pflichtversichert. Allerdings würde ich diese Aussage nach der Anmeldung zur Sozialversicherungspflicht durch die Zusatändige Krankenkasse überprüfen lassen.
Gruß
Tips und Ratschläge helfen hier nicht weiter

Da die Aussage kam ganz normalen Angestelltenvertrag,robert230677 möglicherweise das Geburtsdatum dann würde ich sagen Pflichtversichert. Allerdings würde ich diese Aussage nach der Anmeldung zur Sozialversicherungspflicht durch die Zusatändige Krankenkasse überprüfen lassen.
Gruß
Hallo,
wenn Sie bei der GmbH. nicht als Geschäftsführer angestellt werden, sind Se, egal wie hoch Ihre Beteiligung an der GmbH. ist, "normaler" Arbeitnehmer, d.h. liegt Ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze
müssen Sie bei der GKV angemeldet werden - allein Ihr Alter könnte
dies dann noch verhindern.
Im Falle der Krankenversicherungspflicht zählt nur Ihr Einkommen aus der Beschäftigung. Andere Einnahmen sind nicht beitragspflichtig (noch).
Anders dagen sieht es aus wenn Sie wieder Geschäftsführer werden sollten,
dann muss eine GKV-Kasse Ihren Status (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber)
feststellen. Sollte dann der Selbständige den Vorrang bekommen ist ein
Wechsel in die GKV nicht möglich.
Gruss
Czauderna
wenn Sie bei der GmbH. nicht als Geschäftsführer angestellt werden, sind Se, egal wie hoch Ihre Beteiligung an der GmbH. ist, "normaler" Arbeitnehmer, d.h. liegt Ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze
müssen Sie bei der GKV angemeldet werden - allein Ihr Alter könnte
dies dann noch verhindern.
Im Falle der Krankenversicherungspflicht zählt nur Ihr Einkommen aus der Beschäftigung. Andere Einnahmen sind nicht beitragspflichtig (noch).
Anders dagen sieht es aus wenn Sie wieder Geschäftsführer werden sollten,
dann muss eine GKV-Kasse Ihren Status (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber)
feststellen. Sollte dann der Selbständige den Vorrang bekommen ist ein
Wechsel in die GKV nicht möglich.
Gruss
Czauderna
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