Krankenversicherungspflicht + Beihilfe
Verfasst: 17.12.2008, 18:30
Ich bin pensionierter Beamter und habe dadurch einen Beihilfeanspruch zu Krankheitskosten in Höhe von 70 %. Demzufolge bin ich - um die restlichen Kosten abzusichern - bei einer privaten Krankenversicherung mit einer 30%igen Kostenerstattung abgesichert. Ich gehe davon aus, dass im Hinblick auf diesen Zustand für mich keine Änderung in der Krankenversicherung eintritt, sprich: ich keinen anderen höheren (Basis-)Tarif abschließen muss.
Aber wie sieht es bei meiner Ehefrau aus, die über mich ja auch einen ebensolchen Beihilfeanspruch besitzt? Momentan ist sie aufgrund ihrer Teilzeitbeschäftigung gesetzlich krankenversicherungspflichtig und damit (bis auf Ausnahmen) auf die Sachleistungen ihrer Krankenkasse verwiesen. Sie beabsichtigt jedoch, Mitte nächsten Jahres ihre Berufstätigkeit ersatzlos zu beenden, um sich mir und damit unserem Privatleben voll und ganz widmen zu können. Wohlgemerkt: sie wird zu diesem Zeitpunkt NICHT rentenberechtigt sein, also keine Rente beziehen.
Frage: Ist sie ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, sich bei ihrer bisherigen Krankenkasse (AOK) freiwillig weiterzuversichern oder kann sie bei meiner privaten Krankenversicherung einen Kostenerstattungsvertrag über 30 % (wie ich ihn auch habe) abschließen und die restlichen 70 % der evtl. anfallenden Krankheitskosten werden von der Beihilfe getragen? Nach der Beihilfeverordnung habe ich ja für krankheitsbedingte Aufwendungen meines Ehegatten einen Anspruch auf 70 % Beihilfe.
Aber wie sieht es bei meiner Ehefrau aus, die über mich ja auch einen ebensolchen Beihilfeanspruch besitzt? Momentan ist sie aufgrund ihrer Teilzeitbeschäftigung gesetzlich krankenversicherungspflichtig und damit (bis auf Ausnahmen) auf die Sachleistungen ihrer Krankenkasse verwiesen. Sie beabsichtigt jedoch, Mitte nächsten Jahres ihre Berufstätigkeit ersatzlos zu beenden, um sich mir und damit unserem Privatleben voll und ganz widmen zu können. Wohlgemerkt: sie wird zu diesem Zeitpunkt NICHT rentenberechtigt sein, also keine Rente beziehen.
Frage: Ist sie ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, sich bei ihrer bisherigen Krankenkasse (AOK) freiwillig weiterzuversichern oder kann sie bei meiner privaten Krankenversicherung einen Kostenerstattungsvertrag über 30 % (wie ich ihn auch habe) abschließen und die restlichen 70 % der evtl. anfallenden Krankheitskosten werden von der Beihilfe getragen? Nach der Beihilfeverordnung habe ich ja für krankheitsbedingte Aufwendungen meines Ehegatten einen Anspruch auf 70 % Beihilfe.