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gekündigt aus der aus der Familienversicherung!

Verfasst: 15.12.2008, 00:10
von Trixsta
Hallo ihr,

Also erstmal die Vorgeschichte:
Meine Mutte ist damals zum 01.09.2007 von der AOK in die IKK Direkt eingetreten, mit mir ihrem Sohn. Ich wurde am 06.09 dann 23 jahre alt, da ich grade mit meiner Fachoberschule fertig war und kein Studienplatz/Ausbildung bekommen hatte, hatte ich ein Jahr Leerlauf. Dann wurde meine Mutter unerwartet arbeitslos und ich wechselte am 01.02.08 in die private Krankenversicherung von meinem Vater.

Als Ich meine Ausbildungstelle am 01.08.08 antreten wollte, mußte ich mich ja auch selber krankenversichern. Das wollte ich bei der IKK Direkt machen.
Ich habe mich dort angemeldet und bekamm ein schreiben in den ich eintragen mußte, wo ich die letzten 18 Monate versichert gewesen bin.Ich tug also die AOK, die IKK Dierekt und die private von meinem Vater ein. Ein paar tage Später bekamm ich eine antwort von der IKK......Das ich vom 06.09.07 - 01.02.08 nicht bei ihnen versichtert gewesen wäre.Mit der Begründung das ich 23 jahre geworden bin und erwerbslos was.
Ich oder meine Mutter haben keine kündigung bekommen oder irgendwas anderes.

Worum es sich jetzt dreht ist folgendes ich habe von der AOK einen Brief bekommen das ich 94 € zahlen soll, weil ich Arzneimittel auf ihrer Karte bestellt habe (habe ich wohl auch gemacht weil ich da noch keine karte von der IKK hatte, die ich dann aber noch zugeschickt bekam). Die Rechnung ist vom 19.09.07, Die müste ja eigentlich die IKK Dierekt zahlen weil ich ja EIGENTLICH bei denen versichert war.

Wäre super wenn ihr mir irgendwie helfen könntet....

MFG

Verfasst: 15.12.2008, 16:36
von Czauderna
Hallo,
nein und ja !!!
Nein, weil mit Vollendung des 23. Lebensjahres die Familienversicherung kraft Gesetz endet wenn keine Schul_ oder Berufsausbildung vorliegt.
Bedeutet in diesem Falle ab dem 06.09.2007 keine Versicherung mehr
über die Mutter möglich.
Dies hätte aber seitens der Kasse unbedingt schriftlich mitgeteilt werden müssen und auf die Beitrittsmöglichkeit innerhalb von drei Monaten hingewiesen werden müssen. Wäre dieser Beitritt nicht erfolgt hätte die Kasse
eigentlich eine "Versicherung von Amts wegen" per 6.9. durchführen müssen
weil nach den gesetzlichen Bestimmungen ab dem 01.04.2007 eine Pflicht zur
Versicherung besteht. Der Wechsel in die PKV wäre allerdings nur dann möglich gewesen wenn eine ordentliche Kündigung der GKV-Mitgliedschaft
erfolgt wäre. Etwas verfahren die Kiste.
Ab wann beginnt denn nun die Mitgliedschaft in der IKK wirklich ??
Sollten sich die Versicherungszeiten der Mitgliedschaften in der IKK und der AOK überschneiden kann die AOK einen Anspruch gegenüber der IKK
geltend machen - ansonsten besteht die Forderung der AOK offenbar zurecht.
Gruss
Czauderna