ich erlebe gerade eine schöne geschichte zum Thema Krankenversicherung.
Im Jahr 2002 habe ich von der Technikerkrankenkasse die Nachricht erhalten das ich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liege und Freiwillig versichert bin. im Jahr 2003 habe ich mich dann entschlossen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Ich habe mich bei der Central Krankenversicherung angemeldet und die gesetzliche bei der techniker Krankenkasse gekündigt was auch ohne Probleme und Einspruch lief. Auch von meinem Arbeitgeber kam kein Einspruch. Seit dem bin ich nun prvat Krankenversichert! Nun wurde unser Betrieb dieses Jahr von der Rentenversicherung Baden Württemberg geprüft und es wurde festgestellt das ich 2003 nicht wechseln hätte dürfen da ich 2002 nur Freiwillig und nicht privat Versichert war und dadurch 2003 eine höhere Beitragsbemessungsgrenze gilt die ich nicht überschreite.
Das hat jedoch damals niemand bemerkt!!
Da hat mich mein Arbeitgeber falsch gemeldet.
Hier hat unsere Regierung ein schönes Gesetz geschaffen. Wenn man 2002 privat Versichert war gilt eine niedrigere Grenze in den Folgejahren als wenn man 2002 gesetzlich oder freiwillig Versichtert war.
Nun werde ich Rückwirkend zum 1.12.2003 wieder gesetzlich Krankenversichert.
Wer hätte das damals prüfen müssen das ich nicht Wechseln darf? D.h. kann ich die Schuld abschieben?
Nun muss ich das Geld von der Privaten zurückfordern und Rückwirkend zum 1.12.2003 in die gesetzliche einzahlen.
Auch mein Arbeitgeber natürlich. Wenn man überlegt was das nun an Kosten und Aufwand verursacht. AUch meine Lohnsteuer für die jahre muss ich neu machen. WIeder kosten uns AUfwand für mich und den Staat.
Ganz zu schweigen von der 3 Klassen Versicherung.
Falsch Versichert
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Falsch Versichert
haui hat geschrieben: und es wurde festgestellt das ich 2003 nicht wechseln hätte dürfen da ich 2002 nur Freiwillig und nicht privat Versichert war und dadurch 2003 eine höhere Beitragsbemessungsgrenze gilt die ich nicht überschreite.
Hä?
Also wenn du in 2002 bereits freiwillig versichert warst, kannst du doch kündigen und dich privat versichern. Habe ich hier einen Denkfehler?
Oder meinst du, du warst in 2002 unter der Versicherungspflichtgrenze und deswegen auch pflichtversichert und konntest somit gar nicht wechseln?
Gruß
Andi
Tja dsa ist ja dsa Problem
2002 war ich über der bemessunggrenze und damit Freiwillig versichert.
Hab da aber noch nicht in die Private gewechselt.
Seit 1.1.2003 gibt es aber 2 Bemessungsgrenzen, die niedrige für die die 2002 schon privat Versichter waren und die hohe für die die 2002 gesetzlich oder frewillig versichtert waren.
Da sich mein geehalt 2003 nicht sprunghanft vermehrt hat und ich wie gesagt 2002 nur freiwillig versichert war gilt ab 2003 für mich die hohe Grenze. Und da hat mein Arbeitgeber geschlafen und hat aber die niedrige genommen und mich weiter als freiwillig versichter gemeldet.
2002 war ich über der bemessunggrenze und damit Freiwillig versichert.
Hab da aber noch nicht in die Private gewechselt.
Seit 1.1.2003 gibt es aber 2 Bemessungsgrenzen, die niedrige für die die 2002 schon privat Versichter waren und die hohe für die die 2002 gesetzlich oder frewillig versichtert waren.
Da sich mein geehalt 2003 nicht sprunghanft vermehrt hat und ich wie gesagt 2002 nur freiwillig versichert war gilt ab 2003 für mich die hohe Grenze. Und da hat mein Arbeitgeber geschlafen und hat aber die niedrige genommen und mich weiter als freiwillig versichter gemeldet.
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